…1 oder § 5 EStG 1988 sind diese Werte als Aktiva in der Eröffnungsbilanz zu erfassen und die mit dem erworbenen Wirtschaftsgütern zusammenhängenden Verbindlichkeiten als Passiva einzustellen. Der Differenzbetrag auf die Summe der Aktiva ist als Eigenkapital anzusetzen. 6.14.3 Entgeltlicher Betriebserwerb 6.14.3…
…Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 - des gewillkürten Betriebsvermögens aufzunehmen (VwGH 17.1.1995, 94/14/0077). Rz 5908a: Passiva einer atypisch stillen Gesellschaft sind nicht Schulden der atypisch stillen Gesellschafter; dennoch können sie Gewinnauswirkungen für den atypisch stillen Gesellschafter nach sich ziehen. Daher erhöht die…
…und dem Wahlkind und durch gerichtliche Bewilligung auf Antrag eines Vertragsteiles zustande. 27.1.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1251: Bemessungsgrundlage ist der Wert des Vermögens (Aktiva minus Passiva, siehe Rz 1254 f) des Annehmenden oder bei Adoption durch Ehegatten oder eingetragenen Partner der beiden…
…4 EStG 1988,positive Rz 6178a). Die Spende Saldo der von Kryptowährungen stellt somit Todes wegen übertragenen Aktiva und Passiva eine Sachspende dar (zur Ermittlung des gemeinen Werts Zuwendung im Sinne des § 4a EStG 1988 siehe darstelltRz 6178o). Rz 1307b: Wird eine Nutzungsmöglichkeit aus dem…
…die Anrechnung ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO. Rz 5697: Zur Ermittlung des Anrechnungsbetrages ist die gesamte entrichtete Erbschaftssteuer bzw. Stiftungseingangssteuer zu den gesamten (nicht mit Passiva saldierten) Aktiva ins Verhältnis zu setzen (VwGH 08.04.1987, 84/13/0282). Mit dem Steuersatz…
… | Passiva | Buchwert | Teilwert | Buchwert | Teilwert | Anlagevermögen | 800.000 | 1.600.000 | Verbindlichkeiten | 1.500.000 | 1.500.000 | Umlaufvermögen | 500.000 | 500.000 | Kapital A | 100.000 | 500…
…5990): Die Gesellschaftsbilanz wird zu Buchwerten fortgesetzt; dh. C übernimmt das negative Kapitalkonto des B. Die Ergänzungsbilanz des C hat folgendes Aussehen: | | Aktiva | | Passiva | Anlagevermögen | 400.000 | Ergänzungskapital | 300.000 | | | Kaufpreisschuld | 100.000
…aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden oder ihrer vorgeschriebenen Endverwendung zugeführt werden müssen. Im Fall der passiven Veredelung ist die Frist für die Erledigung die Frist, in der vorübergehend ausgeführte Waren als Veredelungserzeugnisse wieder in das Zollgebiet der Union eingeführt und zum zollrechtlich freien…
…des § 2 Abs. 3 KStG 1988. Für die Versorgungsaktivitäten wird ein eigener Rechnungskreis eingerichtet, in welchem getrennt vom sonstigen Rechenwerk der Körperschaft alle Aktiva, Passiva, Aufwendungen und Erträge des Verbundes zu erfassen sind. Durch die in § 2 Abs. 4 dritter Satz KStG 1988 normierte Aussage…
…rückwirkenden Korrekturen gemäß § 16 Abs. 5 UmgrStG Einbringungskapital als Saldo zwischen eingebrachten Aktiva und Passiva zu steuerlichen Werten (zur Einbringungsbilanz siehe Rz 837 ff). Der Stichtagsbilanz kommt insbesondere bei Einbringung von Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen Bedeutung zu. Wird der gesamte Betrieb eingebracht, erfüllt auch die Einbringungsbilanz…
…übernehmenden Gesellschaft genutzt werden können (zB auf Grund eines Mietverhältnisses) und gleichzeitig zumindest eine wesentliche Betriebsgrundlage übergeht. Dies wird insbesondere bei Liegenschaften eine Rolle spielen (siehe dazu auch Rz 1358). Aktiva oder Passiva, die nicht aus dem eigentlichen Geschäftsbetrieb stammen und sohin gewillkürtes Betriebsvermögen darstellen…
…Abs. 5 Z 1 UmgrStG nur dadurch, dass sie (an Stelle des Ansatzes einer Passiv- oder Aktivpost) durch die Nichtaufnahme des Anlagevermögens oder der Verbindlichkeit in die Einbringungsbilanz wirksam werden. Aus der Struktur der Z 3 als Sondertatbestand von Entnahmen und Einlagen ergibt sich, dass…
…werden. Die übernehmende Körperschaft muss in diesem Fall den Mitunternehmeranteil aufgeben, erhält allerdings nach der Spiegelbildtheorie die entsprechenden Aktiva und Passiva der Mitunternehmerschaft. Näheres siehe Rz 1058 f. Rz 1111: Für die Behandlung der Anteilsinhaber der übernehmenden Körperschaft selbst ergeben sich jedoch dadurch keine Besonderheiten…
…steuerlichen Buchwerten wie folgt ausgewiesen wird. | Status des EU A zum 31.12.01 | Aktiva | Buchwert | Verkehrswert | Passiva | Buchwert | Verkehrswert | BGA | 1.000 | 1.500 | Eigenkapital | 1.000 | 4.000 | Forderungen…
…Teilungsmasse durch Zuordnung einer "Restgröße" (siehe dritter Bulletpoint) bzw. durch rückwirkende Korrekturen gemäß § 16 Abs. 5 Z 4 UmgrStG wesentlich mehr Passiva zugeordnet, als dem Verhältnis der Verkehrswerte der Teilungsmassen vor Abzug der Schulden entspricht, kann ein verdeckter Spitzenausgleich vorliegen (siehe Rz 1531 und 1617).
…liegt eine Verletzung der Anwendungsvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 UmgrStG vor. Rz 1600: Bei einer vom Steuerrecht abweichenden Bewertung sind die unternehmens- und steuerrechtlich maßgebenden Aktiva und Passiva getrennt, aber möglichst in einer Teilungsbilanz darzustellen (Doppelspaltenform). Die Teilungsbilanz wird aus dem Jahres- oder Zwischenabschluss abgeleitet…
…detaillierte Gliederung des Jahresabschlusses, die auf die Besonderheiten des Unternehmens Rücksicht nimmt. Die Einzelposten sind klar von einander abzugrenzen. Aktiva und Passiva dürfen miteinander nicht verrechnen sowie Aufwände und Erträge nicht saldiert werden. Werden Aktiven und Schulden unklar und unübersichtlich bezeichnet bzw. wird unzulässigerweise saldiert…
…im Firmenwert 15 und im Umlaufvermögen 5), die stillen Lasten in den Passiva betragen 10. Entsprechend dem Verhältnis der stillen Reserven sind daher die stillen Lasten zu 60% dem nicht abnutzbaren immateriellen Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, zu 30% dem Firmenwert und zu 10% dem Umlaufvermögen zuzuordnen…
…106/2017, tritt diese durch das Auslaufen des § 6b KStG 1988 zum Stichtag 1.1.2014 von der beschränkten in die unbeschränkte Steuerpflicht über, wobei sie ihre Aktiva und Passiva steuerneutral auf aktuelle Verkehrswerte umwertet (§ 18 Abs. 2 KStG 1988). Sie gilt ab 1.1…
…am Verschmelzungsstichtag über einen noch nicht verrechneten Zinsvortrag verfügt, der auf eine Sammelverbindlichkeit zur Finanzierung ihrer gesamten betrieblichen Tätigkeit zurückzuführen ist ("neutrale Passiva") und den beiden Teilbetrieben (TB1 und TB2) der A-GmbH nicht eindeutig verursachungsgerecht zugeordnet werden kann. TB2 war zum Verschmelzungsstichtag bereits veräußert…