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8 Treffer1568 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 6613–661922.3 Funktionsgebühren (§ 29 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

22.3 Funktionsgebühren (§ 29 Z 4 EStG 1988) 22.3.1 Begriff Rz 6613: Funktionsgebühren sind alle Bezüge, die Funktionären öffentlich-rechtlicher Körperschaften zufließen, und zwar auch dann, wenn die Funktionsausübung mit einer Betriebsinhabung oder einer sonstigen Berufsausübung in sachlichem Zusammenhang steht. Als Funktionäre im…

LStR 2002 Rz 976–98015.4.5.8 Ferialpraktikanten
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

15.4.5.8 Ferialpraktikanten Rz 976: Ferialpraktikanten stehen regelmäßig in einem Dienstverhältnis. Gerade ein Ausbildungs- oder Weiterbildungsverhältnis spricht zwingend dafür, dass Praktikanten in ihrer Tätigkeit angeleitet werden, sohin "unter der Leitung des Arbeitgebers" stehen (VwGH 31.3.1987, 86/14/0163). Auch eine differenzierte…

VereinsR 2001 Rz 866–8679 Anhang
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…denen das Statut des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. (9)Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der/die Obmann/Obfrau, in dessen/deren Verhinderung sein/e/ihr/e Stellvertreter/in…

EStR 2000 Rz 413911.2 Kleinunternehmerpauschalierung (§ 17 Abs. 3a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…erzielt werden, die der Bemessung des - auf Umsätze bezogenen - Pauschales zu Grunde gelegt werden können. Das trifft etwa auf einen Obmann des Vorstandes einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft zu, der Mitglied der Genossenschaft ist und in dieser Eigenschaft nicht Unternehmer ist (VwGH 5.4.1984, 83…

VB-0330Anlage 8
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…eine Unterbringung auf mehrere Standorte möglich ist | Tierheim St. Pölten Gutenbergstraße 26 A-3100 St. Pölten Tel.: 02742/77272 (Notfalltelefon: 0664/9812770) Hr. Mag. Willi Stiowiczek (Obmann) E-Mail: office@tsvstp.at www.tsvstp.at | Vögel, Schlangen und Echsen, Wasser- schildkröten, Hunde, Katzen…

EStR 2000 Rz 4201–420811.3.6 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb bzw. Nebentätigkeiten (§ 7 LuF-PauschVO 2015 bzw. § 6 LuF-PauschVO 2011)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…9 der Anlage 2 zum BSVG angeführten Tätigkeiten. Ein eigenständiger Gewerbebetrieb ist auch die Vornahme von Schlachtungen im Betrieb des Auftraggebers. Waldpädagogen erzielen aufgrund ihrer unterrichtenden Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Rz 4204b: Der Obmann einer landwirtschaftlichen Genossenschaft erzielt Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit nach …

UStR 2000 Rz 181–1852. Unternehmer, Unternehmen (§ 2 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…GmbH & Co KG ist bei der KG auch dann anzuerkennen, wenn die Rechnung auf die GmbH ausgestellt wurde und die übrigen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug bei der GmbH & Co KG vorliegen. Auch der Obmann des Vorstandes einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, der Mitglied der Genossenschaft ist…

UStR 2000 Rz 2876–290222.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…von Dienstleistungen im Rahmen der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit (Nachbarschaftshilfe) gehören. Hiezu siehe EStR 2000 Rz 4201 bis Rz 4208b. Umsätze aus der Tätigkeit als Obmann einer landwirtschaftlichen Genossenschaft fallen nicht unter die Durchschnittssatzbesteuerung (kein enger Zusammenhang mit der land- und fortwirtschaftlichen Tätigkeit; VwGH 29.07.2010…