RIS AI
7 Treffer1574 msnur geltende Fassungen
LRL 2012 Rz 202–20310.4. Anzeige- und Erklärungspflichten
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…anzeigepflichtigen Ereignisses, zu erfolgen (nach § 121 BAO). § 108 Abs. 4 BAO (Nichteinrechnung der Tage des Postenlaufes) gilt auch für die Anzeigefrist des § 121 BAO. Nach § 120 BAO erfolgte Anzeigen unterliegen nicht der Entscheidungspflicht (VwGH 21.7.1998, 94/14/0089). Hingegen sind auf Endgültigerklärung (§ 200…

UmgrStR 2002 Rz 1331–13454.1.8. Zusammenschlussstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…jener des Finanzamtes § 108 BAO maßgebend. Der Fristenlauf wird mit dem gewählten Zusammenschlussstichtag in Gang gesetzt. Die Tage des Postenlaufs werden in die Neunmonatsfrist nicht eingerechnet. Im Hinblick auf die Tatsache, dass in Fällen der Zuständigkeit des Firmenbuchgerichts (Rz 1337) § 902 Abs. 2 ABGB als…

UmgrStR 2002 Rz 1536–15445.1.9. Teilungsstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…108 BAO maßgebend. Der Fristenlauf wird mit dem gewählten Teilungsstichtag in Gang gesetzt. Die Tage des Postenlaufs werden in die Neunmonatsfrist nicht eingerechnet. Im Hinblick auf die Tatsache, dass in Fällen der Zuständigkeit des Firmenbuchgerichts (Rz 1538) weder unternehmensrechtliche noch firmenbuchrechtliche Fristen bestehen, hat auch…

ZK-02203. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…trifft insbesondere zu auf die Frage der Einrechnung der Tage des Postenlaufs in die Frist (§ 108 Abs. 4 BAO). Da das Unionsrecht keine ausdrückliche Regelung darüber enthält, bleibt weiterhin die BAO anwendbar und ist der Postenlauf in den Lauf der Frist nicht einzurechnen. Die FristVO…

UmgrStR 2002 Rz 761–7753.2. Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…um eine verfahrensrechtliche Frist handelt und die Tage des Postenlaufs gemäß § 108 Abs. 4 BAO (weiterhin auch im Falle einer schriftlichen strukturierten Meldung nach dem 30.6.2025) daher nicht eingerechnet werden. Allerdings ist bei ZuständigkeitBei elektronischen strukturierten Meldungen kommt der Regelung zum Postenlauf gemäß …

UStR 2000 Rz 871–8736.1.10. Umsätze von Blinden und dem Postwesen dienende Umsätze
geltende FassungRichtlinien23.11.2011

6.1.10. Umsätze von Blinden und dem Postwesen dienende Umsätze 6.1.10.1. Blinde 6.1.10.1.1. Allgemeines Rz 871: Befreit sind ausschließlich als Einzelunternehmer tätige natürliche Personen. Das Tatbestandsmerkmal "drei sehende Arbeitnehmer" ist dahingehend auszulegen, dass es nicht auf die…

ZK-22604. NATO - Vordruck 302
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

4. NATO - Vordruck 302 Allgemeines Rechtsgrundlage für die Beförderung von NATO-Waren ist der Art. 226 Abs. 3 Buchstabe e) UZK - Vordruck 302 - nach dem am 19. Juni 1951 in London unterzeichneten Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Streitkräfte. Unionsversandpapiere sind…