…eine Vereinbarung (Mischschlüssel) der Bemessungsgrundlage anzuwenden.aus der Relation befreiter (zB Familienfürsorge) und nicht befreiter (zB Schuldnerberatung) Agenden (Vereinsaufgaben), unternehmerischer (unechter Subventionen bzw. Mitgliedsbeiträge, etwa auf Grund von Leistungsaustausch) und nicht unternehmerischer (echte Subventionen und Mitgliedsbeiträge) durchzuführen. 4.7.34.6.8 Beispiele für öffentliche…
…Straßen- oder Platzbefestigungen (VwGH 21.2.1996, 94/16/0269). Die Unterscheidung von Betriebsvorrichtung und Gebäude ist deshalb wichtig, weil die Veräußerung von Betriebsvorrichtungen im Gegensatz zur Veräußerung von Grundstücken (ebenso die Vermietung, siehe Rz 888 bis Rz 921) nicht von der USt befreit ist.
…Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen können nicht Gruppenträger sein. Die Qualifikation der genannten Körperschaften als operativ oder vermögensverwaltend ist für die Gruppenträgereigenschaft ohne Bedeutung. Zur Eignung befreiter Körperschaften siehe Rz 1007 f. Zur Vorgesellschaft siehe Rz 1010. 15.3.3 Ausländische beschränkt steuerpflichtige Gruppenträger Rz…
…zB dann vorzunehmen, wenn sich bei einem Gebäude, das teilweise unternehmerisch (vorsteuerabzugsfähiger Bereich) und teilweise privat (nicht vorsteuerabzugsfähiger Bereich) verwendet wird, das Verhältnis der Nutzung ändert (betrifft zur Gänze dem Unternehmensbereich zugeordnete Gebäude). Beispiel: Ein Rechtsanwalt errichtet im August 2005 ein Haus, das ab 1…
…Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren…
… 27a Abs. 5 EStG 1988 bei pauschalierten Betrieben gesondert anzusetzen. Auf welche Geschäfte diese Ausschüttungen zurückzuführen sind (Veräußerung von Grund und Boden im nicht befreiten Bereich, Verkauf des stehenden Holzes im befreiten Bereich, Kalamitätsnutzungen) spielt für die Steuerpflicht der Ausschüttungen keine Rolle. Zum Kapitalertragsteuer-Abzug…
…mit Abweichungen auch im Bereich der Körperschaftsteuer. Die gesetzliche Beschränkung der Abzugsteuer auf Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 und Abs. 3 Z 1 KStG 1988 stellt sicher, dass nicht auch Körperschaften öffentlichen Rechts und von der unbeschränkten Steuerpflicht befreite Körperschaften durch die Verpflichtung…
…2010, Rs C-473/08, Eulitz). Nicht befreit sind hingegen Umsätze, die aus einer unterrichtsfremden Tätigkeit herrühren (Lieferung von gewerblichen Erzeugnissen oder Gegenständen des Anlagevermögens; Buffet- und Kantinenumsätze sowie sonstige Hilfsgeschäfte). Die Gestellung von Lehrpersonal durch private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen iSd …
…werden. Bezüglich Vorsteuerabzug bei Vereinen, die sowohl einen unternehmerischen als auch einen nichtunternehmerischen Bereich haben, siehe Rz 1246 bis Rz 1254. Rz 1805: Abgezogen werden dürfen auch Vorsteuerbeträge, die einer nachfolgenden oder vorherigen (nicht unecht befreiten) unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen sind. Wird daher eine unternehmerische Tätigkeit…
23.4.125.4.1 Steuerpflichtiger Bereich bei befreiten Genossenschaften Rz 1399: Zu den im Zusammenhang mit dem Übergang der steuerbefreiten Genossenschaften in die Steuerpflicht (bzw. Übergang von der Steuerpflicht in die Steuerbefreiung) entstehenden Abgrenzungsfragen siehe Rz 1415 bis 1423. 23.4.1.125.4…
…Höchstnutzfläche der Wohneinheit von der verwaltenden gemeinnützigen Bauvereinigung nicht beeinflusst werden können (zB bei Eigentumswohnungen), ist ein oben angeführter Ausnahmebescheid zu erteilen. Rz 218: Von der Nutzflächenbeschränkung im Bereich der begünstigten Verwaltungstätigkeit sind nur Objekte ausgenommen, die nicht von der verwaltenden gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet worden…
…KStG 1988 fallenden Körperschaft nach § 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 befreit ist, sind auch die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht abzugsfähig. Zur Zuwendung an eine nach § 5 KStG 1988 von der unbeschränkten Steuerpflicht befreiten unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaft…
…einen anderen Mitgliedstaat liefern und die maßgebliche Umsatzgrenze für bestimmte Lieferungen und sonstige Leistungen in Höhe von 10.000 Euro nicht überschreiten. Rz 3733: Die Umsatzgrenze berechnet sich aus dem Gesamtbetrag der innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätze ins übrige Gemeinschaftsgebiet zuzüglich der Umsätze für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen…
…von einem steuerpflichtigen Depot auf ein steuerbefreites Depot ist allerdings die weitere Besteuerungsmöglichkeit nicht mehr gesichert. Das Gesetz enthält für diesen Fall keinen ausdrücklichen Besteuerungstatbestand für die nachfolgende Veräußerung von Wertpapieren. Die Übertragung von einem Depot, für das Steuerpflicht besteht, auf ein befreites Depot (bspw…
…sein (Ausnahme zB Liebhabereibetrieb), bei § 7 Abs. 2-Körperschaften ist die Zuordnung zum betrieblichen oder außerbetrieblichen Bereich entscheidend. Bei juristischen Personen, die den Anteil im Betriebsvermögen halten, ergeben sich im Vergleich zu Erträgen aus Investmentfondsanteilen im Betriebsvermögen von natürlichen Personen Unterschiede, die sich aus speziellen…
…Allfällige Quellensteuern sind nicht anrechenbar. Die Bestimmungen des § 10 Abs. 4, 5 und 6 KStG 1988 sind aber uneingeschränkt zu beachten, dh. es kann unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Methodenwechsel kommen, bei welchem die ausländischen Beteiligungserträge nicht befreit sind und es daher in weiterer Folge…
…18. Rz 199: § 5 Z 9 lit. a KStG 1988 befreit die landwirtschaftlichen Nutzungsgenossenschaften. Diese Befreiung gilt nicht für andere Körperschaften in diesem Bereich (zB Vereine). Die gemeinschaftliche Nutzung muss der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Tätigkeit des einzelnen Genossenschafters zugute kommen. Wenn sich Arbeitnehmer genossenschaftlich zusammenschließen…
…Einkünfte nicht steuerbefreit sind. Siehe im Übrigen StiftR 2009 Rz 24. 24.2.4 Vereine Rz 1325: Unbeschränkt steuerpflichtige Vereine können Einkünfte aus allen der sechs für Körperschaften möglichen Einkunftsarten erzielen. Rz 1326: Die nach § 5 Z 6 KStG 1988 von der unbeschränkten Steuerpflicht befreiten…
…459/19, Wellcome Trust Ltd). Beispiel 1: Eine geschäftsleitende Holding, die nur gegenüber der Tochtergesellschaft A Verwaltungsleistungen erbringt und in die Verwaltung der Tochtergesellschaft B nicht eingreift, wird nur gegenüber der Tochtergesellschaft A unternehmerisch tätig. Bezieht sie eine Beratungsleistung für ihren nichtunternehmerischen Bereich, dh. für…
…übergegangenen Steuer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist und er nicht auf Grund einer Inrechnungstellung gemäß § 11 Abs. 12 und Abs. 14 UStG 1994 Umsatzsteuer schuldet. Das gilt nicht, wenn dieser Unternehmer ausdrücklich eine Veranlagung beantragt. Das gilt weiters nicht für nicht im Inland ansässige Unternehmer…