…und Verbesserungsbeitrages durch den Vermieter nach § 14d WGG. Rz 1251: Die Entscheidung des Gerichtes (Gemeinde) ist für die Abgabenbehörde bindend. Die Abgabenbehörde ist nicht berechtigt, das Vorliegen einer Mietzinserhöhung als Vorfrage gemäß § 116 Abs. 2 BAO zu beurteilen (VwGH 21.12.1989, 89/14/0203)…
…Eine allfällige Rückzahlung stellt Werbungskosten dar. Im Fall der Verknüpfung des Mietvertrages mit einem Darlehensvertrag (der Mieter gewährt dem Vermieter in Gestalt einer Mietvorauszahlung ein Darlehen) kommt es zu einem Zufluss von Mieteinnahmen nach Maßgabe der vereinbarten Darlehensrückzahlungen. Eine Beurteilung der Vorauszahlung als Darlehen setzt…
…wenn eine Wohnung vom Hauseigentümer an einen nahen Angehörigen bzw. an eine ihm sonst nahe stehende Person unentgeltlich oder zu einem unangemessen niedrigen, nicht fremdüblichen Mietzins überlassen wird; dies gilt auch, wenn nahe Angehörige eines Miteigentümers eine Wohnung mieten und die Miteigentümer selbst zueinander Fremde…
…sein (VwGH 18.10.2012, 2010/15/0167). Das Mietausfalls- und Leerstehungsrisiko kann demnach mit einem Wert zwischen 2% und 5% des Jahresrohertrages (Mieteinnahmen) angesetzt werden. Bei der Festlegung innerhalb der Bandbreite sind insbesondere die Nutzungsart (zB Wohnen oder Gewerbe), Höhe der Miete und Erfahrungswerte…
…1988, die Tarifbegünstigung nach § 38 EStG 1988, die Veranlagungsbestimmungen gemäß § 41 EStG 1988, Freibeträge für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen gemäß § 105 EStG 1988, die Mietzinsbeihilfe iSd §§ 107 EStG 1988 107 EStG 1988idF vor StRefG 2015/2016 (bis 2015), das Bausparen nach § 108 EStG 1988…
…Rz 112. Rz 811: Mietzinsbeihilfen (§ 107 EStG 1988) sind gemäß § 290 Abs. 1 Z 8 EO der Exekution entzogen und mit Rücksicht auf die Sonderbestimmung des § 293 Abs. 3 EO insoweit nicht aufrechnungsfähig. Demnach darf ein Anspruch auf Mietzinsbeihilfe nicht zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten gemäß…
…der Masse nur mehr entsprechend der Befriedigungsreihenfolge des § 47 Abs. 2 IO laut Verteilungsbeschluss des Insolvenzgerichtes zulässig. Ein weiteres Aufrechnungsverbot sieht § 64 Abs. 3 AbgEO (§ 293 Abs. 3 EO) hinsichtlich der Vollstreckung entzogener Forderungen (zB Mietzinsbeihilfe, Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag) und Forderungsteile (Existenzminimum gemäß § 291a EO) vor.
19.2.1.4.3 Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern Rz 5874: Darunter fallen bspw. Mietzinse (VwGH 30.5.1995, 92/13/0018), Lizenzzahlungen für körperliche und unkörperliche Wirtschaftsgüter, Pachtzahlungen (VwGH 28.2.1989, 89/14/0019), Zahlungen für die Einräumung eines Miet- bzw…
…der Schriftform (VwGH 16.04.1991, 90/14/0043), liegt jedoch kein schriftlicher Bestandvertrag vor, so müssen die wesentlichen Vertragsbestandteile (zB Bestandgegenstand, zeitlicher Geltungsbereich, Mietzinshöhe, Wertsicherungsklauseln, Schicksal von Mieterinvestitionen, Instandhaltungspflichten, Tragung der Betriebskosten) mit genügender Deutlichkeit fixiert sein, wobei diesen Kriterien Bedeutung im Rahmen der…
…Gehaltszahlungen" | hinsichtlich der Judikaturfundstellen vgl. die bei den jeweiligen Stichwörtern angeführten Erkenntnis | Geschäftsführerbezüge siehe "Gesellschafter-Geschäftsführer" | Gewinnbeteiligung des echten stillen Gesellschafters siehe "Stille Gesellschaft" | Mietzins siehe "Mietvertrag" | Sponsorleistungen siehe "Sponsorzahlungen" | VwGH 23.1.1996, 92/14/0034 | Taschengeldähnliches…
…keine Vereinbarung über eine Indexanpassung des Mietentgeltes getroffen wurde. | BFG 28.9.2015, RV/3100391/2011 | Fremdübliche Mietzinshöhe wird von Amortisation des eingesetzten Kapitals und angemessener Verzinsung bestimmt | VwGH 8.11.1988, 87/14/0197 | Fremdunüblichkeit von durch Angehörige bezahlten Mietentgelten…
…geleistet werden (VwGH 23.4.1969, 1633/68). Das durch den Mieter gezahlte Entgelt für die vorzeitige Auflösung des Bestandvertrages in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem bisherigen Mietzins und dem niedrigeren Mietzins des Nachmieters stellt für die Zeitspanne bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin eine Entschädigung gemäß §…
…0132; VwGH 31.3.2000, 95/15/0056, 95/15/0065). Eine verdeckte Ausschüttung kann auch dann vorliegen, wenn durch überhöhte Mietzinse Nahestehende begünstigt werden (VwGH 3.8.2000, 96/15/0159, 96/15/0160, betreffend um ein Drittel überhöhte Mietzahlungen an eine Kapitalgesellschaft, an…
…verdeckte Ausschüttung vor, als der Mittelwert, der sich aus der Absetzung für Abnutzung zuzüglich Nebenkosten sowie einer angemessenen Kapitalverzinsung einerseits und dem höchsten erzielbaren Mietzins andererseits ergibt, höher ist als der mit dem Gesellschafter vereinbarte Mietzins (VwGH 20.4.1982, 81/14/0120, 81/14…
… vgl. auch Rz 1165). Fremdunüblich ist auch die Überweisung des Mietzinses durch den Mieter mit nachfolgender Rücküberweisung durch den Vermieter und anschließender Barzahlung durch den Mieter (VwGH 26.05.2010, 2006/13/0134). Bei der Unüblichkeit der Abwicklung der Leistungsbeziehungen ist weiters eine Beurteilung vorzunehmen…
…auch Rz 61). Beispiele: Vermietung an unterhaltsberechtigte Personen, wenn der Mietzins im Wesentlichen aus dem Unterhalt bezahlt wird (EStR 2000 Rz 4702a) Fremdunübliche Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen (EStR 2000 Rz 1206 ff, EStR 2000 Rz 6520 f) Nutzung eines Gebäude(teils) durch einen Miteigentümer auf…
…diese Hausgemeinschaft einen angemessenen Mietzins. Das Gebäude zählt in diesem Fall im Ausmaß von 22,5% (also nur mit der Hälfte der betrieblichen Nutzung) zum Betriebsvermögen. Nur in diesem Umfang kommen Investitionsbegünstigungen in Betracht. Auch der mit der Hausgemeinschaft vereinbarte Mietzins ist nur zur Hälfte…
…abzugsfähig (Verteilung des Nettowertes). Rz 1393: Eine Verteilung hat nicht nur dann zu erfolgen, wenn jemand verpflichtet wäre, laufend Zahlungen zu leisten (wie z.B. bei Mietzins, Kreditzinsen), sondern auch dann, wenn sich die Gegenleistung auf einen längeren Zeitraum erstreckt. Beispiel: Im Jahr 2000 werden…
…höchstens jedoch mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes zu bewerten. Bei Bestandverhältnissen von unbestimmter Dauer mit einem sich nach einiger Zeit vereinbarungsgemäß erhöhenden Mietzins ist - dem Urkundenprinzip Rechnung tragend - von dem gemäß § 26 GebG als unbedingt und sofort fällig geltenden erhöhten Bestandzins auszugehen. Rz 1295: Für…
…ff); Baukostenbeiträge und Darlehensannuitäten (siehe Rz 1306 ff), die nach Maßgabe der tatsächlichen Dauer des Bestandverhältnisses dem Bestandgeber verbleiben ("abgewohnte" Kostenanteile); gesetzliche Umsatzsteuer vom Mietzins (siehe Rz 1309 ff); Mietzinsvorauszahlungen; bei Jagdpachtverträgen die Kosten des Jagdschutzpersonals und das Wildschadenpauschale; bei Kfz-Leasingverträgen die vereinbarten Versicherungsprämien…