16. Änderung der Bemessungsgrundlage (§ 16 UStG 1994) 16.1. Minderung, Erhöhung 16.1.1. Allgemeines Rz 2381: Voraussetzung für die Berichtigungspflicht ist das Vorliegen eines steuerpflichtigen Umsatzes (vgl. VwGH 24.8.2023, Ra 2023/13/0052 mVa VwGH 8.9.2022, Ro 2020/15/0025…
…Nachträgliche Korrekturen der Einfuhrumsatzsteuer Rz 1870: Eine zusätzlich vorgeschriebene Einfuhrumsatzsteuer ist nach allgemeinen Grundsätzen abzugsfähig. Rz 1871: Bei einer Minderung der Einfuhrumsatzsteuer ist ein Anwendungsfall des § 16 Abs. 4 UStG 1994 gegeben. Die Korrektur ist für den Voranmeldungs-Zeitraum vorzunehmen, in dem der Unternehmer wieder…
…12a NoVAG 1991 vergütet, ist weder von einer Minderung des Einkaufspreises noch von einer Erhöhung des Verkaufspreises nach § 24 Abs. 4 Z 1 UStG 1994 auszugehen (keine Änderung der Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage). Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei Anwendung der Differenzbesteuerung im Sinne des Art. 24 Abs…
…Abs. 1 dUStG mVa BFH 31.5.2017, V B 5/17; 12.10.2016, XI R 43/14). Randzahlen 26512652 bis 2660: derzeit frei. 19.4. Minderung des Entgeltes Randzahlen 2661 bis 2670: derzeit frei. 19.5. Einfuhrumsatzsteuer Randzahlen 2671 bis 2680: derzeit frei.
…Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer berechtigt ist. Eine Ausnahme davon ist nur dann möglich, wenn ein Anwendungsfall des Art. 116 Abs. 1 lit. a UZK vorliegt, nach dem eine Erstattung oder ein Erlass eines zu hoch bemessenen Einfuhrabgabenbetrages vorgesehen ist, und die Erstattung oder der…
…und Reste entsteht. (2) Entsteht nach Artikel 79 Absatz 1 eine Zollschuld für Waren, die unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben in die vorübergehende Verwendung übergeführt worden sind, so wird der im Rahmen der teilweisen Befreiung entrichtete Einfuhrabgabenbetrag von dem der Zollschuld entsprechenden Einfuhrabgabenbetrag abgezogen.
…Abs. 8 UStG 1994), so gelten sie als für den Abnehmer eingeführt. Zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer ist somit der Abnehmer berechtigt, sofern er auch die übrigen Voraussetzungen des § 12 UStG 1994 erfüllt (Ausnahme siehe Rz 1854). Rz 1850: Aus den dargestellten Grundsätzen ergibt sich, dass…
…auch in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Gegenstände verwendet werden sollen, von Eingangsabgaben und von der Einfuhrumsatzsteuer befreit werden, sofern sie von einer staatlichen Organisation oder einer anderen Organisation der Wohlfahrtspflege, die in dem Mitgliedstaat, in dem die Gegenstände verwendet werden sollen…
26a. Sonderregelung für die Erklärung und Entrichtung der Steuer bei der Einfuhr (§ 26a UStG 1994) Rz 3446: Ab 1.7.2021 besteht bei Anwendung des zollrechtlichen Zahlungsaufschubes (Art. 110 UZK) die Möglichkeit, für Einfuhren die Sonderregelung in § 26a UStG 1994 in Anspruch zu nehmen, und…
6.6. Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren im persönlichen Reisegepäck eines bestimmten Personenkreises Rz 1045: Für Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Grenzgebiet, Grenzarbeitnehmer sowie Besatzungen von Verkehrsmitteln in bestimmten Fällen gelten gemäß § 6 Abs. 6 UStG 1994 von § 6 Abs. 5 UStG 1994 abweichende…
6.5. Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren im persönlichen Reisegepäck 6.5.1. Allgemeines Rz 1036: Waren im persönlichen Reisegepäck von Personen, die aus dem Drittland zurückkehren, können nur dann steuerfrei eingeführt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: gesetzlich festgelegte Höchstmengen wurden eingehalten…
…Einfuhrumsatzsteuer 5.1. Allgemeine Bestimmungen Gemäß § 26 Abs. 1 erster Satz Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 finden die zollrechtlichen Vorschriften über die pV keine Anwendung auf die Einfuhrumsatzsteuer. Unabhängig davon, ob ein zollrechtlicher passiver Veredelungsverkehr bewilligt wurde oder nicht, ist daher bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen die…
6.4.3. Steuerbefreiungen im Rahmen der Einfuhr aus Drittländern VstW, die aus einem Drittland in das Steuergebiet eingeführt werden, sind dann von den Verbrauchsteuern befreit, wenn sie bei einer Einfuhr in das Zollgebiet der Union nach den zollrechtlichen Bestimmungen zollfrei sind, bzw. wenn ihre…
…freien Verkehr abzüglich des statistischen Werts der entsprechenden Waren zur vorübergehenden Ausfuhr zu dem Zeitpunkt, an dem sie in die passive Veredelung übergeführt wurden, multipliziert mit dem Betrag der für die Veredelungserzeugnisse oder Ersatzerzeugnisse geltenden Einfuhrabgabe und dividiert durch den Zollwert der Veredelungserzeugnisse oder Ersatzerzeugnisse.
…vom EuGH in der Rs C-108/17, "Enteco Baltic" UAB, festgelegten Voraussetzungen dem Warenempfänger betreffend erfüllt, dh. dem liefernden Unternehmer, der als Importeur die Einfuhrumsatzsteuer schuldet, wird die Steuerbefreiung für die Einfuhr nur allein deswegen nicht versagt, weil die Waren nach der Einfuhr auf…
…ZK). 5.2. Bemessungsgrundlage bei der Wiedereinfuhr veredelter Gegenstände Rz 689: Werden Gegenstände ins Drittlandsgebiet ausgeführt, dort für den Ausführer veredelt und anschließend von dem Ausführer oder für ihn wieder eingeführt, ist das für die Veredlung zu zahlende Entgelt die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer (§ 5…
Artikel 252 Höhe der Einfuhrabgaben im Falle der vorübergehenden Verwendung mit teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben (1) Die Einfuhrabgaben für Waren, die in die vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben übergeführt werden, werden auf 3% des Einfuhrabgabenbetrags festgesetzt, der auf diese Waren erhoben…
…der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis im Sinne des Artikels 70 Absatz 1 des Zollkodex anteilsmäßig aufgrund des Preises der erworbenen Gesamtmenge berechnet. (2) Eine anteilsmäßige Aufteilung des tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preises erfolgt auch im Fall eines Teilverlustes oder einer Beschädigung der…
…Teil des Entgeltes vor Ausführung der Leistung (§ 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994) vereinnahmt wird sowie bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 17 UStG 1994) - der Zeitpunkt der Vereinnahmung. Randzahlen 2732 bis 2735: derzeit frei. 20.5. Einfuhrumsatzsteuer Randzahlen 2736 bis 2750…
Kapitel 6 Befreiung von den Ausfuhrabgaben Artikel 277 Befreiung von den Ausfuhrabgaben für vorübergehend ausgeführte Unionswaren Unbeschadet des Artikels 259 werden Unionswaren, die vorübergehend aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt werden, von den Ausfuhrabgaben befreit, sofern sie wiedereingeführt werden.