…Bei Abgabenschuldnern, die ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben, kann dieser Ausgleich beim ersten auf den Bilanzstichtag folgenden Fälligkeitstag erfolgen. 1.5.3 Nichtentrichtung oder fehlerhafte Entrichtung Rz 39: Wird die Abgabe nicht entrichtet oder ist offensichtlich, dass die Monatszahlung wesentlich von der "richtigen" Monatszahlung abweicht, dann…
…Bei Abgabenschuldnern, die ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben, kann dieser Ausgleich beim ersten auf den Bilanzstichtag folgenden Fälligkeitstag erfolgen. 2.6.3 Nichtentrichtung oder fehlerhafte Entrichtung Rz 97: Wird die Abgabe nicht entrichtet oder ist offensichtlich, dass die Monatszahlung wesentlich von der "richtigen" Monatszahlung abweicht, dann…
13. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) 13.1. Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit Rz 1330: Vollstreckbarkeit setzt voraus: Die Nichtentrichtung der Abgabe bis zum Fälligkeitstag und grundsätzlich die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe. Solange jedoch bei Selbstbemessungsabgaben die Voraussetzungen für eine Bescheiderteilung gemäß § 201 BAO, § 202 BAO oder vergleichbaren Bestimmungen…
…in Summe auch jene Beträge zu entrichten sind, die in den jeweiligen Monaten unter der Bagatellgrenze von 50 Euro gelegen sind. 3.6.3 Nichtentrichtung oder fehlerhafte Entrichtung Rz 153: Wird die Abgabe nicht entrichtet oder ist offensichtlich, dass die Monatszahlung wesentlich von der "richtigen…
25.1.3. Form der Gebührenanzeige Rz 1204: Die Gebührenanzeige hat mit einer Abschrift (bloße Kopie) oder einer Gleichschrift (Kopie oder weiterer Ausdruck der Urkunde, versehen jeweils mit Originalunterschriften) der über das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde zu erfolgen. Rz 1205: Urkunden über Rechtsgeschäfte, die nicht in…
…Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz durch vorsätzliches Verbreiten schädlicher Lebensmittel (VwGH 21.5.1980, 2848/79). Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz (VwGH 27.10.1970, 1865/68: fahrlässige Nichtentrichtung der Umsatzsteuer) und Wertersatzstrafen (VwGH 7.3.1972, 2051/71 und VwGH 29.4.1992, 90/13/0036)…
…Organe der Behörde gemäß § 34 Abs. 1 GebG (siehe Rz 1700 ff) einen Befund aufzunehmen und diesen dem Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu übersenden. Das Finanzamt hat als Folge der Nichtentrichtung einen Bescheid gemäß § 203 BAO zu erlassen und eine Gebührenerhöhung gemäß § 9 GebG (siehe…
…die beigelegte Schrift der Gebühr nach einer anderen Bestimmung des GebG unterliegt (unabhängig davon, ob diese entrichtet worden ist oder wegen Nichtentrichtung mit Bescheid festzusetzen ist). Beispiel 1: Beim Antrag an die Grundverkehrsbehörde stellt der beigelegte Originalkaufvertrag keine gebührenbefreite Beilage dar, da Urkunden über Rechtsgeschäfte…
…schuldenden Körperschaft in einen Staat außerhalb des EU/EWR-Raumes, Anmeldung der Insolvenz des die Raten schuldenden Steuerpflichtigen oder dessen Abwicklung, die Nichtentrichtung einer Rate binnen zwölf Monaten ab Eintritt der Fälligkeit oder die Entrichtung in zu geringer Höhe. Das Ausscheiden eines EU/EWR- Staates…
…gebührenpflichtige Zeugnisse, amtliche Gutachten unterliegen nicht der Zeugnisgebühr. Von den hier genannten amtlichen Befunden ist die Befundaufnahme über die Nichtentrichtung von Gebühren gemäß § 34 GebG zu unterscheiden (siehe Rz 1700 ff). Zur Abgrenzung zwischen einem gebührenpflichtigen Befund und einem gebührenfreien Gutachten ist davon auszugehen, dass…
… 217 Abs. 7 BAO beantragt werden. Ist die Nichtentrichtung der Kapitalertragssteuer jedoch auf "grobes Verschulden" zurückzuführen, kann auch keine Rückerstattung des Säumniszuschlages erfolgen. Jubiläum Rz 817: Zahlungen an den Anteilsinhaber als Arbeitnehmer im Rahmen eines Firmenjubiläums oder Arbeitnehmerjubiläums sind abzugsfähig, wenn an andere Arbeitnehmer ähnliche…
…Abs. 4 BAO) beginnende Dreimonatsfrist wurde durch die Bewilligung der Zahlungserleichterung am 25. Juli 2003 (somit vor ihrem Ablauf) unterbrochen. Die Dreimonatsfrist begann wegen Nichtentrichtung der Abgabe bis 14. Oktober 2014 an diesem Tag neu zu laufen. Die Entrichtung erfolgte nicht bis zum 14. Jänner…
…Abs. 8 BAO erfasst nur den Fall der Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit, somit jener Abgabe, deren Nichtentrichtung Ursache für die Verwirkung des Säumniszuschlages war. Es ist somit ausschließlich auf die Minderung jener Abgaben Bedacht zu nehmen, welche die Bemessungsgrundlagen für die Festsetzung des Säumniszuschlages gebildet haben…
…Körperschaft in einen Staat außerhalb des EU/EWR-Raumes, Anmeldung der Insolvenz des die Raten schuldenden Steuerpflichtigen oder dessen Abwicklung, die Nichtentrichtung einer Rate binnen zwölf Monaten ab Eintritt der Fälligkeit oder die Entrichtung in zu geringer Höhe. Hinsichtlich des Umlaufvermögens kommt es bei Veräußerung…
…unterbleiben. Rz 861a: § 217 Abs. 7 BAO betrifft den Fall, dass kein grobes Verschulden an der Säumnis bei der Nichtentrichtung bzw. der verspäteten Entrichtung der Abgabenschuldigkeit vorliegt. Grobes Verschulden liegt vor, wenn das Verschulden nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit anzusehen ist. Eine (lediglich) leichte Fahrlässigkeit…
22.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO) Rz 1927: Durch § 239 Abs. 2 BAO soll vermieden werden, dass sich Zahlungen des Abgabepflichtigen mit Rückzahlungen kreuzen bzw. dass Rückzahlungen beim Abgabepflichtigen knapp vor neuen Fälligkeitsterminen einlangen. Rz 1928: Die Frist des § 239 Abs. 2…
12.8.25 Steuern Rz 907: Die Bezahlung selbstgeschuldeter Abgaben erfüllt nicht das Merkmal der Außergewöhnlichkeit, und zwar auch dann nicht, wenn die Abgaben zu Unrecht vorgeschrieben sein sollten und der Abgabenpflichtige sie nicht im Rechtsmittelweg bekämpft hat (VwGH 25.10.1989, 8686/13/0089…
32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…
2. Entrichtung der Abgaben (§ 211 BAO) 2.1. Zeitpunkt, zu dem Abgaben als entrichtet gelten (§ 211 Abs. 1 BAO) Rz 100: Im § 211 Abs. 1 BAO sind die zulässigen Entrichtungsarten nicht vollständig aufgezählt. Daher sind alle im § 211 Abs. 1 BAO nicht erwähnten nach Zivilrecht…
3.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG) Rz 70: Die Gebühren für Protokolle (Niederschriften) gemäß § 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter…