…1857). Rz 623: Im Übrigen können auch insolvenzrechtliche Vorschriften eine vom § 213 BAO abweichende Verbuchung der Gebarung erforderlich machen, etwa zum Zweck der Trennung von KonkursInsolvenz- und Masseforderungen oder von bevorrechteten und nicht bevorrechteten Forderungen (VwGH 27.1.1981, 0842/80; VwGH 19.3.1997…
…aufzunehmen. Für Bezüge, die in der Folge von der Insolvenzmasse gezahlt werden, ist - unabhängig ob es sich um Insolvenz- oder Masseforderungen handelt - ein gesonderter Lohnzettel auszustellen. Dabei ist als Bezugszeitraum der Tag nach der Insolvenzeröffnung bis zum Ende des Dienstverhältnisses (bzw. das Ende des Kalenderjahres…
…weder unterbrochen noch beendet. Ein laufendes Veranlagungsverfahren wird ebenfalls nicht unterbrochen. Die Insolvenzeröffnung ist aber entscheidende Zäsur für die insolvenzrechtliche Qualifikation der Umsatzsteuer-Forderungen. Rz 2403: Maßgeblich für das Vorliegen einer privilegierten Forderung (Masseforderung) ist, dass es sich um Steuern handelt, die die Masse bzw…
…dient der Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte; im Verfahren gemäß § 216 BAO ist für den Abspruch, welche auf dem Abgabenkonto gebuchten Zahlungsverpflichtungen bzw. Gutschriften Masseforderungen bzw. KonkursforderungenInsolvenzforderungen seien, kein Raum (VwGH 26.4.199320.5.2010, 922005/15/0163/15/0012; VwGH 26.9.200021.11…
…des Insolvenzverfahrens entstanden sind (§ 4 BAO; in aller Regel wird es sich dabei gemäß § 46 IO um Masseforderungen handeln), gegen Ansprüche des Schuldners an das Finanzamt, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind (zB der Anspruch auf eine aus einer Einkommensteuerveranlagung resultierende Gutschrift), ist zulässig…
…0170; VwGH 19.3.1997, 96/16/0052). Hingegen entsteht bei Masseforderungen die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln der BAO, weil durch die Rangordnung des § 47 Abs. 2 IO die Fälligkeit der Masseforderungen und das Gebot, sie zu begleichen, nicht…
…Insolvenz)Schuldners gegenüber dem Finanzamt ist der Zeitpunkt des Eintritts der Uneinbringlichkeit maßgeblich. Wurde die Forderung des (Insolvenz)Schuldners erst nach der Insolvenzeröffnung uneinbringlich, ist dieser Umsatzsteuer-Rückforderungsanspruch grundsätzlich mit Masseforderungen des Finanzamtes aufrechenbar. Nur in den Fällen, in denen die Umsatzsteuer nicht abgeführt wurde…
…statt gemäß § 154 AußStrG eine Masseforderung dar (OGH 28.5.2013, 8 Ob 141/12m). Bei Masseunzulänglichkeit sind die Masseforderungen entsprechend deren Rangordnung (vgl. § 47 IO) zu befriedigen. Die ImmoESt ist als übrige Masseforderung zu qualifizieren und daher gegenüber anderen Masseforderungen nicht vorrangig. Ein möglicher…
… 217 Abs. 7 BAO ist auch anwendbar, wenn eine Insolvenzmasse zur Abdeckung aller Masseforderungen nicht ausreicht (siehe Rz 925). Rz 975: Bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben (zB Umsatzsteuer, Lohnsteuer) ist ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn der Berechnung eine…
Artikel 90 Zwingend vorgeschriebene Sicherheitsleistung (1) Ist die Leistung einer Sicherheit zwingend vorschrieben, so setzen die Zollbehörden den Betrag dieser Sicherheitsleistung in der Höhe des genauen Betrags der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben fest, sofern dieser zu dem Zeitpunkt, zu dem…
6.7.2 Forderungen 6.7.2.1 Wirtschaftsgut Rz 2325: Ein Anspruch kann im bilanzrechtlichen Sinn nur bzw. erst dann als Forderung angesetzt werden, wenn es sich dabei um ein Wirtschaftsgut handelt. Dafür sind in erster Linie die Regeln der Betriebswirtschaftslehre maßgeblich, nicht sosehr…
5.2.2. Teilungsmasse 5.2.2.1. Allgemeines Rz 1574: Steuerrechtlich kann die Teilungsmasse nur Betriebsvermögen in nachstehender Form umfassen: In- und ausländische land- und forstwirtschaftliche, freiberufliche, sonstige selbständige oder gewerbliche Betriebe (Rz 1548) In- und ausländische Teilbetriebe und zwar Teilbetriebe im Sinne des…
18.9. Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse…
14. Mahnung (§§ 227 und 228 BAO) 14.1. Vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeiten sind einzumahnen (§ 227 Abs. 1 BAO) Rz 1360: Vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeiten sind einzumahnen, sofern sie nicht vor der Hinausgabe eines Mahnschreibens entrichtet wurden oder auf Grund des § 227 Abs. 4 BAO eine Mahnung nicht…
4.2. Bei Barzahlern Bei der Berechnung der Abgaben ist anlässlich der Abfertigung davon auszugehen, dass die Abfertigung im Rahmen des Zollkontingentes oder des Zollplafonds erfolgt. Es ist daher der Kontingent- oder PlafondzollsatzKontingentzollsatz der Abgabenberechnung zugrunde zu legen. Darüber hinausBei Kontingentanträgen ist bei Abfertigungen zu…
27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…
Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.