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VB-04042. Besitz und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…und Prüfung hergestellt und verwendet werden. Hinsichtlich weiterer Ausnahmen vom sachlichen Geltungsbereich des Pyrotechnikgesetzes 2010 siehe Abschnitt 3.1., hinsichtlich Ausnahmen vom persönlichen Geltungsbereich des Pyrotechnikgesetzes 2010 siehe Abschnitt 3.2. (7) Wird von den Zollbehörden oder den Zollorganen festgestellt, dass pyrotechnische Gegenstände und Sätze…

UP-55009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

…nach Ablauf von 10 Monaten nach dem Datum des Ersuchens um Nachprüfung noch keine Antwort erfolgt oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die…

UP-51009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

…verbleiben, dort ausgetauscht oder anderen als den üblichen auf die Erhaltung ihres Zustands gerichteten Behandlungen unterzogen werden. Abweichend davon stellen die zuständigen Zollbehörden in Fällen, in denen von einem Ursprungsnachweis begleitete Ursprungserzeugnisse in eine Freizone eingeführt und dort einer Behandlung oder Bearbeitung unterzogen werden, auf…

UP-52009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien20.03.2026

…nach Ablauf von 10 Monaten nach dem Datum des Ersuchens um Nachprüfung noch keine Antwort erfolgt oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die…

UP-50009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien26.05.2020

…nach Ablauf von 10 Monaten nach dem Datum des Ersuchens um Nachprüfung noch keine Antwort erfolgt oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…Zuglisten), dass sich die betreffenden Waggons bei der Bestimmungszollstelle oder an einem anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Ort befinden, bei den im CIM Frachtbrief angeführten Waren handelt es sich um in offenen Waggons verladene Massengüter (zB Holz oder Kohle). 1.13.1. Vereinfachung…

VB-03301a. Aufgaben der Zollorgane, Kontrollbefugnisse und Nachweispflichten
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…Abs. 3 genannten Behörden zu. Sie gelten ferner für Sachverständige, die im Einzelfall von den Zollbehörden oder von den in Abschnitt 1a.1. Abs. 3 genannten Behörden beauftragt wurden. (2) Der Eigentümer der Liegenschaft oder darüber Verfügungsberechtigte bzw. der Betriebsinhaber oder der Vertreter dieser Personen…

ZK-02203. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, eine Wiederausfuhranmeldung oder eine Zollanmeldung abgegeben worden ist). Über die beiden Möglichkeiten ist die betreffende Person von der Zollbehörde zu belehren. Wird von der betreffenden Person unmittelbar eine Stellungnahme abgegeben, so ist dies zu vermerken. Die Stellungnahme der Partei kann…

ZK-25902.7. Standardinformationsaustausch
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…271 | Art. 23 | - | Anhang 71-05 | - | Anhang 13 Der Standardinformationsaustausch ermöglicht die Kenntnisnahme von einschlägigen Angaben durch andere an der Durchführung der Verfahren beteiligte Zollstellen. Aufgrund der Bestimmungen des Art. 176 UZK-DA müssen Bewilligungen für die Inanspruchnahme einer pV…

ZK-17707.4. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…Falle der Mitwirkung als beteiligter Mitgliedstaat (passive Konsultation). Dem CC-ZV obliegt als zentraler Stelle die Kommunikation mit den am Verfahren beteiligten Zollverwaltungen anderer Mitgliedstaaten bezüglich den Informationsaustausch der Mitgliedstaaten untereinander, soweit dieser die Bewilligung betrifft. Eine direkte Kommunikation der Zollämter mit Zollbehörden anderer Mitgliedstaaten…

UP-30007. Ermächtigter Ausführer (EA)
geltende FassungRichtlinien28.02.2025

…es ausführenden Unternehmen unter Einhaltung besonderer Bestimmungen ermöglicht, anlässlich der Ausfuhr oder auch nachträglich, Präferenznachweise ohne Mitwirkung der Zollbehörde auszustellen. Die nachfolgenden Punkte geben einen kurzen Überblick über Kriterien für die Erlangung einer solchen Bewilligung sowie die Verpflichtungen, die dem EA mit dieser Begünstigung auferlegt…

ZK-25602.6. Überlassungsfiktion
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

…zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Erledigung des Verfahrens nach Art. 77 UZK. Der Betrag der Einfuhrabgaben wird innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Übermittlung der Abrechnung buchmäßig erfasst. Der vom Inhaber der Bewilligung ermittelte Betrag der Einfuhrabgaben kann akzeptiert werden…

UP-58008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.10.2020

…wird. Hinsichtlich der praktischen Vorgangsweise siehe Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 2.8.2. Im Feld 7 (Bemerkungen) der WVB EUR.1 ist folgender Vermerk anzubringen: "DUPLICATE" oder "DUPLICATA" Das Duplikat trägt das Datum des Originals und gilt mit Wirkung von diesem Tag. 8.5. Ausstellung…

UP-40018. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

…Warenbezeichnung so ausgefüllt ist, dass jede Möglichkeit eines missbräuchlichen Zusatzes ausgeschlossen ist. (7) In Feld 11 der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist das Datum der Ausstellung anzugeben. (8) Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird von den Zollbehörden ausgestellt und zur Verfügung des Ausführers gehalten, sobald die Ausfuhr…

UP-57008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien08.11.2023

…der Warenbezeichnung so ausgefüllt ist, dass jede Möglichkeit eines missbräuchlichen Zusatzes ausgeschlossen ist. In Feld 11 der WVB EUR.1 ist das Datum der Ausstellung anzugeben. Die WVB EUR.1 wird von den Zollbehörden ausgestellt und zur Verfügung des Ausführers gehalten, sobald die Ausfuhr tatsächlich…

UP-40028.3. Nachträgliche Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
geltende FassungRichtlinien01.01.2025

…der Erzeugnisse, auf die sich die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bezieht, sowie die Gründe für den Antrag anzugeben. (3) Die Zollbehörden dürfen eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 nachträglich innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Ausfuhr und nur dann ausstellen, wenn sie geprüft haben, ob die…

UP-73008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

…Zollbehörden, die die Bescheinigung ausgestellt haben, ein Duplikat beantragen, das anhand der in ihrem Besitz befindlichen Ausfuhrpapiere ausgefertigt wird. Im Feld 7 der WVB EUR.1 ist folgender Vermerk anzubringen: "DUPLICATE" Das Duplikat trägt das Datum des Originals des Ursprungszeugnisses und gilt mit Wirkung von…

VB-07301. Gegenstand und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien19.09.2024

…denen sich eine Verletzung von Rechten geistigen Eigentums feststellen lässt. Durch die EU-Produktpiraterie-Verordnung 2014 werden somit nationales Recht oder Unionsrecht im Bereich geistigen Eigentums oder die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Strafverfahren nicht berührt. 1.2. Anwendungsbereich (1) Die Zollbehörden haben gemäß Artikel 1…

UP-8101Abschnitt 5.2.
geltende FassungRichtlinien31.03.2026

…die Verwendung und die nachträgliche Überprüfung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A gelten sinngemäß für Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und - mit Ausnahme der Vorschriften über die Ausstellung - für Erklärungen auf der Rechnung. (4) Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten können jeden im Zollgebiet der Union ansässigen Ausführer (im Folgenden…

UP-45007. Nachweis
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…Bezüglich Druck der Formblätter WVB A.TR. siehe Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 2.7.7. 7.2. Verfahren zur Ausstellung einer WVB A.TR. Die WVB A.TR. wird von den Zollbehörden des Ausfuhrstaats ausgestellt, wenn die Waren, auf die sie sich bezieht, ausgeführt werden…