2.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW) 2.1.2.1. Allgemeines Rz 27: Ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren liegt nach § 2 Abs. 1 InvFG 2011 nur vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (vgl. auch Rz 6): Ausschließlicher Zweck…
…BGBl. I Nr. 77/2011), das das Investmentfondsgesetz 1993 ersetzt und die Richtlinie 2009/65/EG (UCITS IV, in der Folge "OGAW-RL") in der Fassung der Richtlinie 2014/91/EU (UCITS V) umgesetzt hat, sowie das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG, BGBl. I Nr…
…zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) auch alternative Investmentfonds (AIF). Die Rz 542 bis 548 und 549 bis 552 gelten vollumfänglich im Hinblick auf AIF. Rz 570: Alternative Investmentfonds unterliegen im Gegensatz zu den klassischen Investmentfonds im Sinne von OGAW nicht der Limitierung auf Einkünfte…
2.1.2.3. Depotbank Rz 39: Die Verwahrung des Vermögens des OGAW wird einer Verwahrstelle (sog. Depotbank) übertragen (§ 39 InvFG 2011). Diese gewährleistet, dass der Verkauf, die Ausgabe, die Rücknahme, die Auszahlung und die Aufhebung der Anteile, die für Rechnung des Investmentfonds oder durch…
…1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011 Rz 52: Das InvFG 2011 enthält auch Regelungen für Fonds, die nicht den Anforderungen der geltenden OGAW-RL entsprechen. Diese Fonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011 sind im 3. Teil…
…Rz 5: Der regulatorische Rahmen für Investmentfonds im steuerlichen Sinn wird im Wesentlichen von zwei Gesetzen geprägt: dem InvFG 2011 und dem AIFMG. Das InvFG 2011 legt die Bedingungen fest, zu denen Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und Alternative Investmentfonds iSd § 3 Abs…
…1. Allgemeines Rz 25: Inländische Investmentfonds im Sinne des § 186 InvFG 2011 können sein: 1.Kapitalanlagefonds gemäß § 3 Abs. 2 Z 19 InvFG 2011 a)OGAW in Form eines Sondervermögens gemäß § 2 Abs. 2 InvFG 2011, die die österreichische FMA bewilligt hat, b)AIF gemäß …
…bewilligen und zu beaufsichtigen. Zudem können diese nur die Rechtsform eines inländischen Sondervermögens haben. Daher handelt es sich bei diesen in steuerlicher Hinsicht stets um inländische Investmentfonds. Rz 64: Pensionsinvestmentfonds sind keine OGAW iSd OGAW-RL (§ 168 dritter Satz InvFG 2011), fallen aber unter die…
…der in keinem Mitgliedstaat bewilligt oder registriert ist, in Österreich seinen Sitz und/oder seine Hauptverwaltung hat. Rz 77: Anders als OGAW sind AIF iSd AIFMG an keine Form gebunden. Ein AIF liegt unabhängig davon vor, ob es sich bei dem Organismus für gemeinsame Anlagen…
… 1 Abs. 1 ImmoInvFG aufsichtsrechtlich keinen OGAW im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG darstellt, sondern auch als AIF in Immobilien unter die Bestimmungen des AIFMG fällt (siehe Rz 87 ff). Umgekehrt liegt nicht bei jedem AIF in Immobilien automatisch ein Immobilienfonds im Sinne des…
…in Immobilien sowie zu Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien (siehe dazu auch oben, Rz 87 ff). Rz 92: Als ausländische Investmentfonds gelten: OGAW, deren Herkunftsmitgliedstaat nicht Österreich ist, einschließlich Gebilde, die eine Bewilligung gemäß Art. 5 OGAW-RL benötigen (siehe Rz 97); AIF im Sinne des AIFMG…
…103: § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011 bildet einen Auffangtatbestand, der ausländische Investmentstrukturen rechtsformunabhängig erfasst, die keine OGAW oder AIF sind. Die Besteuerungsfolgen des § 186 InvFG 2011 kommen jedoch nur dann zur Anwendung, wenn der ausländische Organismus sein Vermögen nach dem Gesetz, der Satzung…
…Kreditinstitut, Wertpapierfirma, Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM), Verwaltungsgesellschaft für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), Versicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen, Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung, Einrichtung der Altersversorgung, Alternativer Investmentfonds (AIF), Organismus für gemeinsame Anlage in Wertpapieren (OGAW), Zentrale Gegenpartei, Zentralverwahrer. 17.6.2.1 Kreditinstitut Rz 1248ea: Als…
…AIFMG, weil § 58 Abs. 2 InvFG 2011 nur auf inländische Investmentfonds (OGAW und AIF iSd § 3 InvFG 2011) anwendbar ist. Rz 170: Die Basis für die Auszahlung der Kapitalertragsteuer setzt sich somit zusammen aus sämtlichen Erträgen aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2…
…Anteilscheines gemäß § 55 Abs. 2 InvFG 2011 ist als Veräußerung zu werten und steuerbar. Die sich ergebende Wertsteigerung bei Abwicklung eines OGAW gemäß § 63 InvFG 2011 ist ebenfalls steuerbar. Rz 225: Im Gegensatz dazu ist der Umtausch von Anteilen in Folge einer Verschmelzung gemäß §§ 114…
…der nach geltendem nationalem Recht beaufsichtigt wird. Als AIF ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen einschließlich seiner Teilfonds zu verstehen, der nicht als OGAW zu qualifizieren ist und von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie dieser Anleger zu investieren…
…58 Abs. 2 InvFG 2011 angeführten Bedingungen (zB Vorliegen von KESt-Befreiungserklärungen) mit entsprechender Nachweisführung durch die den OGAW verwaltende Verwaltungsgesellschaft entfallen. Rz 354: Wenn ein inländischer Fonds eine Auszahlung in Höhe der auf die ausschüttungsgleichen Erträge entfallenden KESt vornimmt (insbesondere bei thesaurierenden Publikumsfonds), ist…
…das ungeachtet der Rechtsform nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist, sofern derartige Fonds dieselben Merkmale aufweisen wie Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne der OGAW-Richtlinie, 2009/65/EG, und somit dieselben Umsätze tätigen oder…
…f EStG 1988 sind auch Anteile an inländischen Immobilienfonds, die nach den Vorschriften des Immobilien-Investmentfondsgesetzes errichtet wurden, zur Rückstellungsdeckung geeignet. Bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen können auch Anteile an ausländischen OGAWs (§ 188 Abs. 1 Z 1 InvFG 2011) des offenen Typs oder ausländische Veranlagungsgemeinschaften…