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RAE Rz 1330–133713. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…im finanzbehördlichen oder gerichtlichen Vollstreckungsverfahren eingebracht werden. 13.3. Exekutionstitel Rz 1335: Exekutionstitel hinsichtlich vollstreckbar gewordener Abgaben ist sowohl für das finanz-behördliche als auch für das gerichtliche Vollstreckungsverfahren gemäß § 229 BAO der Rückstandsausweis. 13.3.1. Exekutionstitel ausländischer Abgabenbehörden Rz 1336: AufgrundAuf Grund ausdrücklicher…

RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…in gleicher Weise für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren (siehe Rz 1568). Rz 1562: Für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages ist die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld, wie sie nur durch ein ordnungsgemäßes Festsetzungsverfahren gewährleistet und etwa für die Vollstreckbarkeit einer Abgabenschuld iSd § 226 BAO Voraussetzung ist…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Fehlens der Vollstreckbarkeit der Abgabenschuld zustehen, im § 15 AbgEO umschrieben (VwGH 10.6.2002, 2002/17/0063). Im Exekutionstitel und damit im Rückstandsausweis unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten sind von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen (§ 15 Abs. 1 AbgEO). 15.1. Voraussetzungen für…

RAE Rz 1430–145016. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…jene Selbstbemessungsabgaben, die mangels einer diesbezüglichen, den eingezahlten Betrag betreffenden Verrechnungsweisung als nicht entrichtet anzusehen sind, vermieden werden. Will der Abgabepflichtige weiterhin eine Zahlungserleichterung in Anspruch nehmen, so bedürfte es eines neuerlichen Ansuchens. Aussetzungsantrag (§ 212a BAO), falls die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Einhebung vorliegen.

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…eines Zahlungstermins oder infolge Nichterfüllung einer Bedingung; siehe § 230 Abs. 5 BAO) gilt der Zahlungsaufschub für Zwecke der Berechnung der Stundungszinsen allerdings erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229 BAO) als beendet (§ 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO), weil vor diesem Zeitpunkt Vollstreckungsmaßnahmen nicht…

RAE Rz 200–2223. Zahlungserleichterungen (einschließlich Stundungszinsen, § 212 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…kann die Abgabenbehörde dem Ansuchen aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Maßnahmen zur Einbringung zuerkennen (§ 230 Abs. 4 BAO). Demnach steht ein verspätetes Ansuchen der Ausfertigung eines Rückstandsausweises und der Einleitung oder Fortsetzung von Einbringungsmaßnahmen solange nicht entgegen, als nicht auf Grund eines solchen Ansuchens Zahlungserleichterungen bewilligt…

RAE Rz 1420–142315a. Rückstandsbescheinigung (§ 229a BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Bescheid (zB Zurückweisung des Antrages) abzusprechen, wenn dem Antrag nicht entsprochen wird, somit wenn die Bescheinigung nicht ausgestellt wird. Rz 1421: Der beim Finanzamt vollstreckbar aushaftende Rückstand betrifft nur Abgaben, für deren Erhebung das betreffende Finanzamt sachlich und örtlich zuständig ist. Dies sind beispielsweise Umsatzsteuer…

RAE Rz 1451–147016.9. Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 230 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…7 BAO. Rz 1465: Zur Exekutionsführung nach Erlassung eines Vollstreckungsbescheides muss ein Rückstandsausweis (§ 229 BAO) ausgestellt werden, da ein Vollstreckungsbescheid zwar die Hemmung beseitigt, jedoch kein Exekutionstitel ist. Rz 1466: Der Vollstreckungsbescheid kann dem Abgabenschuldner durch den Vollstrecker ausgehändigt werden und ist bei Forderungspfändungen spätestens…

ZK-03804.8. Auslegung der AEO-Kriterien
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…als schwere Zuwiderhandlungen gegen die Zoll- und Steuervorschriften, die den Zollbehörden vor dem Zeitpunkt der Antragstellung bereits bekannt waren und die nicht zur Aussetzung oder zum Widerruf von einschlägigen Bewilligungen, die die angemessene Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften iSd Art. 24 UZK-IA voraussetzen…

RAE Rz 700–7116. Verrechnung von Gutschriften (§ 214 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Zeitpunkt der Zahlung oder sonstigen Gutschrift die Bewilligung wirksam ist oder ein Zahlungsaufschub iSd § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO (betreffend den Zeitraum zwischen Erlöschen einer Zahlungserleichterung infolge Terminverlustes und Ausstellung eines Rückstandsausweises) für die den Gegenstand der Bewilligung bildenden Abgaben besteht. Liegt diese Voraussetzung…

RAE Rz 1566–157918.9. Ermessen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Maßnahmen aufgehoben werden. Anders als bei Sicherheitsleistungen gemäß § 222 BAO kommt somit zur Vermeidung des Vollzuges eines Sicherstellungsauftrages nur der Erlag eines bestimmten Geldbetrages in Betracht. Dieser ist vom Finanzamt in vorläufige Verwahrung zu nehmen und nach Eintritt der Vollstreckbarkeit in analoger Anwendung des § 214…

ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…formalen Voraussetzungen zu bemängeln war. Fraglich war, ob eine eventuelle Zollbefreiung sich auch auf die Einfuhrumsatzsteuer auswirkt. Spruch des EuGH: Die Einfuhrumsatzsteuer bezieht sich in formeller Hinsicht auf das Zollrecht, daher gelten dieselben formalen Voraussetzungen sowohl in der Frage der Rückwareneigenschaft als auch in der…

UZK-IAArtikel 26 Zahlungsfähigkeit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Zollkodex) (1) Die Voraussetzung des Artikels 39 Buchstabe c des Zollkodex gilt als erfüllt, wenn auf den Antragsteller Folgendes zutrifft: a)Der Antragsteller befindet sich in keinem Insolvenzverfahren. b)In den letzten drei Jahren vor Antragstellung ist der Antragsteller seinen finanziellen Verpflichtungen in Bezug auf…

ZK-07706. Erstattung und Erlass der Zollschuld (Art. 116 bis 123 UZK, Art. 92 bis 102 UZK-DA und 172 bis 181 UZK-IA, §§ 71 - 73 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Amtshilfe (1) Müssen zum Zweck der Erstattung oder des Erlasses bei der Zollbehörde eines anderen Mitgliedstaats als dem, in dem die Zollschuld mitgeteilt wurde, zusätzliche Auskünfte eingeholt oder die Waren von dieser Zollbehörde nachgeprüft werden, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Erstattung oder den…

ZK-22601.9.2. Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…als Vereinfachung im Sinne der Art. 89 Abs. 5 und Art. 95 UZK gewährt. Dazu bedarf es eines Antrags und einer Bewilligung der zuständigen Behörde (Art. 84 UZK-DA). Der Antragsteller muss die allgemeinen Voraussetzungen des Art. 84 UZK-DA erfüllen. Zur Feststellung, ob der…

ZK-20312. Vorzugsbehandlung für Rückwaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…größer sein als der Wert, den sie zum Zeitpunkt der Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Union hatte. Die Beurteilung der Kriterien erfolgt nach Maßgabe des Art. 158 Abs. 3 UZK-DA. Die Voraussetzungen sind vom Beteiligten hinreichend nachzuweisen. Eine Ausbesserung oder Instandsetzung gilt als erforderlich…

UZK-DAAnhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die unter Nummer 4 Absätze 2 und 4 vorgesehenen Anerkenntnisse bzw. Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Sicherheit sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz…

UmgrStR 2002 Rz 1526–15355.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Teilungsvertrag bezeichnet werden, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang handelt. Beim Teilungsvertrag handelt es sich um eine gesellschaftsrechtlich veranlasste Willenseinigung zwischen den Teilungspartnern über eine Vermögensübertragung. Rz 1527: Der Teilungsvertrag ist jedenfalls dann…

UZKArtikel 113 Zwangsvollstreckung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.

UZKArtikel 45 Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…in Absatz 2 genannten Fällen, in denen aus der angefochtenen Entscheidung die Pflicht zur Entrichtung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben erwächst, wird die Vollziehung der Entscheidung nur gegen Sicherheitsleistung ausgesetzt, es sei denn, es wird auf der Grundlage einer dokumentierten Bewertung festgestellt, dass durch die Leistung…