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UZK-DAArtikel 101 Mitteilung der Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 101 Mitteilung der Entscheidung (Artikel 116 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Die Kommission unterrichtet den betreffenden Mitgliedstaat über ihre Entscheidung so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der in Artikel 100 Absatz 1 festgesetzten Frist. (2) Die entscheidungsbefugte Zollbehörde…

UZK-DAArtikel 154 Mitteilung der Überlassung der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 154 Mitteilung der Überlassung der Waren (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Wird die Anmeldung zu einem Zollverfahren oder zur Wiederausfuhr mit anderen Mitteln als der elektronischen Datenverarbeitung abgegeben, können die Zollbehörden ebenfalls andere Mittel als die elektronische Datenverarbeitung verwenden, um…

ZK-2260Anhang 10AQ Muster eines Schreibens zur Benachrichtigung des HV
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

Anhang 10AQ Muster eines Schreibens zur Benachrichtigung des HV [Grafik]   [Grafik]   Anhang 10AR Muster der Suchanzeige TC20 und Merkblatt [Grafik]   [Grafik] [Grafik] [Grafik]  

UZK-IAAbschnitt 2 Überlassung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Aufzeichnung und Mitteilung der Überlassung der Waren (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) Die Zollbehörden unterrichten den Anmelder von der Überlassung der Waren und vermerken die Überlassung der Waren zu dem betreffenden Zollverfahren; dabei geben sie mindestens die Nummer der Zollanmeldung oder Mitteilung und das…

UZK-IAArtikel 232 Zentrale Zollabwicklung mit mehr als einer Zollbehörde
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 232 Zentrale Zollabwicklung mit mehr als einer Zollbehörde (Artikel 179 des Zollkodex) (1) Die Überwachungszollstelle übermittelt der Gestellungszollstelle: a)jede Änderung oder Ungültigerklärung der Zollanmeldung nach der Überlassung der Waren; b)in den Fällen, in denen eine ergänzende Anmeldung abgegeben wurde, diese Anmeldung und…

UZK-IAArtikel 181 Der Kommission vorzulegende Informationen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…erstattete oder erlassene Betrag über 50.000 EUR liegt, ausgenommen die in Artikel 116 Absatz 3 des Zollkodex genannten Fälle. (2) Diese Mitteilung erfolgt im Laufe jedes ersten und dritten Quartals eines Jahres für alle Fälle, in denen im vorausgegangenen Halbjahr eine Erstattung oder ein…

ZK-22602.18. Verschlussanerkenntnisse
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

2.18. Verschlussanerkenntnisse [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

UZK-IAArtikel 256 Kommunikation zwischen den Behörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 256 Kommunikation zwischen den Behörden (Artikel 203 Absatz 6 des Zollkodex) Auf Antrag der Zollstelle, in der die Rückwaren zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, übermittelt die Ausfuhrzollstelle alle ihr zur Verfügung stehenden Informationen, aus denen hervorgeht, dass in Bezug auf diese…

UZK-IAArtikel 227 Abgabe einer Zollanmeldung vor der Gestellung der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 227 Abgabe einer Zollanmeldung vor der Gestellung der Waren Wird die Zollanmeldung im Einklang mit Artikel 171 des Zollkodex abgegeben, verarbeiten die Zollbehörden die Angaben, die vor der Gestellung der Waren, insbesondere für die Zwecke einer Risikoanalyse, vorgelegt wurden.

UZKArtikel 15 Übermittlung von Informationen an die Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…von den Zollbehörden verlangter oder ihnen übermittelter Form. Erfolgt die Abgabe der Zollanmeldung oder der Mitteilung, die Antragstellung oder die Übermittlung der Informationen durch einen Zollvertreter des Beteiligten gemäß Artikel 18, so gelten die Pflichten nach Unterabsatz 1 des vorliegenden Absatzes auch für den Zollvertreter.

UZK-IAArtikel 230 Überwachung der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

…die nach der Erteilung der Bewilligung für die zentrale Zollabwicklung eintreten und sich auf die Aufrechterhaltung oder den Inhalt der Bewilligung auswirken können. (2) Die entscheidungsbefugte Zollbehörde stellt den Zollbehörden der übrigen Mitgliedstaaten alle ihr vorliegenden sachdienlichen Informationen im Zusammenhang mit den zollrelevanten Tätigkeiten des…

UZK-IAArtikel 164 Unterrichtung der bürgenden Verbände über die Nichterledigung eines Zollverfahrens
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

…Unterrichtung der bürgenden Verbände über die Nichterledigung eines Zollverfahrens (Artikel 226 Absatz 3 Buchstaben b und c des Zollkodex und Artikel 227 Absatz 2 Buchstaben b und c des Zollkodex) Eine gültige Mitteilung der Nichterledigung eines Verfahrens gemäß dem TIR-Übereinkommen oder dem am 6…

UZK-DAAnhang 32-04 Mitteilung an den Bürgen über die Nichterledigung eines Unionsversandverfahrens
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 32-04 Mitteilung an den Bürgen über die Nichterledigung eines Unionsversandverfahrens Gemeinsame Datenanforderungen für die Mitteilung: a)Bezeichnung und Anschrift der Zollbehörde des Abgangsmitgliedstaats, die für die Unterrichtung des Bürgen über die Nichterledigung des Verfahrens zuständig ist, b)Name und Anschrift des Bürgen, c…

UZK-IAArtikel 20 Überwachung von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte (*)
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Artikel 20 Überwachung von vZTA-Entscheidungen über verbindliche Auskünfte (*) (Artikel 23 Absatz 5 des Zollkodex) Bei Erfüllung der Zollförmlichkeiten für unter eine vZTA-Entscheidung über verbindliche Auskünfte fallende Waren durch den Inhaber dieser Entscheidung oder für dessen Rechnung gibt der Inhaber diesenwird dieser Umstand in…

UZK-IAArtikel 342 Waren, für die eine summarische Ausgangsanmeldung abgegeben wurde, die aber das Zollgebiet der Union nicht verlassen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 342 Waren, für die eine summarische Ausgangsanmeldung abgegeben wurde, die aber das Zollgebiet der Union nicht verlassen (Artikel 174 des Zollkodex) Sollen Waren, für die eine summarische Ausgangsanmeldung abgegeben wurde, nicht mehr aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, muss die Person, die die…

ZT-25005. Rückmeldung durch die Kontingentstelle
geltende FassungRichtlinien15.02.2007

5. Rückmeldung durch die Kontingentstelle Eine Rückmeldung durch die Kontingentstelle erfolgt nur, wenn die Kontingentstelle Nacherhebungen Erstattungen betreffend derartiger Nacherhebungen nachträgliche Vorschreibungen von Sicherheitsleistungen oder Freigabe von Sicherheiten durchgeführt hat.

UZK-DAArtikel 102 Folgen des Ausbleibens einer Entscheidung oder der Nichtmitteilung der Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 102 Folgen des Ausbleibens einer Entscheidung oder der Nichtmitteilung der Entscheidung (Artikel 116 Absatz 3 des Zollkodex) Trifft die Kommission innerhalb der in Artikel 100 festgesetzten Frist keine Entscheidung oder teilt sie dem betreffenden Mitgliedstaat ihre Entscheidung nicht innerhalb der in Artikel 101 Absatz…

UZK-DAArtikel 9 Mittel für die Mitteilung der Gründe
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 9 Mittel für die Mitteilung der Gründe (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Erfolgt eine Mitteilung nach Artikel 22 Absatz 6 Unterabsatz 1 des Zollkodex im Rahmen des Überprüfungs- oder Kontrollprozesses, so kann dies unter Verwendung anderer Mittel als der elektronischen Datenverarbeitung…

UZK-IAArtikel 168 Mitteilung der Erhebung von Zöllen und sonstigen Abgaben im Unionsversandverfahren und beim Versand nach dem TIR-Übereinkommen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 168 Mitteilung der Erhebung von Zöllen und sonstigen Abgaben im Unionsversandverfahren und beim Versand nach dem TIR-Übereinkommen (Artikel 226 Absatz 3 Buchstaben a und b des Zollkodex) Ist eine Zollschuld für Waren entstanden, die in das Unionsversandverfahren oder in das Versandverfahren nach dem…

UZK-IAArtikel 315 Förmlichkeiten für im Unionsversandverfahren beförderte und bei einem zugelassenen Empfänger eingehende Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…a)Er muss der Bestimmungszollstelle unverzüglich das Eintreffen der Waren mitteilen und ihr etwaige Unregelmäßigkeiten oder Ereignisse während der Beförderung melden; b)er darf die Waren nur mit vorheriger Erlaubnis der Bestimmungszollstelle entladen; c)nach dem Entladen muss er die Kontrollergebnisse und andere maßgebliche Information…