…Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte (§ 3 Abs. 13 und 14 UStG 1994) Randzahl 474: derzeit frei. 3.13.1. Rechtslage ab 1.1.2011 Rz 474a: Die Regelung findet Anwendung bei der Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der…
…Treppenreinigung, Treppenbeleuchtung. Rz 1190: Nicht begünstigt ist die Vermietung von beweglichen Einrichtungsgegenständen (zB im Rahmen der Vermietung einer möblierten Wohnung). Die als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme ist ausdrücklich von der ermäßigten Besteuerung ausgenommen (siehe Rz 1192 bis Rz 1196). 10.2.3.3.2…
…hier ist ein Vergütungsanspruch nur insoweit gegeben, als vergütungsfähige Energieträger unmittelbar für eigene betriebliche Zwecke und nicht zur Erzeugung und Lieferung von Wärme eingesetzt werden. Beispiel 7: Ein Betrieb erwirbt mit Kohleabgabe belastete Kohle zur betrieblichen Verwendung im Produktionsprozess. Daneben veräußert er Kohle in geringem…
…wird dort geliefert, wo sich der Zähler befindet. Dies gilt bis 31.12.2010 auch für die Lieferung von Wärme. Zum Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte siehe Rz 474a bis Rz 474f. Rz 423: Lieferungszeitpunkt ist der Zeitpunkt, in dem die…
…liegt eine Minderung der Bemessungsgrundlage im Sinne des § 16 UStG 1994 vor. Rz 1216: Die als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme ist vom ermäßigten Steuersatz ausdrücklich ausgenommen (siehe Rz 1192 bis Rz 1196). Handelt es sich beim Austausch einer reparaturunwürdigen Heizungsanlage um Erhaltungsaufwendungen im Sinne…
…Lieferung vor. 19.1.4. Übergang der Steuerschuld bei Gas-, Strom-, Wärme- und Kältelieferungen über Verteilungsnetze (§ 19 Abs. 1c UStG 1994) Randzahlen 2604 bis 2604c: derzeit frei. Rz 2604d: Die Steuerschuld für Lieferungen von Gas über Erdgasnetze im Allgemeinen (nicht nur über das Erdgasverteilungsnetz), von…
…in diesen Mitgliedstaaten oder Warenverbringungen von diesen Mitgliedstaaten in Konsignationslager in Österreich die in den Punkten 1 bis 3 beschriebene Vorgangsweise unter den dort genannten Voraussetzungen möglich. 101.3.1.3. Vereinfachung bei größerer Abnehmerzahl Rz 3604: Steht der Abnehmer der Lieferung im Bestimmungsmitgliedstaat bei…
…Wärme oder Kälte (vgl. Art. 15 Abs. 1 MwSt-RL 2006/112/EG idF RL 2009/162/EU), Dampf, Wasserkraft, Tiere, Firmenwert]. Zum Ort der Lieferung von Gas oder Elektrizität siehe Rz 474a bis Rz 474e. Zum Ort der Lieferung von Wärme oder Kälte siehe…
…8 ElWOG) ist und Strom liefert, einen Teil der elektrischen Energie aber zur Erzeugung von Wärme und somit nicht zur Weiterlieferung verwendet. Stromlieferungen eines Ökostromerzeugers (zB Stromerzeugung aus Biogas) sind nicht steuerbar und unterliegen auch dann nicht der Elektrizitätsabgabe, wenn der erzeugte Strom in ein…
…Diesfalls wird - unabhängig von der Lieferkondition - nicht D als liefernder Drittlandsunternehmer, sondern der inländische Warenempfänger Ö Schuldner der EUSt, so dass es hier nicht gemäß § 3 Abs. 9 UStG 1994 zur Verlagerung des Lieferortes ins Inland kommt. Der Ort der Lieferung des D liegt im…
…KStR 2013 Rz 214 ff. Rz 1237: Nicht begünstigt sind auch die steuerpflichtigen Lieferungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art, eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme und die Lieferung von bestimmten in …
…Anmietung eines Garagenplatzes in einer Tiefgarage handelt). 6.1.6.4.4.2. Die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke Die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke umfasst auch die Lieferung von Wärme. Nicht unter die Vermietung für Wohnzwecke fällt die mit der Wohnung mitvermietete Garage (siehe…
…wäre, sondern verhindert lediglich den Wegfall dieser Begünstigung für Leistungen, die der Verein im Rahmen von vermögensverwaltenden Tätigkeiten sowie von unentbehrlichen und entbehrlichen Hilfsbetrieben erbringt. 3.4.2.2 Vermietungsumsätze, Lieferung von Brennstoffen und Wärme Rz 524: Nicht begünstigt sind auch die steuerpflichtigen Lieferungen von…
… die Lieferung erfolgt zunächst steuerpflichtig. Dies ist deshalb notwendig, weil dem Lieferer nicht bekannt sein muss, in welchem Ausmaß der Empfänger des Erdgases dieses für begünstigte bzw. nicht begünstigte Zwecke verwendet. Soweit eine Befreiung von der Erdgasabgabe wegen einer Verwendung für nichtenergetische Zwecke beantragt werden…
…Der Verbrauch von Kohle für so genannte nicht energetische Zwecke (zB im Rahmen chemischer oder physikalischer Prozesse, für die Erzeugung von Arzneien usw.) ist gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 KohleAbgG von der Abgabe befreit. Rz 141: Wenn bei der Lieferung feststeht, dass Waren der…
…1994 vorzunehmen. Bezüglich der Weiterverrechnung der auf den Eigenverbrauch entfallenden Steuer nach § 12 Abs. 15 UStG 1994 siehe Rz 2151 bis RzRz 2152 2153. Die unentgeltliche Abgabe von Wärme ist einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt (vgl. EuGH 25.4.2024, Rs C-207/23, Finanzamt…
…Planungsleistung von E unterliegt dem Normalsteuersatz, die Lieferung des Photovoltaikmoduls dem Nullsteuersatz. Rz 3550j: Unterkonstruktionen für Photovoltaik-Carports und Photovoltaik-Zaunelemente sowie Wärmepumpen, die zusammen mit einem Photovoltaikmodul geliefert werden, fallen unter den Normalsteuersatz, da nur photovoltaikanlagenspezifische Komponenten als unselbständige Nebenleistung zur Lieferung von Photovoltaikmodulen…
…erforderlich ist; wenn die Sicherheitsanforderungen am Standort der Anlage die Verwendung von Alternativen zu fluorierten Treibhausgasen nicht zulassen, beträgt der GWP-Höchstwert 750 | 1. Januar 2032 | d) Monoblock- und andere in sich geschlossene Klimaanlagen und Wärmepumpen mit einer Höchstnennleistung über 12 kW, die…
…Gegenstand der Lieferung kann durch einen Beauftragten oder mehrere Beauftragte des Abnehmers oder eines folgenden Abnehmer sowohl im Inland als auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Rz 1051c: Durch die spezielle Ortsregelung für die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder…
…Rz 1352 ff), Z 4 (siehe Rz 1386 ff) und Z 6 bis 8 (siehe Rz 1398 bis Rz 1433) UStG 1994 erfassten Lieferungen, sonstigen Leistungen, Einfuhren oder innergemeinschaftlichen Erwerbe, für den Zeitraum von 1.7.2020 bis 31.12.2021, der ermäßigte Steuersatz iHv…