…Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte (§ 3 Abs. 13 und 14 UStG 1994) Randzahl 474: derzeit frei. 3.13.1. Rechtslage ab 1.1.2011 Rz 474a: Die Regelung findet Anwendung bei der Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der…
…Treppenreinigung, Treppenbeleuchtung. Rz 1190: Nicht begünstigt ist die Vermietung von beweglichen Einrichtungsgegenständen (zB im Rahmen der Vermietung einer möblierten Wohnung). Die als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme ist ausdrücklich von der ermäßigten Besteuerung ausgenommen (siehe Rz 1192 bis Rz 1196). 10.2.3.3.2…
…OGH vom 21. Jänner 2003, 5 Ob 297/02s). Nicht unter die Begünstigung fällt auch hier die als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme. Als auf die Lieferung von Wärme entfallende Kosten gelten die Kosten des Verbrauches (also die laufenden Energiekosten für Öl, Gas, Fernwärme oä…
…hier ist ein Vergütungsanspruch nur insoweit gegeben, als vergütungsfähige Energieträger unmittelbar für eigene betriebliche Zwecke und nicht zur Erzeugung und Lieferung von Wärme eingesetzt werden. Beispiel 7: Ein Betrieb erwirbt mit Kohleabgabe belastete Kohle zur betrieblichen Verwendung im Produktionsprozess. Daneben veräußert er Kohle in geringem…
…wird dort geliefert, wo sich der Zähler befindet. Dies gilt bis 31.12.2010 auch für die Lieferung von Wärme. Zum Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte siehe Rz 474a bis Rz 474f. Rz 423: Lieferungszeitpunkt ist der Zeitpunkt, in dem die…
…liegt eine Minderung der Bemessungsgrundlage im Sinne des § 16 UStG 1994 vor. Rz 1216: Die als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme ist vom ermäßigten Steuersatz ausdrücklich ausgenommen (siehe Rz 1192 bis Rz 1196). Handelt es sich beim Austausch einer reparaturunwürdigen Heizungsanlage um Erhaltungsaufwendungen im Sinne…
…Die Netzverluste stellten keine Lieferung von Wärme dar. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25.09.2012, 2009/17/0049, zu der § 3 Z 1 Energieabgabenvergütungsgesetz vergleichbaren Bestimmung des § 3 Abs. 2 Z 2 Erdgasabgabegesetz betreffend die Vergütung von Erdgasabgabe bei den sogenannten KWK-Anlagen…
…2002 werde das Gas von der EWA bezogen. Diese habe Erdgasabgabe zu verrechnen und an das Finanzamt abzuführen. Die Bw. sei dann berechtigt, die Abgabe, soweit sie auf den Gaseinsatz zur Stromerzeugung entfalle, als Vergütung zu beantragen. Übersicht 1. Halbjahr 2002: | Wärme | 5…
…Lieferung vor. 19.1.4. Übergang der Steuerschuld bei Gas-, Strom-, Wärme- und Kältelieferungen über Verteilungsnetze (§ 19 Abs. 1c UStG 1994) Randzahlen 2604 bis 2604c: derzeit frei. Rz 2604d: Die Steuerschuld für Lieferungen von Gas über Erdgasnetze im Allgemeinen (nicht nur über das Erdgasverteilungsnetz), von…
…in diesen Mitgliedstaaten oder Warenverbringungen von diesen Mitgliedstaaten in Konsignationslager in Österreich die in den Punkten 1 bis 3 beschriebene Vorgangsweise unter den dort genannten Voraussetzungen möglich. 101.3.1.3. Vereinfachung bei größerer Abnehmerzahl Rz 3604: Steht der Abnehmer der Lieferung im Bestimmungsmitgliedstaat bei…
…inhaltlich richtig waren und somit gem. § 201 Abs. 1 keine bescheidmäßige Festsetzung der Erdgasabgabe 2005 zu erfolgen hat. Das Finanzamt begründet dies wie folgt: "Dazu ist auszuführen, dass gem. § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 ErdgasAbgG die Lieferung und der Verbrauch von Erdgas durch…
…Auf Grund eines Wärmeliefervertrages verpflichtete sich die Bw in der Folge mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2001 gegenüber der Firma S2-GmbH (nunmehr S3-GmbH), einer Tochtergesellschaft der Firma S-AG, zur Lieferung der gesamten von den oben genannten Abnehmeranlagen nicht verwerteten Wärmemengen. Die Bw…
…1.1. Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung von Wärmezählern an die V-KG Im Falle einer Versendung oder Beförderung des Gegenstandes durch den Unternehmer oder einen vom Lieferer oder Abnehmer beauftragten Dritten gelte gemäß § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG die Lieferung als dort ausgeführt, wo…
…Wärme oder Kälte (vgl. Art. 15 Abs. 1 MwSt-RL 2006/112/EG idF RL 2009/162/EU), Dampf, Wasserkraft, Tiere, Firmenwert]. Zum Ort der Lieferung von Gas oder Elektrizität siehe Rz 474a bis Rz 474e. Zum Ort der Lieferung von Wärme oder Kälte siehe…
…liegt also eine unselbständige Nebenleistung vor, die das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt. Der Berufung war daher in diesem Punkt stattzugeben. Da aber eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme dezidiert von der Begünstigung ausgenommen ist, unterliegen die Stromkosten, soweit sie zur Warmwasserbereitung des Schwimmbades…
…dienen, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme. Die von der Wohnungseigentumsgemeinschaft weiterverrechneten Kosten werden grundsätzlich mit 10% Umsatzsteuer belastet, gleichgültig ob die in Anspruch genommenen Vorleistungen mit 20% Umsatzsteuer (zB Reparaturen, Strom, Rauchfangkehrer, Gartenpflege etc.) oder mit 10% Umsatzsteuer belastet waren (Müllabfuhr, Kanalgebühren…
…und von diesen auch bezahlt. Fraglich sei, ob die Bw. bei dieser Sachlage einen Anspruch auf eine Energieabgabenvergütung habe. b. Rechtliche Beurteilung: Zufolge § 2 Abs 1 EnAbgVergG sei eine Vergütung hinsichtlich der Weiterlieferung der in § 1 Abs 3 genannten Energieträger bzw. der Lieferung von Wärme…
…und von diesen auch bezahlt. Fraglich sei, ob die Bw. bei dieser Sachlage einen Anspruch auf eine Energieabgabenvergütung habe. b. Rechtliche Beurteilung: Zufolge § 2 Abs 1 EnAbgVergG sei eine Vergütung hinsichtlich der Weiterlieferung der in § 1 Abs 3 genannten Energieträger bzw. der Lieferung von Wärme…
…und von diesen auch bezahlt. Fraglich sei, ob die Bw. bei dieser Sachlage einen Anspruch auf eine Energieabgabenvergütung habe. b. Rechtliche Beurteilung: Zufolge § 2 Abs 1 EnAbgVergG sei eine Vergütung hinsichtlich der Weiterlieferung der in § 1 Abs 3 genannten Energieträger bzw. der Lieferung von Wärme…
…Auf Grund eines Wärmeliefervertrages verpflichtete sich die Bw in der Folge mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2001 gegenüber der Firma S2-GmbH (nunmehr S3-GmbH), einer Tochtergesellschaft der Firma S-AG, zur Lieferung der gesamten von den oben genannten Abnehmeranlagen nicht verwerteten Wärmemengen. Die Bw…