…zum Verheizen im Steuergebiet; § 21 Abs. 1 Z 5 und 6 MinStG 1995; eine weitere Steuerschuldentstehung für Kraft- und Heizstoffe regelt für die Fälle der bestimmungswidrigen Verwendung der § 21 Abs. 1 Z 4 MinStG 1995). 1.4.3. Freischeinbestimmungen auf sämtliche Mineralöle "im engeren Sinn"…
…oder ob es nachträglich (ex nunc) zu einer (weiteren) Steuerschuldentstehung kommt (zB weil der Verbleib eines auf Grund eines Freischeines steuerfrei bezogenen Mineralöls nicht festgestellt werden kann). Dieser Unterscheidung kommt vor allem im Hinblick auf die einzelnen Steuerschuldentstehungstatbestände und damit im Zusammenhang stehenden Bestimmungen (Steuerschuldner…
…Monats) den im Artikel 4 Absatz 4 angeführten zentralen Anschriftsstellen des/der (jeweiligen) Empfangsstaates/n zu übersenden. Weiters ist der Zulassungsinhaber zur Führung von Aufzeichnungen über den "vereinfachten" Mineralölversand zu verpflichten, aus den beim Unternehmen aufliegenden Belegen muss hervorgehen, dass die betreffenden Mineralöle in Anwendung…
…die Befreiung im Wege des Vergütungsverfahrens im Sinne des § 2 Z 3 ElAbgG (siehe unten Rz 31) zu gewähren. Rz 24: Gleiches gilt für die begünstigte Verwendung von elektrischer Energie zur Fortleitung von Mineralöl. Rz 25: Erdgas muss im Zuge der Erzeugung und Lieferung an…
…wie jene Mineralöle, denen sie nach ihrer Beschaffenheit und ihrem Verwendungszweck am nächsten stehen. Besonders darauf hingewiesen sei, dass diese Bestimmung von der allgemeinen Regel nach § 2 Abs. 8 MinStG 1995 abweicht, nach der die Mineralöl betreffenden Bestimmungen nur auf Mineralöl "im engeren Sinn" anzuwenden…
…wer das Luftfahrzeug auf eigene Rechnung betreibt und jene Verfügungsmacht darüber besitzt, die ein solcher Betrieb voraussetzt (§ 13 Luftfahrtgesetz). Dazu zählen beispielsweise Luftverkehrsunternehmen im Sinne des § 101 Luftfahrtgesetz, Luftfahrzeugvermietungsunternehmen (Charterflugunternehmen) und private Betreiber eines Luftfahrzeuges. Der Halter eines Luftfahrzeuges muss nicht zivilrechtlicher Eigentümer sein. Als…
…Mehrwertsteuer wird entrichtet. In einem Steuerlager können die Waren unter Aussetzung der Verbrauchsteuern aufbewahrt werden. Aus einem Drittland oder einem Drittgebiet eingeführte verbrauchsteuerpflichtige Waren im Sinne des Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2008/118/EG werden zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen. Auf die Überlassung…
…In einem Steuerlager können die Waren unter Aussetzung der Verbrauchsteuern aufbewahrt werden. Aus einem Drittland oder einem Drittgebiet eingeführte verbrauchsteuerpflichtige Waren im Sinne des Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2008/118/EGArtikels 4 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2020/262 eingeführte verbrauchsteuerpflichtige Waren werden…
…Unterpositionen übergeführt wurden, handelt es sich um Positionen von "Mineralöl im engen Sinn" (§ 2 Abs. 8 Z 1 bis 4 MinStG 1995). Die Anmerkung 3 zu Kapitel 27 des Zolltarifs definiert den Begriff "Ölabfälle": Als Ölabfälle im Sinne der Position 2710 gelten Abfälle, die hauptsächlich…
…sowohl Mineralöl "im engeren Sinn" als auch "sonstige Mineralöle") unterliegen demselben Steuersatz wie jene Mineralöle, denen sie nach ihrer Beschaffenheit und ihrem Verwendungszweck am nächsten stehen (§ 3 Abs. 1 Z 9 MinStG 1995, vgl. dazu auch die Ausführungen unter VS-1110 Abschnitt 1.3. Mineralöle…
…Die einschränkende Regelung in §§ 2 und 3 EnAbgVergG wurde im Sinne der AGVO der Europäischen Kommission gemeldet und registriert (Nr. SA.40192(2014/X). Danach ist die Regelung ab 1.1.2015 anwendbar und bis 31.12.2020 befristet. Die Voraussetzungen der VO (EU) Nr…
…in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen siehe Rz 5009. Bergwerksberechtigungen nach dem Mineral-Rohstoff-Gesetz gelten als unbewegliche Sache und sind in das Bergbuch beim zuständigen Bergbuchsgericht einzutragen. Kellereigentum nach § 300 ABGB stellt zwar kein grundstücksgleiches Recht dar, die Ausführungen zum Baurecht gelten aber sinngemäß…
…vergütungsfähige Mineralöle) entrichtet wurden, und diese Energieträger im Zusammenhang mit dem ProduktionsprozessProduktionsbetrieb eingesetzt wurden. Energieabgaben für aus den genannten Energieträgern erzeugte Wärme, Dampf oder Warmwasser können hingegen nur dann vergütet werden, wenn die Wärme, der Dampf oder das Warmwasser für den Produktionsprozess im technischen Sinn…
…eingeführt. Da es sich bei dieser nicht um eine Verbrauchsteuer im Sinne der österreichischen Steuerterminologie handelt (der betreffende EU-Begriff ist weiter) und für ihre Erhebung auch nicht die Zollbehörden zuständig sind, wird im gegebenen Rahmen nicht näher auf diese Erdgasabgabe eingegangen. Durch die Herausnahme…
…andere | 3204 | Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich | 3205 | Farblacke…
…andere | 3204 | Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich | 3205 | Farblacke…
…Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | - | ex 3006 | Pharmazeutische Abfälle im Sinne der Anmerkung 4 k) zu Kapitel 30 | Der Ursprung der Ware in ihrer ursprünglichen Einreihung wird beibehalten. | | sterile…
…in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018) | 7014 | Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet | 7015 | Gläser…
…in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018) | 7014 | Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet | 7015 | Gläser…
…diese Unterscheidung für das Verfahren an Bedeutung verloren. Im Hinblick auf die Befreiungsbestimmungen (Erforderlichkeit eines Freischeins, . ) und auf das Beförderungsverfahren (Erforderlichkeit von Begleitdokumenten, Beschränkung auf bestimmten Versender- und Empfängerkreis, . ) ist nunmehr die im Folgenden erläuterte Unterscheidung in Mineralöl "im engeren Sinn" und "sonstige Mineralöle" wichtiger.