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UStR 2000 Rz 143910.3.9. Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…um grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen auf dem Bodensee) handelt, fallen sie unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG 1994 (siehe dazu Rz 727 bis Rz 731). Rz 1303 bis 1312 mit den…

UStR 2000 Rz 2996–302723.4. Reisevorleistungen
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…a UStG 1994 ist die Vermittlung der unter Z 1 bis 4 fallenden Umsätze, somit auch die Vermittlung der Beförderung von Personen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen und Luftfahrzeugen, umsatzsteuerfrei. Beispiel: Ein Reisebüro vermittelt für eine österreichische Fluggesellschaft einen Flug von Wien nach…

UStR 2000 Rz 724–7316.1.3.3. Sonstige Leistungen bei vorübergehender Einfuhr
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…20%. Rz 729: Zum Begriff der Personenbeförderung siehe Rz 1301 bis Rz 1312. Der Zweck der Beförderung ist nicht maßgeblich. Auch die grenzüberschreitende Beförderung von kranken oder verletzten Personen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen und Luftfahrzeugen (zB die Rückholung von Verletzten aus dem…

UStR 2000 Rz 1301–131310.2.6. Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

10.2.6. Personenbeförderung 10.2.6.1. Allgemeines Rz 1301: Soweit es sich bei steuerbaren Beförderungsleistungen um grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen auf dem Bodensee) handelt, fallen sie unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3…

FlugAbgR Rz 13–163. Befreiung von der Abgabenpflicht (§ 3 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

…Landung ist keine außerplanmäßige Landung im Sinne dieser Befreiungsbestimmung. Luftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Abfluggewicht bis einschließlich 2.000 Kilogramm. Von dieser Befreiung sind meistens mehrsitzige Flugzeuge erfasst, die im nicht gewerblichen Bereich (zB Sportflugzeuge) betrieben werden. Sollten Flugzeuge dieser Gewichtsklasse für gewerbliche Personenbeförderung eingesetzt werden…

EStR 2000 Rz 3261–32637.10 Degressive AfA
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…die fossile Energieträger direkt nutzen. Darunter fallen Energieerzeugungsanlagen, sofern sie mit fossiler Energie betrieben werden, Tank- und Zapfanlagen für Treib- und Schmierstoffe sowie Brennstofftanks, wenn diese der energetischen Nutzung fossiler Kraft- und Brennstoffe dienen und Luftfahrzeuge (taxative Aufzählung in § 7 Abs. 1a Z 1 lit…

AH-2072Anlage 2
geltende FassungRichtlinien27.02.2025

…oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Materialien von weniger als 70 GHT | 4011 20 | Luftreifen aus Kautschuk, neu, von der für Omnibusse und Lastkraftwagen verwendeten Art | 4011 30 | Luftreifen aus Kautschuk, neu, von der für Luftfahrzeuge verwendeten…

AH-2724Anlage 8
geltende FassungRichtlinien19.04.2023

…ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702 ), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, darunter auch Schneemobile im Wert von über 2 000 USD | ex | 8706 00 00 | Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 , mit Motor | ex…

EStR 2000 Rz 3811–38189.2.3 Erfasste Wirtschaftsgüter
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Öko-IFB-Fähigkeit siehe Rz 3808c). Dies gilt auch, wenn Vorführwagen und Tageszulassungen mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer erworben werden. Ebenso sind Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% der gewerblichen Personenbeförderung dienen, IFB-fähig. Für diese dem Investitionsfreibetrag zugänglichen PKW…

AH-2075Anlage 5
geltende FassungRichtlinien27.04.2026

…einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen Uhren der Position 9101 | ex | 9103 00 00 | Uhren mit Kleinuhr-Werk, ausgenommen Uhren der Position 9104 | ex | 9104 00 00 | Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe oder andere Fahrzeuge |…

AH-2075Anlage 10
geltende FassungRichtlinien27.04.2026

…Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709) mit einer Motorleistung von mehr als 130 kW (ausgenommen Einachsschlepper, Sattel- Straßenzugmaschinen, Gleiskettenzugmaschinen sowie Ackerschlepper und Forstschlepper) | 8703 10 | Fahrzeuge zum Befördern von < 10 Personen auf Schnee; Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge |…

AH-2073Anlage 9
geltende FassungRichtlinien28.04.2026

…Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709) mit einer Motorleistung von mehr als 130 kW (ausgenommen Einachsschlepper, Sattel- Straßenzugmaschinen, Gleiskettenzugmaschinen sowie Ackerschlepper und Forstschlepper) | 8703 10 | Fahrzeuge zum Befördern von < 10 Personen auf Schnee; Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge |…

FlugAbgR Rz 6–122. Begriffsbestimmungen (§ 2 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

…Landung des Luftfahrzeuges nach dem Abheben vom Flughafen, von dem der erste Abflug erfolgt ist. Der Begriff "Destination" in § 11 Abs. 6 Z 9 FlugAbgG bezeichnet das letzte dem Flugplatzhalter bekannte Ziel der Flugreise eines bestimmten Passagiers. Das ist bei einer Flugreise mit einmaligem Umsteigen…

VS-11301.1.4. Gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen sowie sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels des Luftfahrzeuges entgeltlich erbracht werden
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels des Luftfahrzeuges entgeltlich erbracht werden 1.1.4.1. Gewerbsmäßigkeit Gewerbsmäßig ist eine Beförderung grundsätzlich dann, wenn sie selbständig, nachhaltig und mit der Absicht Gewinn zu erzielen erfolgt und sich die Tätigkeit als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Nicht begünstigt…

GK-04000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…1. Rechtsgrundlagen Die in der grenzüberschreitenden Personenbeförderung und in der Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, zu kontrollierenden Rechtsvorschriften sind folgende: 1.die Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen…

GK-04001.2. Gelegenheitsverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…vorab gebildete Fahrgastgruppen befördert werden. Solche Fahrten verlieren ihre Eigenschaft als Gelegenheitsverkehr auch dann nicht, wenn sie mit einer gewissen Häufigkeit durchgeführt werden. (2) Der Gelegenheitsverkehr kann auch von einer Gruppe von Beförderungsunternehmen betrieben werden, die für Rechnung desselben Auftraggebers tätig sind; die Fahrgäste können…

GK-04002.4. Fahrausweispflicht
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…Fahrausweispflicht (1) Fahrgäste, die einen Linienverkehr - mit Ausnahme der Sonderformen des Linienverkehrs - benützen, müssen während der gesamten Fahrt einen Einzel- oder Sammelfahrausweis mit sich führen, der folgende Angaben enthält: den Abfahrts- und Zielort sowie gegebenenfalls die Rückfahrt, die Gültigkeitsdauer des Fahrausweises sowie den Beförderungspreis. (2…

EStR 2000 Rz 4783–478714.3.5.2 Personenluftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

14.3.5.2 Personenluftfahrzeuge 14.3.5.2.1 Angemessenheit dem Grunde nach Rz 4783: Die Anschaffung und der Betrieb eines unternehmenseigenen Luftfahrzeuges sind nur dann dem Grunde nach angemessen, wenn das Flugzeug ständig und auf Grund unternehmensspezifischer Umstände (Notwendigkeit der raschen Erreichbarkeit verschiedener…

GK-04101.2. Gelegenheitsverkehr
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…Der Gelegenheitsverkehr im Sinne des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996 umfasst die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, ausgenommen die gewerbsmäßige Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr auf Grund des Kraftfahrliniengesetzes. Der Gelegenheitsverkehr umfasst daher Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.), Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt 1.2.2.)…

GK-04101. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 12/2006, gilt die regelmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen durch Personenkraftverkehrsunternehmer in einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei Fahrgäste an vorher festgesetzten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden können. Der Kraftfahrlinienverkehr ist ungeachtet einer etwaigen Verpflichtung zur Buchung für jedermann zugänglich. Der Kraftfahrlinienverkehr…