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4 Treffer1599 msnur geltende Fassungen
GK-02003. Besondere Bestimmungen für Tiertransporte
geltende FassungRichtlinien01.09.2022

…Im Rahmen der Pausen ist dem Wohl der Tiere bestmöglich Rechnung zu tragen. (3) Im Einzelfall ist, wenn es aufgrund der geographischen Gegebenheiten unumgänglich ist, eine Verlängerung der maximalen Beförderungsdauer auf maximal zehn Stunden zulässig. Die aufgrund kraftfahrrechtlicher Bestimmungen einzuhaltenden Pausen sind dabei auch zur…

GK-02003.2. Innerstaatliche Transporte von Nutz- und Zuchtrindern sowie Legehennen zur Schlachtung
geltende FassungRichtlinien01.09.2022

…2007 eine maximale Beförderungsdauer von 8acht Stunden festgelegt. (2) Im Einzelfall ist, wenn es aufgrund der geographischen Gegebenheiten unumgänglich ist, eine Verlängerung der Beförderungsdauer auf maximal zehn Stunden zulässig. Die aufgrund kraftfahrrechtlicher Bestimmungen einzuhaltenden Pausen sind dabei auch zur Versorgung der transportierten Tiere zu verwenden.

VereinsR 2001 Rz 151–1721.2.2 Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…im Programmheft; Lautsprecherdurchsagen in den Pausen) und zusätzlich Hinweis auf die Sponsortätigkeit in der kommerziellen Firmenwerbung (zB Inserat- oder Plakatwerbung) oder redaktionell Berichterstattung in den (regionalen) Massenmedien. Diese Regelungen sind sinngemäß auch für begünstigte Spendenempfänger anzuwenden. Rz 164: Seitens desjenigen, der die Absetzung des hingegebenen…

EStR 2000 Rz 3139–31497.3 Gebäude
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…der erstmaligen Berücksichtigung der AfA auch die einfache AfA zulässig ist. Die Regelung ermöglicht dem Steuerpflichtigen, den für ihn passenden beschleunigten Abschreibungssatz für das Jahr der erstmaligen Geltendmachung der beschleunigten AfA zu wählen. Auch im darauffolgenden Jahr kann der AfA-Satz grundsätzlich frei gewählt werden…