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422 Treffer1530 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 1233–123416.2.3.1.1 Verdachtsfälle
geltende FassungRichtlinien22.12.2014

…der Beurteilung stets eine Gesamtbetrachtung anzustellen; dh. einerseits führt für sich alleine auch eine völlige Steuerfreistellung von Auslandsgesellschaften führt, für sich alleine, noch nicht zum Methodenwechsel, andererseits kann es unter Berücksichtigung des Gesamtbildes auch dann zu einem Methodenwechsel nach § 1 Abs. 1 Z 3 der…

VB-09003. Verfahren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Ergibt sich bei der zollamtlichen Abfertigung (Prüfung der Begleitpapiere, Beschau) der Verdacht, dass Waren dem Verbot unterliegen könnten, so muss die Anmeldung zwar angenommen werden, über den Abfertigungsantrag ist aber vorläufig nicht abzusprechen. Bis zur Überprüfung durch die Sicherheitsbehörde ist eine Maßnahme der zollamtlichen Überwachung…

UZK-DAArtikel 4 Übermittlung der Angaben für die EORI-Registrierung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 4 Übermittlung der Angaben für die EORI-Registrierung (Artikel 6 Absatz 4 des Zollkodex) Die Zollbehörden können zulassen, dass Personen die für die EORI-Registrierung erforderlichen Angaben mit anderen Mitteln als der elektronischen Datenverarbeitung übermitteln.

UZK-DAArtikel 5 Nicht im Zollgebiet der Union ansässige Wirtschaftsbeteiligte
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Benachrichtigungen im Zusammenhang mit der Abgabe oder Änderung von summarischen Eingangsanmeldungen erhalten möchte; f)sie eine Registrierung und Bestätigung des Nachweises des zollrechtlichen Status von Unionswaren beantragen. (2) Ungeachtet des Absatzes 1 Buchstabe a Ziffer ii registrieren sich nicht im Zollgebiet der Union ansässige Wirtschaftsbeteiligte…

UZK-DAArtikel 9 Mittel für die Mitteilung der Gründe
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…9 Mittel für die Mitteilung der Gründe (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Erfolgt eine Mitteilung nach Artikel 22 Absatz 6 Unterabsatz 1 des Zollkodex im Rahmen des Überprüfungs- oder Kontrollprozesses, so kann dies unter Verwendung anderer Mittel als der elektronischen Datenverarbeitung geschehen.…

UZK-DAArtikel 13 Verlängerung der Frist für den Erlass einer Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

Artikel 13 Verlängerung der Frist für den Erlass einer Entscheidung (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Erachtet es die entscheidungsbefugte Zollbehörde nach der Annahme eines Antrags für notwendig, beim Antragsteller zusätzliche Informationen einzuholen, damit sie ihre Entscheidung treffen kann, so setzt sie dem Antragsteller…

UZK-DAArtikel 17 Zeitraum der Aussetzung einer Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

…oder der Pflichten sicherstellen. Dieser Zeitraum beträgt höchstens 30 Tage. (3) Beabsichtigt die entscheidungsbefugte Zollbehörde, eine Entscheidung im Anschluss an eine Aussetzung nach Artikel 23 Absatz 3 oder nach den Artikeln 27 oder 28 des Zollkodex zurückzunehmen, zu widerrufen oder zu ändern, wird der nach…

UZK-DAArtikel 18 Ende der Aussetzung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 18 Ende der Aussetzung (Artikel 23 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Die Aussetzung einer Entscheidung endet mit Ablauf des Aussetzungszeitraums, es sei denn, vor dem Ablauf des Zeitraums tritt einer der folgenden Fälle ein: a)Die Aussetzung wird aufgehoben, weil in den…

UZK-DAArtikel 22 Beschränkung der Anwendung der Vorschriften über Neubewertungen und Aussetzungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 22 Beschränkung der Anwendung der Vorschriften über Neubewertungen und Aussetzungen (Artikel 23 Absatz 4 des Zollkodex) Die Artikel 15 bis 18 über die Neubewertung und Aussetzung von Entscheidungen finden keine Anwendung auf Entscheidungen über verbindliche Auskünfte.

UZK-DAArtikel 24 Begünstigungen bei der Risikobewertung und Kontrolle
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 24 Begünstigungen bei der Risikobewertung und Kontrolle (Artikel 38 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Bei zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) werden eine Warenbeschau und eine Prüfung der Unterlagen weniger häufig vorgenommen als bei anderen Wirtschaftsbeteiligten. (2) Gibt ein AEOS eine summarische Eingangsanmeldung oder in Fällen nach…

UZK-DAArtikel 29 Datum des Wirksamwerdens der AEO-Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 29 Datum des Wirksamwerdens der AEO-Bewilligung (Artikel 22 Absatz 4 des Zollkodex) Abweichend von Artikel 22 Absatz 4 des Zollkodex wird die Bewilligung des AEO-Status (im Folgenden "AEO-Bewilligung") am fünften Tag nach Erlass der Entscheidung wirksam.

UZK-DAArtikel 30 Rechtswirkungen der Aussetzung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 30 Rechtswirkungen der Aussetzung (Artikel 23 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Wird eine AEO-Bewilligung ausgesetzt, da eine Voraussetzung des Artikels 39 des Zollkodex nicht erfüllt ist, werden alle Entscheidungen in Bezug auf diesen AEO, die auf der AEO-Bewilligung im Allgemeinen…

UZK-DAArtikel 40 Mittel für die Beantragung der Aufnahme in das Verzeichnis der registrierten Ausführer und für den Informationsaustausch mit registrierten Ausführern
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

…Verzeichnis derFür alle Mitteilungen sowie für den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen und Entscheidungen bezüglich des Status eines registrierten AusführerAusführers sowie im Zusammenhang mit Folgeanträgen und Handlungen zur Verwaltung dieser Entscheidungen können mit anderen andere Mitteln als die der elektronischen Datenverarbeitung eingereichtverwendet werden.

UZK-DAUnterabschnitt 2 Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 2 Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union Artikel 41 Allgemeine Grundsätze (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) Die folgenden Erzeugnisse gelten als Erzeugnisse mit Ursprung in einem begünstigten Land: a)Erzeugnisse, die im Sinne…

UZK-DAUnterabschnitt 3 Regeln für die Kumulierung und die Verwaltung von Lagerbeständen an Vormaterialien im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

…Ursprung in der Union als Vormaterialien mit Ursprung in einem begünstigten Land betrachtet werden, sofern die dort vorgenommene Be- oder Verarbeitung über die in Artikel 47 Absatz 1 genannte Be- oder Verarbeitung hinausgeht. Die Artikel 41 bis 52 dieser Verordnung und dieArtikel 108 der Durchführungsverordnung…

UZK-DAArtikel 54 Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…begünstigten Land betrachtet werden, wenn die dort vorgenommene Be- oder Verarbeitung über die in Artikel 47 Absatz 1 genannte Be- oder Verarbeitung hinausgeht. (2) Die Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei gilt nicht für Erzeugnisse der Kapitel 1 bis 24 des Harmonisierten Systems.

UZK-DAArtikel 57 Anwendung der bilaterale Kumulierung oder der Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei zusammen mit der regionalen Kumulierung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…oder der Türkei zusammen mit der regionalen Kumulierung (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) Wird die bilaterale Kumulierung oder die Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei zusammen mit der regionalen Kumulierung angewendet, so gilt das hergestellte Erzeugnis als Ursprungserzeugnis eines der Länder der…

UZK-DAArtikel 58 Buchmäßige Trennung der Lagerbestände an Vormaterialien der Ausführer der Union
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Zollkodex) (1) Werden bei der Be- oder Verarbeitung eines Erzeugnisses austauschbare Vormaterialien mit oder ohne Ursprungseigenschaft verwendet, so können die Zollbehörden der Mitgliedstaaten den im Zollgebiet der Union niedergelassen Wirtschaftsbeteiligten auf schriftlichen Antrag die Bewilligung erteilen, die Vormaterialien in der Union im Hinblick auf die…

UZK-DAUnterabschnitt 4 Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ im Rahmen der Ursprungsregeln für die Zwecke einseitig von der Union festgelegter Zollpräferenzmaßnahmen für bestimmte Länder oder Gebiete
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…begünstigten Landes oder Gebietes, wenn sie in diesem begünstigten Land oder Gebiet Be- oder Verarbeitungen unterzogen worden sind, die über die in Artikel 62 genannten Behandlungen hinausgehen. (3) Absatz 1 gilt sinngemäß für die Bestimmung des Ursprungs von in der Union gewonnenen oder hergestellten Erzeugnissen.

UZK-DAUnterabschnitt 5 Territoriale Anforderungen im Rahmen der Ursprungsregeln für die Zwecke einseitig von der Union festgelegter Zollpräferenzmaßnahmen für bestimmte Länder oder Gebiete
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…glaubhaft dargelegt, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a)die wiedereingeführten Erzeugnisse sind dieselben wie die ausgeführten Waren; b)sie haben während ihres Verbleibs in dem betreffenden Land oder während der Ausfuhr keine Behandlung erfahren, die über das zur Erhaltung ihres Zustands erforderliche Maß hinausgeht.