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LStR 2002 Rz 6879.4.8 Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

9.4.8 Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen Rz 687a: Erstattete Pflichtbeiträge stellen als rückgängig gemachte Werbungskosten steuerpflichtige Einkünfte dar. Sofern diese Pflichtbeiträge (auch teilweise) auf Grund des Vorliegens von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einzubehalten bzw. zu entrichten waren, sind die erstatteten (rückgezahlten) Beiträge auf Grund des…

LStR 2002 Rz 6889.4.9 Rückzahlungen von Pensionsbeiträgen
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

9.4.9 Rückzahlungen von Pensionsbeiträgen Rz 688: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. e EStG 1988 liegen beim Empfänger auch dann vor, wenn die Sonderausgaben nicht von diesem selbst geltend gemacht wurden (Rz 575 f).

RAE Rz 1919–192622.9. Ermessen bei amtswegiger Rückzahlung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…eindeutig feststeht. Ein weiterer Fall einer amtswegigen Rückzahlung ergibt sich aus Rz 819 bis Rz 822. Rz 1920: Der Begriff der Rückzahlung eines Guthabens bedeutet die Auszahlung an den Abgabepflichtigen selbst oder an eine von ihm zur Übernahme von Geld und Geldeswert bevollmächtigte Person, nicht…

EStR 2000 Rz 2562–25736.16.5 Investitionsjahr/Rückzahlung
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

6.16.5 Investitionsjahr/Rückzahlung 6.16.5.1 Investitionsjahr Rz 2562: Fällt die Zusage der Subvention und deren Auszahlung in das Jahr, in dem ein Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt wird, so sind steuerlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um den Betrag der Subvention zu kürzen…

EStR 200010.2.7 Rückzahlung von Einnahmen (§ 16 Abs. 2 EStG 1988), Werbungskostenpauschale (§ 16 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

10.2.7 Rückzahlung von Einnahmen (§ 16 Abs. 2 EStG 1988), Werbungskostenpauschale (§ 16 Abs. 3 EStG 1988) Siehe die entsprechenden Rz der LStR 2002.

EStR 2000 Rz 6907–691323.4 Rückzahlung auf Grund einer Kapitalherabsetzung (§ 32 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

23.4 Rückzahlung auf Grund einer Kapitalherabsetzung (§ 32 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) 23.4.1 Einordnung des § 32 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 in das geltende Einkommensteuerrecht Rz 6907: Die Erhöhung des Nominalkapitals einer Kapitalgesellschaft aus Gesellschaftsmitteln durch die Gewährung von Freianteilen…

LStR 2002 Rz 3195.7 Rückzahlung von Einnahmen (§ 16 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

… 10 Urlaubsgesetz, BGBl. Nr. 390/1976 idgF, ist als Rückzahlung von Arbeitslohn gemäß § 16 Abs. 2 EStG 1988 zu berücksichtigen. Abzugsfähig sind die vom Arbeitgeber tatsächlich rückgeforderten und einbehaltenen Beträge. Rz 319b: Erhalten Steuerpflichtige bis zur Entscheidung über die Gewährung von Rehabilitationsgeld gemäß § 143a ASVG…

RAE Rz 1900–191822. Rückzahlungen (§§ 239 bis 242 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

22. Rückzahlungen (§§ 239 bis 242 BAO) 22.1. Grundsätzliches (§ 239 BAO) Rz 1900: Ein Guthaben iSd § 239 Abs. 1 BAO ist das Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto (VwGH 15.4.1997, 96/14/0061). Ein Streit über die Richtigkeit dieser Gebarung ist nur im…

RAE Rz 1927–193722.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…nicht voraus, dass die Verbuchung der Gebarung der vom Abgabepflichtigen zu entrichtenden festgesetzten Abgabenschuldigkeiten auf dem selben Konto erfolgt, auf dem das zur Rückzahlung beantragte Guthaben besteht (VwGH 26.6.2001, 97/14/0166). Rz 1934: Mangelnde Rechtskraft des die Abgabe festsetzenden Bescheides hindert (wegen §…

RAE Rz 1938–197722.15. Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abzugsteuern (§ 240 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

22.15. Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abzugsteuern (§ 240 Abs. 3 BAO) Rz 1938: § 240 Abs. 3 BAO setzt voraus, dass eine Abfuhrabgabe (zB Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) "im objektiven Sinn" zu Unrecht vom Abgabepflichtigen einbehalten wurde (zB VwGH 24.9.2003, 2000/13/0003, 0004). Ein Verschulden…

ZT-25006. Nacherhebung von Abgaben; Rückzahlung von Sicherheiten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

6. Nacherhebung von Abgaben; Rückzahlung von Sicherheiten Bei Zollkontingentabfertigungen (dh. bei Kontingentanträgen, welche im Rahmen einer Zollabfertigung gestellt wurden und bei denen sich die Erstattung unmittelbar aus den von Brüssel übermittelten Ziehungsergebnissen ergibt) erfolgt die Nacherhebung von Abgaben für das gesamte Anwendungsgebiet durch die Kontingentstelle…

LStR 2002 Rz 10319–1034142.5.4.4 Rz 10319 bis Rz 10341
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…1988, § 19 EStG 1988 sowie § 295a BAO - Rückzahlung von Einnahmen - Keine Anwendbarkeit des § 295a BAO (Rz 319) (2007) Eine Steuerpflichtige hatte Teile des im Kalenderjahr 2005 erhaltenen Krankengeldes der Wiener Gebietskrankenkasse im Jahr 2007 wegen nachträglicher Zuerkenntnis einer Kündigungsentschädigung wieder zurückzuzahlen. Da sich aufgrund des …

LStR 2002 Rz 91113.1.3 Zufluss von Bezügen gemäß § 69 Abs. 2, 3, 5 oder 9 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…die Berücksichtigung des Freibetrages von 20 Euro täglich für Bezüge gemäß § 69 Abs. 3 EStG 1988 sind nur eine vorläufige Maßnahme im Rahmen des Lohnsteuerabzuges. Rz 911d: Die Rückzahlung von Pflichtbeiträgen, sofern diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften iSd § 41 Abs…

EStR 2000 Rz 6136–613920.2.1.10 Lebensversicherungen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…die eingezahlte Versicherungsprämie überstiegen haben. Solange die Vorauszahlungen die eingezahlte Versicherungsprämie nicht übersteigen, sind sie steuerlich nicht zu erfassen. Allfällige Rückzahlungen einer Vorauszahlung stellen im Hinblick auf ihre private Veranlassung keine Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 2 EStG 1988 dar. Beispiele: | 1. Einmalerlag (Jahr 01…

LStR 2002 Rz 15–162 EINKÜNFTE (§ 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…aber rückgezahlte Werbungskosten wie zB rückerstattete Arbeitnehmerbeiträge aus der gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den § 269 ASVG und § 529 Abs. 5 ASVG (VwGH 23.10.1990, 89/14/0178). Vom Arbeitgeber rückgezahlte Werbungskosten unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Erfolgt die Rückzahlung von Pflichtbeiträgen durch einen Sozialversicherungsträger, siehe Rz 1177.

LStR 2002 Rz 673–6779.3.1.2 Zuordnung zu den Einkunftsarten
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…dieser Versicherungsträger diesen Freibetrag zu berücksichtigen (siehe dazu auch Rz 1171 f). Die endgültige Besteuerung erfolgt im Zuge einer Pflichtveranlagung. 9.3.1.5 Rückzahlung von Krankengeld Rz 677: Werden Beträge für zu viel gezahltes Krankengeld (Überbezüge) rückerstattet, so stellen sie nur insoweit Werbungskosten gemäß …

LStR 2002 Rz 1229–123031.5 Lohnzettel bei Bezügen gemäß §§ 69 und 70 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

31.5 Lohnzettel bei Bezügen gemäß §§ 69 und 70 EStG 1988 Rz 1229: Ein Lohnzettel ist auch für Arbeitnehmer auszuschreiben, bei denen eine Besteuerung gemäß § 69 Abs. 2 bis 5 EStG 1988 vorgenommen wurde, weiters bei Bezügen gemäß § 69 Abs. 5 EStG 1988 und für…

InvFR 2018 Rz 553–5637.4.1.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…dass dem ausländischen Fonds eine Rückzahlungsberechtigung für seine Kleininvestoren (Anteilinhaber mit Fondsinvestitionen unter 10% der Fondsanteile) in dem Maße zuerkannt wird, als diese Kleininvestoren in Staaten ansässig sind, denen gegenüber Österreich sich in DBA zur Steuerentlastung verpflichtet hat. Der Rückzahlungsantrag darf in diesen Fällen nur…

UmgrStR 2002 Rz 1667–16866.2.5. Steuerliche Bewertung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Vielmehr sind Gewinnausschüttungen, Einlagenrückzahlungen und Einlagen immer den zum Zeitpunkt des Ausschüttungs- bzw. Rückzahlungsbeschlusses tatsächlich beteiligten Gesellschaftern zuzurechnen. Im Gegensatz zu den offenen Ausschüttungen sind verdeckte Ausschüttungen von der Rückwirkungsfiktion erfasst, da für sie das Erfordernis eines Beschlusses nicht erfüllt ist. Verdeckte Ausschüttungen in der…

EStR 2000 Rz 2382–23916.7.2.7 Besserungsvereinbarungen
geltende FassungRichtlinien21.12.2010

…des Besserungsanspruchs Rz 2386: Der Besserungsanspruch ist gemäß § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 ungeachtet eines ausgesprochenen Verzichts auf Rückzahlung des Besserungskapitals grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen, weil nach allgemeinen kaufmännischen Grundsätzen nicht davon auszugehen ist, dass Aufwendungen ohne Erhalt eines Gegenwertes getätigt werden. …