…1989, 88/15/0045; VwGH 18.6.1993, 91/17/0041). Rz 224: Der deutlichste Fall einer "erheblichen Härte" ist die wirtschaftliche Notlage oder finanzielle Bedrängnis des Abgabepflichtigen (VwGH 18.6.1993, 91/17/0041). Das Tatbestandsmerkmal der erheblichen Härte ist schon dann anzunehmen, wenn…
…2013, 982010/16/0219/13/0091). Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht (aus "persönlichen" Gründen) nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind…
…Wasserrettung, Höhlenrettung usw.), sofern nicht Mildtätigkeit vorliegt (vgl. Rz 84 Mildtätigkeit in besonderen Notlagen und Rz 90 Rettungs- und Katastrophenhilfe). Menschenrechte Rz 61b: Die Förderung der Menschenrechte ist ein begünstigter Zweck (siehe Rz 43, 55a). Modellbau Rz 62: Die Pflege des Modellbaus (Eisenbahn-, Schiff-, Flugmodellbau…
…durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können. Daher muss bereits das Eingehen der Bürgschaft das Merkmal der Zwangsläufigkeit aufweisen (VwGH 15.7.1998, 98/13/0083). Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor…
…sind oder nicht (VwGH 8.7.1960, 2309/59). Rz 3375: Eine unwiderrufliche Pensionszusage liegt nur vor, wenn der Arbeitgeber unter allen Umständen, sohin auch im Falle einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, verhalten ist, die Pensionsverpflichtungen zu erfüllen. Diese Betrachtungsweise entspricht auch dem Wesen einer rechtsverbindlich…
…aus einer kurzen Ablebensversicherung (zB reine Risikoversicherung zwecks Absicherung einer Darlehensverbindlichkeit) abgetreten oder verpfändet werden, die Nachversteuerung bei den Erben vorzunehmen wäre oder der Steuerpflichtige nachweist, dass die angeführten Tatsachen durch wirtschaftliche Notlage (zwangsweise Abdeckung von außergewöhnlichen Belastungen usw. durch den Rückkauf) verursacht sind (vgl…
…für nichtmilitärische Zwecke und für nichtmilitärische Endnutzer, sofern diese Güter und Technologien für die nachstehend angeführten Zwecke bestimmt sind: Nachstehend angeführte Zwecke sind: a)humanitäre Zwecke, gesundheitliche Notlagen, die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und…
…Nachlassverbindlichkeiten). Es kommt darauf an, ob der Steuerpflichtige objektiv glauben darf, eine existenzbedrohende Notlage eines Angehörigen abwenden zu können. Es besteht grundsätzlich keine sittliche Verpflichtung zur Tragung von Aufwendungen, die die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Steuerpflichtigen wesentlich übersteigen (vgl. beispielsweise VwGH 24.11.1999, 94…
…und Technologien des Anhangs II der Verordnung (EU) 2023/1529 für medizinische oder pharmazeutische Zwecke, oder humanitäre Zwecke, gesundheitliche Notlagen, die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder auf die Umwelt haben…
…833/2014 genehmigen, sofern diese Güter und Technologien für die nachstehend angeführten Zwecke bestimmt sind: Nachstehend angeführte Zwecke sind: a)humanitäre Zwecke, gesundheitliche Notlagen, die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder…
…oder die Ausfuhr der Güter und Technologien für nichtmilitärische Zwecke und für nichtmilitärische Endnutzer, wenn die Güter und Technologien für -humanitäre Zwecke; -gesundheitliche Notlagen; -die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder…
…Ausfuhrverbot nicht für die in Anhang III der Verordnung (EU) 2022/263 aufgeführte Software, sofern diese für -Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, -die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die…
…2.2. nicht für im Goldbergbau verwendete Güter, die für humanitäre Zwecke, für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird, oder…