10.5.1.3.2 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Dienstreisen nach dem zweiten Tatbestand Rz 721: Bei einer Dienstreise, bei der der Arbeitnehmer so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden…
…bestimmte Mindestdauer ist dafür nicht Voraussetzung. Auch ein kurzfristiges Tätigwerden ist als "Innendienst" anzusehen. Verrichtet ein Arbeitnehmer neben seiner Tätigkeit im Innendienst auch Außendienst, bestimmt sich der Mittelpunkt seiner Tätigkeit danach, wo er für den Fall, dass kein Außendienst versehen wird, regelmäßig tätig wird (VwGH…
…Fällen auszugehen: Der Arbeitnehmer wird an einem Einsatzort durchgehend tätig und die Anfangsphase von fünf Tagen wird überschritten. Erfolgt innerhalb von sechs Kalendermonaten kein Einsatz an diesem Mittelpunkt der Tätigkeit, ist mit der Berechnung der "Anfangsphase" von fünf Tagen neu zu beginnen. Der Arbeitnehmer wird…
…Beispiel: Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land sind wie ein Bezirk zu beurteilen. Rz 306: Bei Reisen außerhalb des Einsatzgebietes gelten die Bestimmungen über einen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort (siehe Rz 300 bis 303). Beispiel: Der oben angeführte Vertreter für die Bezirke Baden…
…eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben wird). Siehe auch Beispiel Rz 10309. Rz 310: Kein Mittelpunkt der Tätigkeit bei Fahrtätigkeit liegt jeweils für die ersten fünf Tage ("Anfangsphase") vor, wenn der Steuerpflichtige erstmals oder zuletzt vor…
5.9.4.4 Abzugsfähigkeit bei Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit Rz 328: Die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer und für Einrichtungsgegenstände der Wohnung setzt stets voraus, dass die Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen den Aufwand unbedingt notwendig macht und dass…
…Als weitere Umstände kommen etwa die Teilnahme am Vereinsleben, sportliche Aktivitäten, Pflegeverpflichtungen und dergleichen als Indizien für den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Frage. Es ist dabei nicht nur auf die Verhältnisse eines Jahres, sondern auf einen längeren Beobachtungszeitraum abzustellen. Ob der PersonDer Eintragung ins amtliche…
5.9.4.6 Einkunftsquellenbezogene Betrachtung nach der Verkehrsauffassung Rz 330: Nach der Judikatur (VwGH 27.5.1999, 98/15/0100) ist die Prüfung, ob ein Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d…
…Rz 706715: Zu § 26 Z 4 EStG 1988 hat der Verwaltungsgerichtshof Stellung genommen und dabei immer die Prüfung der Frage betont, dass der Einsatz in einem zusammenhängenden Zeitraum zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit führt (VwGH 02.08.1995, 93/13/0099; VwGH 20.09…
…liegt (vgl. Abschn. 5.7, Stichwort "Fahrtkosten"). Der übliche Mittelpunkt der Tätigkeit befindet sich dort, wo der Steuerpflichtige den größten Teil des Jahres tätig wird (VwGH 16.6.1961, 0146/61) bzw. wo der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit liegt (VwGH 29.1.1965, 1176/73…
…Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann (2. Tatbestand). Nach Lehre und Rechtsprechung liegt eine Dienstreise jedoch nur bis zur Begründung eines weiteren Mittelpunkts der Tätigkeit vor (siehe Rz 718 bis Rz 721). Gehört es zum Aufgabenbereich des Arbeitnehmers eines Unternehmens, dass er an verschiedenen Standorten des…
…einem Einsatzgebiet nicht steuerbar ersetzt werden. Siehe auch Beispiel Rz 10710. Rz 710a: Fahrtkostenersätze des Arbeitgebers für Fahrten zwischen zwei oder mehreren Mittelpunkten der Tätigkeit im Auftrag des Arbeitgebers sind insoweit nicht steuerbar als sie nach Rz 294 Werbungskosten darstellen würden (siehe Rz 294). 10…
… 26 BAO. Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist als Hauptwohnsitz jener Wohnsitz anzusehen, zu dem der Steuerpflichtige die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Ob ein "Hauptwohnsitz" vorliegt, ist von der Abgabenbehörde im Rahmen der Sachverhaltswürdigung eigenständig zu beurteilen (BFG 3.12.2015…
… 6 Abs. 3 KfzStG 1992 7 Abs. 2 KfzStG 1992 das Finanzamt örtlich zuständig, das als erstes davon Kenntnis erlangt. (2) Personen mit Wohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) im Inland dürfen KfzKraftfahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, nach der Einbringung in das Inland gemäß § 82 Abs…
…für 24 Stunden zusteht, dient nur der Klarstellung gegenüber dem Wahlrecht in § 26 Z 4 EStG 1988. Rz 280: Bei Berechnung der Entfernung vom Mittelpunkt der Tätigkeit ist von der kürzesten zumutbaren Wegstrecke auszugehen (VwGH 8.5.1984, 83/14/0187, VwGH 8.5.1984…
…2 lit. d EStG 1988 bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung auch nur dann abzugsfähig, wenn…
…um steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn Tagesgelder nicht einen tatsächlich angefallenen Verpflegungsmehraufwand abgelten. Bei einer Dienstreise an einen bestimmten Ort sind daher, wenn dieser Ort einen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt, die ausbezahlten Tagesgelder als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen (VwGH 22.2.2000, 99/14/0082). Bei Dienstreisen…
…hat. Twinning Light ist ein ähnliches Modell mit geringerem Umfang. Es kommen dieselben Leitlinien zur Anwendung wie bei regulären Twinnings. Im Mittelpunkt steht die Zusammenarbeit zwischen Behörden der Mitgliedstaaten und der Zuschussempfänger, um bestimmte Ergebnisse zu erzielen, die gemeinsam mit der Kommission festgelegt wurden. Jeder…
…außerhalb des Nahbereiches für dreieinhalb zusammenhängende Stunden (von 07.00 bis 10.30 Uhr) und kehrt danach in den Nahbereich zurück (Dauer: siebeneinhalb Stunden). 3.3.Er kehrt im Zuge seiner 12 Stunden andauernden Außendiensttätigkeit mehrmals täglich in den Nahbereich seines Mittelpunktes der Tätigkeit zurück…
…des Mittelpunktes der Lebensinteressen (siehe Rz 7593, 7596 und 7597) nach Österreich voraus (vgl. VwGH 26.2.2020, Ro 2017/13/0018; BFG 18.7.2017, RV/7100774/2017). Beispiel: Frau F lebt in Bulgarien. Verlagern sich sowohl der Wohnsitz als auch der Mittelpunkt der…