20.2.1.3 Genussrechte und Partizipationskapital 20.2.1.3.1 Allgemeines Rz 6112: Unter Genuss- oder Partizipationskapital fallen Partizipationsscheine im Sinne des § 23 Abs. 4 BWG idF vor BGBl. I Nr. 184/2013 oder § 73c VAG idF vor BGBl. I Nr. 34/2015…
…nicht mehr zulässigen - Zinsen aus Aktien entfallen sind, andererseits in lit. c klargestellt wurde, dass Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesen- oder Versicherungsaufsichtsgesetzes stets unter diesen Tatbestand fallen. § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 enthält Zinsen und vergleichbare Erträgnisse; hier wurden die Abs…
…auch in Anteilen bestehen, die steuerlich einem Kapitalanteil gleichgehalten werden. Betroffen davon sind die in § 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 aufgezählten Partizipationskapitalanteile im Sinne des BWG idF vor BGBl. I Nr. 184/2013 und des VAG idF vor BGBl. I Nr. 34/2015 …
…9 Prozent vom Stifter um 1.000. Da die für den Ausschluss maßgebliche Verflechtung von mindestens 20 Prozent nicht erreicht ist, können die aufgedeckten stillen Reserven übertragen werden. Rz 119: Sollte Surrogatkapital (Partizipationskapital oder Substanzgenussrechte im Sinne des § 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988)…
…Abgeltungswirkung erfasst damit Dividenden (Gewinnanteile) und sonstige Bezüge aus Aktien und GmbH-Anteilen, gleichartige Bezüge und Rückvergütungen aus Anteilen an Genossenschaften, Bezüge aus Substanzgenussrechten und Partizipationskapital iSd BWG oder VAG, Bezüge aus körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften, Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art (zB Darlehen…
… 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988, Berechtigungen aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes, nicht jedoch echte stille Beteiligungen sowie echte stille Beteiligungen im Sinne des Beteiligungsfondsgesetzes. Kommt dem Anteilsinhaber auf Grund der Liquidation der Körperschaft tatsächlich nichts zu, liegt insofern ein…
…soweit keine Befreiung vom KESt-Abzug vorliegt Ausschüttungen aus Gesellschaften mit beschränkter Haftung, soweit keine Befreiung vom KESt-Abzug vorliegt Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des BWG und VAG 2016 und aus Genussscheinen, soweit jeweils keine Befreiung vom KESt-Abzug vorliegt inländische Zinsen aus durchgemäß…
…geregelten Einlagen im Austausch gegen Gesellschaftsrechte, wie das den Kapitalgesellschaften anlässlich Gründung oder Kapitalerhöhung zugeführte Nominalkapital inklusive Ausgabeaufgeld, Nachschüsse gemäß §§ 72 ff GmbHG, die Aufnahme von Partizipationskapital gemäß § 23 Abs. 4 BWG idF vor BGBl. I Nr. 184/2013 und § 73c VAG idF vor BGBl…
…GenG (siehe Rz 554), die Ausschüttungen von Agrargemeinschaften (siehe Rz 555 und 556), die Ausschüttungen auf Substanzgenussrechte (siehe Rz 557), die Ausschüttungen auf Partizipationskapital (siehe Rz 558), die genossenschaftlichen Rückvergütungen (siehe Rz 559), die Ausschüttungsfiktionen (siehe Rz 560). Gewinnausschüttungen abweichend von den Beteiligungsverhältnissen (alineare Gewinnausschüttungen…
…an denen Anteilsrechte anderer Personen bestehen, also bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (vgl. VfGH 5.10.1994, G 252/93). Auch das Partizipationskapital im Sinne des BWG und des VAG sowie Substanzgenussrechte (anteilsähnliche Genussrechte), die beide in § 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 erwähnt sind…
…jeder Art, die aus Aktien, GmbH-Anteilen, Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Substanzgenussrechten und sonstigen Finanzierungsinstrumenten (dh. aus anteilsähnlichen, nicht aus obligationenähnlichen) und Partizipationskapital im Sinne des § 23 Abs. 4 BWG idF vor BGBl. I Nr. 184/2013 und § 73c VAG idF vor BGBl. I…
…ist. Die Beteiligung an der ausschüttenden Kapitalgesellschaft muss an deren Nominalkapital bestehen, eine Beteiligung in anderer Form, etwa im Wege sozietärer Genussrechte oder Partizipationskapital iSd BWG oder VAG 2016 schließt, unabhängig von der Höhe der Beteiligung, die Anwendung der Befreiung aus. Es ist nicht erforderlich…
…den Sitz im Inland hat. Werden daher im Rahmen von Zwischenbankgeschäften an ausländische Kreditinstitute inländische Portfoliodividenden bzw. dividendenähnliche Erträge (Substanzgenussrechte, Partizipationskapital iSd BWG) gezahlt, hat ein KESt-Abzug zu erfolgen, sofern nicht durch eine andere Bestimmung eine KESt-Befreiung vorgesehen ist (zB § 94 Z 2…
…vor: Höchstens 50% des Fondsvermögens dürfen in Wertpapieren, deren Aussteller ihren Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, angelegt werden. Mindestens 5% des Fondsvermögens müssen in Aktien, Wertpapieren über Partizipationskapital im Sinne des § 23 Abs. 4 BWG in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr…
…eine inländische Kapitalgesellschaft oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, körperschaftlich organisierte Personengemeinschaft (Agrargemeinschaft) im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Z 3 B-VG, andere inländische Körperschaft, soweit sie Partizipationskapital oder Substanzgenussrechte (§ 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988) ausgibt, beschränkt steuerpflichtige inländische Körperschaft gemäß § 1 Abs…
…vergleichbarer gesellschaftsrechtlicher Akt (Teilliquidation) vorliegt und der Abschichtung im Zuge der Liquidation des Emittenten. 16.2.1.9 Gewinnanteile auf Grund von Partizipationskapitalanteilen Rz 1199: Partizipationskapital konnte von Versicherungsunternehmungen vor dem 1.1.2016 und Kreditinstituten vor dem 1.1.2014 jeglicher Rechtsform aufgenommen werden…
…Ausschüttung" im Ausland maßgeblich. Als mögliche hybride Finanzierungsinstrumente, bei denen die Qualifikation allfälliger Zahlungen im Ausland zu untersuchen ist, kommen zB als Genussrechte, Partizipationskapital, Vorzugsaktien oder gewinnabhängige Darlehen bezeichnete Konstruktionen in Betracht. § 10 Abs. 7 KStG 1988 ist auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31…
… 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 (Substanzgenussrechte und Partizipationskapital) für die Berechnung des jeweiligen Beteiligungsausmaßes heranzuziehen. Beispiel 1: An der X-GmbH und der Y-GmbH ist A zu je 60% und B zu je 40% beteiligt. Die Einbringung von Vermögen der X-GmbH…
…Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 27 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988), gleichartige Bezüge aus Genussrechten (somit sozietäre, nicht aber obligationenähnliche Genussrechte) und Bezüge aus Partizipationskapital iSd BWG oder VAG (§ 27 Abs. 2 Z 1 lit. c EStG 1988) sowie Bezüge aus Agrargemeinschaften (§ 27 Abs…
…ausgegeben (§ 46 VAG 2016). Das VAG 2016 sieht die Begebung von Partizipationskapital nicht mehr vor; zur steuerlichen Behandlung von bereits begebenem Partizipationskapital siehe näher Rz 558. Rz 21: Die Rechnungslegung für große Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 63 Abs. 3…