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10 Treffer1535 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 682–6834.9. Normalwert als Bemessungsgrundlage ab 1.1.2013
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

4.9. Normalwert als Bemessungsgrundlage ab 1.1.2013 Rz 682: Basierend auf Art. 72 iVm Art. 80 der MwSt-RL 2006/112/EG ist der Normalwert als umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Lieferungen und sonstige Leistungen anzusetzen, wenn das Entgelt aus außerbetrieblichen Motiven (familiäre oder freundschaftliche…

VPR 2021 Rz 521–5244.1.4. Umsatzsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…österreichischen Gesellschaft entsprechend erhöht. Kommt bei der Bestimmung der Höhe des Vorsteuerabzugs der österreichischen Konzernmutter ein Umsatzschlüssel gemäß § 12 Abs. 5 UStG 1994 zur Anwendung ist die Versicherungsleistung für dessen Berechnung mit dem Normalwert gemäß § 4 Abs. 9 UStG 1994 zu bemessen. Eine gegebenenfalls zu…

AD-70011.2. Feststellung des Dumpings
geltende FassungRichtlinien16.12.2020

1.2. Feststellung des Dumpings 1.2.1. Vergleich Durch einen Vergleich zwischen dem im Ausfuhrland gezahlten oder zu zahlenden Preis (Normalwert) und dem Preis, der bei der Ausfuhr in die Union für eine verkaufte Ware gezahlt wird, oder zu zahlen ist (Ausfuhrpreis), wird die…

KStR 2013 Rz 943–950Überstundenvergütungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…eine Änderung der Geschäftsgrundlage vorliegt. Unterlässt der Pächter dann eine Anpassung des Pachtvertrages (Ermäßigung des Pachtzinses), besteht die verdeckte Ausschüttung in der Differenz zwischen angemessenen und bezahlten Pachtzins. Umsatzsteuer Rz 947: Bei verdeckten Gewinnausschüttungen ist aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht der Normalwert zu berücksichtigen (vgl. § 4 Abs…

UStR 2000 Rz 3921–3932104. Bemessungsgrundlage (Art. 4 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…Die Bemessungsgrundlage für das Verbringen eines Gegenstandes ist nach den gleichen Grundsätzen wie beim Entnahmeeigenverbrauch zu ermitteln. Siehe auch Rz 679. 104.3. Normalwert Rz 3932: Die Normalwertregelung des § 4 Abs. 9 UStG 1994 ist auf den innergemeinschaftlichen Erwerb (einschließlich des Erwerbs neuer Fahrzeuge) anzuwenden…

AD-70011.8. Erstattung
geltende FassungRichtlinien16.12.2020

…Antidumpingzöllen und alle Zollbelege für die Berechnung und Entrichtung dieses Betrags enthält. Dazu gehören auch Nachweise zu den Normalwerten und den Preisen bei der Ausfuhr in die Union während eines repräsentativen Zeitraums für die Ausführer oder Hersteller, für die die Zölle gelten. (4) Die Kommission…

UStR 2000 Rz 59–751.1.2. Eigenverbrauch
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Entgelt für die Monatskarte (30 Euro) unter dem Normalwert (40,91 Euro) liegt, der Arbeitnehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und die "verbilligte" Abgabe der Monatskarte im Beschäftigungsverhältnis begründet ist (vgl. § 4 Abs. 9 UStG 1994), ist der Normalwert als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer heranzuziehen…

UStR 2000 Rz 1914–193012.2.4. Ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…30.000 € (Normalwert 40.000 €) an P. Der niedrige Verkaufspreis ist darauf zurückzuführen, dass P Gesellschafter der G ist. Der Gesellschafter P ist nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt. Lösung: Da der Gesellschafter P nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist, kommt die Normalwertregel gemäß …

UStR 2000 Rz 186–1922.1.6. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Ra 2017/15/0062 mVa VwGH 29.6.2016, 2013/15/0308; zur Anwendung des Normalwerts siehe Rz 682). Ist von einer unternehmerischen Vermietung einer Immobilie durch die Körperschaft auszugehen, muss in einem zweiten Schritt beurteilt werden, ob dieser Vorgang nach ertragsteuerlichen Grundsätzen eine verdeckte…

UStR 2000 Rz 361–3683.2. Den Lieferungen gleichgestellter Eigenverbrauch
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…2 UStG 1994 vor. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach § 4 Abs. 8 lit. a UStG 1994 (idR der Einstandspreis). Zur Anwendung des Normalwertes ab 1. Jänner 2013 siehe Rz 682. 3.2.4. Sachzuwendungen an das Personal Rz 368: Siehe Rz 66 bis Rz 74.