42.5.6 § 18 EStG 1988 Rz 10458: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 - Zukunftssicherung während Zeiten des Präsenzdienstes bzw. Karenzurlaubes (Rz 84 und Rz 458) Siehe Rz 10084
… 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 nicht gegeben. Die vom Arbeitnehmer während der Zeit des Präsenzdienstes oder Karenzurlaubs weiterbezahlten Beiträge können von ihm bei Vorliegen aller Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Zahlt der Arbeitgeber…
…aufrechten Dienstverhältnis - unabhängig von dessen Dauer - stehen. Darunter fallen auch Dienstverhältnisse, die arbeitsrechtlich aufrecht, aber zB durch Karenz, Präsenzdienst, Freizeitphase bei geblockter Altersteilzeit, Sabbatical oder ähnliche Dienstfreistellungen unterbrochen sind. Die Mitarbeitergewinnbeteiligung ist vergangenheitsbezogen als Beteiligung am Vorjahresergebnis zu verstehen. Als aktive Arbeitnehmer gelten auch Personen…
… 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 geschaffene Begünstigung nicht dadurch, dass sie im selben Kalenderjahr zB infolge Krankheit, Präsenzdienst oder Karenzurlaub nicht gleichzeitig mit laufendem Arbeitslohn ausgezahlt werden (VwGH 02.07.1985, 84/14/0150). Für Arbeitnehmer, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen…
…1073), die Berechnung des Viertels der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate, unter Berücksichtigung der beim Konzernbetrieb A erhaltenen Monatsbezüge, vorgenommen werden. Hat das Dienstverhältnis länger als zwölf Monate gedauert und sind innerhalb der letzten zwölf Monate zB infolge Präsenzdienst, Ausbildungsdienst bei Frauen, Krankheit, Altersteilzeit…
…an versorgungsberechtigte Personen auf Grund des Heeresversorgungsgesetzes fallen dann unter die Steuerbefreiung, wenn die Gesundheitsschädigung auf die Ableistung des ordentlichen oder außerordentlichen Präsenzdienstes zurückzuführen ist. Führt das schädigende Ereignis zum Tod des Präsenzdieners, sind die Hinterbliebenen versorgungsberechtigt und die an sie ausgezahlten Entschädigungen daher steuerfrei…
…denen ein Arbeitnehmer auf Grund einer einzelvertraglichen schriftlichen und rechtsverbindlichen Abfertigungszusage Ansprüche auf eine einer gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Abfertigung nachgebildete Abfertigung erworben hat. Angerechnet können nur tatsächliche Beschäftigungszeiten werden. Da Präsenzdienst und Karenzzeit ein arbeitsrechtliches Dienstverhältnis nicht unterbrechen, sind sie als anrechenbare Vordienstzeiten anzusehen. Zeiten…
…Verhältnis des Jahres im Sinne oben angeführter Ausführungen herzustellen. Rz 1187: Eine durchgehende Beschäftigung liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer während eines Kalendermonats regelmäßig beschäftigt ist (aufrechtes Dienstverhältnis). Dabei kann der Arbeitnehmer auch für einzelne Tage keinen Lohn beziehen (zB Präsenzdienst, Wochengeld, Karenzurlaub…
…beschaffungsorientierten Dauerrechtsverhältnissen sind idR nicht zulässig (Rz 3326). Vorsorge für Abfertigungen (Rz 3329 bis 3371): Aktualisierung der EStR 1984 und GER 1989 sowie des Erlasses AÖF Nr. 296/1995; Präsenzdienst und Karenzzeit sind anrechenbare Vordienstzeiten (Rz 3331); Fortführung der Abfertigungsrückstellung, wenn steuerrechtlich kein Dienstnehmer mehr…
…ist (zB Karenzierung, Präsenzdienst). 10.6.4 Gemeinsame Regelungen betreffend Werkverkehr und Öffi-Ticket Rz 750g: Wird die Beförderung des Arbeitnehmers im Werkverkehr oder die Übernahme der Kosten des Öffi-Tickets durch den Arbeitgeber anstelle des bisher gezahlten steuerpflichtigen Arbeitslohns oder der Lohnerhöhungen, auf die…