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LStR 2002 Rz 297–2995.6.7 Verpflegungsmehraufwand
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…94/13/0254). Die (teilweise) Verköstigung in Gasthäusern führt für sich allein nicht zu berücksichtigbaren Mehraufwendungen (VwGH 16.3.1988, 85/13/0154). Siehe auch Beispiele Rz 10297. Rz 298: Die Abgeltung des Verpflegungsmehraufwands setzt - abgesehen von der Abgeltung eines allfälligen Kaufkraftunterschiedes bei Auslandsaufenthalten - eine…

LStR 2002 Rz 312–3135.6.7.6 Auslandsreisen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.6.7.6 Auslandsreisen Rz 312: Bei Auslandsreisen ist für den Verpflegungsmehraufwand an Stelle des Betrages von 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) täglich - unabhängig von der Höhe der Einkünfte - der in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land (siehe auch Rz…

LStR 2002 Rz 84412.5.2.2 Besondere (zusätzliche) Aufwendungen laut der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…3 betr. Kraftfahrzeug- bzw. Taxikosten, § 4 betr. Hilfsmittel und Heilbehandlung; siehe dazu Rz 850 f). Mehraufwendungen für Krankendiätverpflegung sind in diesem Fall ebenfalls stets in Höhe der Pauschalbeträge des § 2 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF, anzusetzen. Werden an…

LStR 2002 Rz 285–2865.6.5 Absetzbare Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

5.6.5 Absetzbare Aufwendungen Rz 285: Werbungskosten aus dem Titel "Reisekosten" liegen nur in dem Umfang vor, in dem sie vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden. Als Reisekosten kommen insbesondere Fahrtkosten (Werbungskosten allgemeiner Art), VerpflegungsmehraufwandTagesgelder gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 iVm § 26…

LStR 2002 Rz 392–3935.9.30 Umzugskosten
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

5.9.30 Umzugskosten 5.9.30.1 Voraussetzungen Rz 392: Umzugskosten sind Werbungskosten, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Eine berufliche Veranlassung kann beim erstmaligen Antritt eines Dienstverhältnisses, beim Wechsel des Dienstgebers oder im Falle einer dauernden Versetzung durch den gegenwärtigen Dienstgeber (im Falle…

LStR 2002 Rz 85112.5.2.6 Heilbehandlung
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

12.5.2.6 Heilbehandlung Rz 851: Als Kosten der Heilbehandlung (§ 4 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996, ab 1. Jänner 1998) gelten Arztkosten, Spitalskosten, Kurkosten für ärztlich verordnete Kuren, Therapiekosten, Kosten für Medikamente, sofern sie im Zusammenhang mit der…

LStR 2002 Rz 3145.6.7.7 Arbeitsessen im Zuge einer Reise
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Rückfahrt fällt, mindestens einen Aufenthaltstag, können pro Aufenthaltstag die pauschalen Mehraufwendungen für Verpflegung (Tagessätze) dann als Werbungskosten anerkannt werden, wenn für den einzelnen Aufenthaltstag eine (zumindest beinahe) ausschließliche berufliche Veranlassung vorliegt. b)Verpflegungsmehraufwendungen für die Tage der Hin- und Rückfahrt sind nur dann abzugsfähig, wenn…

LStR 2002 Rz 346–3525.9.9.5 Vorübergehende doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Familienwohnsitz beibehalten, so sind seine durch die Beibehaltung erwachsenden Mehraufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig. Siehe auch Beispiel Rz 10347. Rz 348: Ist der Steuerpflichtige regelmäßig an zwei oder mehreren Arbeitsstellen tätig und liegen nicht die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung vor, so ist…

EStR 2000 Rz 1467–1488Aktenkoffer, Aktentasche, Aktenmappe
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

Aktenkoffer, Aktentasche, Aktenmappe Rz 1467: Die Aufwendungen sind bei ausschließlicher oder zumindest weitaus überwiegender betriebsbezogener Nutzung (zB Transport oder Aufbewahrung betrieblich oder beruflich verwendeter Unterlagen, wie zB Gerichtsakten eines Rechtsanwaltes, steuerliche Unterlagen eines Steuerberaters, Unterlagen eines auf Werkvertragsbasis tätigen Außendienstmitarbeiters, usw.) abzugsfähig. Anbahnungsspesen Rz 1468…

EStR 2000 Rz 1093–10975.2.2 Aufwandszuordnung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.2.2 Aufwandszuordnung Rz 1093: Grundsätzlich sind Aufwendungen bei dem Betrieb zu berücksichtigenund Ausgaben sind jener Einkunftstätigkeit zuzuordnen, der zur Leistung verpflichtet ist unddurch die sie auch tatsächlich leistetkonkret veranlasst werden (siehe VwGH 16.12.198628.11.2007, 2004/15/012885/14/0098; VwGH…

EStR 2000 Rz 4701–470914 Nichtabzugsfähige Ausgaben (§ 20 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.06.2008

14 Nichtabzugsfähige Ausgaben (§ 20 EStG 1988) 14.1 Allgemeines Rz 4701: § 20 EStG 1988 gilt für alle Einkünfte bzw. alle Einkunftsarten gleichermaßen und zielt jeweils darauf ab, die Einkommenserzielung von der steuerlich unbeachtlichen Einkommensverwendung abzugrenzen. Zwischen Betriebsausgaben und Lebenshaltungskosten darf die Grenze nicht anders gezogen…

LStR 2002 Rz 315–3185.6.8 Nächtigungsaufwand
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.6.8 Nächtigungsaufwand Rz 315: Voraussetzung für Werbungskosten ist das Vorliegen einer tatsächlichen Nächtigung, die mit Aufwendungen verbunden ist. Der Nächtigungsaufwand ist alternativ in Höhe der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten oder in Höhe der in § 26 Z 4 lit. c und e EStG 1988 genannten…

EStR 2000 Rz 1569–1574Kammerbeiträge
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

Kammerbeiträge Rz 1569: Siehe Rz 1412 ff. Kfz-Aufwendungen Rz 1570: Siehe "Personenkraftwagen" (Rz 1612 ff). Kilometergeld Rz 1571: Siehe LStR 2002 Rz 289 und Rz 371, und Stichwort "Personenkraftwagen" (Rz 1612 ff). Zur Höhe siehe LStR 2002 Rz 1404. Ab 1. Jänner 2011 bis…

LStR 2002 Rz 3835.9.21.4 Reisekosten
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.9.21.4 Reisekosten Rz 383d: Sofern eine gesetzliche Regelung vorliegt, wonach Fahrten bzw. Reisen eines politischen Mandatars als Dienstreisen im Sinne des § 26 EStG 1988 zu qualifizieren sind, unterliegen die vom Arbeitgeber geleisteten Ersätze, soweit sie die Sätze des § 26 EStG 1988 nicht…

LStR 2002 Rz 3835.9.21.7 Nachweis und Geltendmachung von Werbungskosten
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

5.9.21.7 Nachweis und Geltendmachung von Werbungskosten Rz 383g: Sollen Werbungskosten bereits im laufenden Jahr berücksichtigt werden, so müssen sie bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres beim zuständigen FA (Formular L 54) glaubhaft gemacht werden. Auf Grund eines solchen Antrages wird ein…

EStR 2000 Rz 1098–11025.3 Nachweis der Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

5.3 Nachweis der Betriebsausgaben 5.3.1 Allgemeines (Nachweis oder Glaubhaftmachung) Rz 1098: Der Abgabepflichtige hat dem Finanzamt über Verlangen die geltend gemachten Aufwendungen nachzuweisen oder, wenn ihm dies nicht zumutbar ist, wenigstens glaubhaft zu machen (§ 138 Abs. 1 BAO). 5.3.2 Nachweis…

LStR 2002 Rz 389–3905.9.27 Studienreisen
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

5.9.27 Studienreisen 5.9.27.1 Voraussetzungen Rz 389: Eine berufliche Veranlassung liegt nur dann vor, wenn die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. Die (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Kongress-, Studien- und Geschäftsreisen ist durch Anlegung eines strengen Maßstabs festzustellen…

LStR 2002 Rz 3115.6.7.5 Inlandsreisen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.6.7.5 Inlandsreisen Rz 311: Der Werbungskostenabzug für den Verpflegungsmehraufwand beträgt 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) für 24 Stunden. Die Aliquotierung erfolgt stets nach 24-Stunden-Zeiträumen. Diese Frist wird durch jede Reise ausgelöst. Eine Fortbewegung bis zu drei Stunden löst…

LStR 2002 Rz 3655.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

5.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB…

LStR 2002 Rz 427–4286.9 Andere Werbungskosten aus der Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

6.9 Andere Werbungskosten aus der Tätigkeit Rz 427: § 5. Werden die Pauschbeträge in Anspruch genommen, dann können daneben keine anderen Werbungskosten, ausgenommen jene Werbungskosten, die gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 nicht auf den Pauschbetrag anzurechnen sind, aus dieser Tätigkeit geltend gemacht werden. Rz…