RIS AI
5 Treffer1530 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2505–25196.13 Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…sind die von der OECD überarbeiteten und ergänzten "Verrechnungspreisgrundsätze für multinationale Unternehmungen und Steuerverwaltungen" zu berücksichtigen (siehe dazu VPR 2021 Rz 1 ff). 6.13.2.4 Personenidentität Rz 2514: Werden Wirtschaftsgüter eines inländischen (ausländischen) Betriebes in einen anderen ausländischen (inländischen) Betrieb desselben Steuerpflichtigen überführt…

EStR 2000 Rz 1200–12055.4.8.2 Rechtsbeziehungen Gesellschafter-Geschäftsführer und Gesellschaft
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…gegensätzlich, als die Interessen der Gesellschafter in der Ausschüttung eines möglichst hohen Gewinnes und jene des Geschäftsführers in einer möglichst hohen Entlohnung liegen. Die Grenze dieser divergierenden Interessen wird bei (teilweiser) Personenidentität von Gesellschafter und Geschäftsführer im Rahmen des Fremdvergleiches erkennbar, weil davon auszugehen ist…

GebR 2025 Rz 1424–143527.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…gebührenfrei, worunter auch die Wechselbürgschaft fällt. Rz 1435: Die Gebührenbefreiung für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte des § 19 Abs. 2 GebG kann mangels Personenidentität der Vertragsteile des Hauptgeschäftes und des Sicherungs- oder Erfüllungsgeschäftes nicht zur Anwendung kommen (siehe auch Rz 1114). Randzahlen 1436 bis 1439: derzeit frei

LStR 2002 Rz 12048–1205042.6.5.4 Erstübermittlung
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…dass es sich um dieselbe Person handelt. Die Organisation hat damit die Möglichkeit, auch bei unterschiedlichen vbPk SA die Personenidentität zu erkennen und eine richtige Komplettübermittlung erfolgt; eine "Ergänzung"Datenbereinigung ohne zusätzlichen bPk-Bezug vorzunehmen. Im Wege einer fehlerhaften ÜbermittlungKorrekturübermittlung ist nicht zulässigsodann der korrekte…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…zweiter Teilstrich UmgrStG idF vor AbgÄG 2015 stets - ungeachtet eines niedrigeren gemeinen Wertes - mit den fortgeschriebenen Buchwerten anzusetzen. Wird Vermögen übernommen, für das die Steuerschuld bei einer konzernfremden Körperschaft nicht festgesetzt wurde oder nicht entstanden ist (keine Personenidentität und keine Konzernzugehörigkeit), erfolgt die Bewertung gemäß …