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UZK-IAArtikel 62 Langzeit-Lieferantenerklärung
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…Der Ausführer trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung oder Ausfertigung eines Ursprungsnachweises nach einem bestimmten System von Ursprungsregeln erfüllt sind.(*) (2) Eine Langzeit-Lieferantenerklärung wird für Sendungen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums befördert werden, ausgefertigt und enthält folgende drei…

UZK-IAArtikel 63 Ausfertigung von Lieferantenerklärungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 63 Ausfertigung von Lieferantenerklärungen (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Für Erzeugnisse, die die Präferenzursprungseigenschaft erlangt haben, werden die Lieferantenerklärungen gemäß Anhang 22-15 ausgefertigt. Langzeit-Lieferantenerklärungen für solche Erzeugnisse werden gemäß Anhang 22-16 ausgefertigt. (2) Für Erzeugnisse, die in der Union…

UZK-IAAnhang 22-17 Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…nicht in gleichem Umfang Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft enthalten, so hat sie der Lieferant eindeutig voneinander zu unterscheiden. Beispiel: Das Papier betrifft verschiedene Modelle von Elektromotoren der Position 8501 zur Verwendung bei der Herstellung von Waschmaschinen der Position 8450. Art und Wert der bei der Herstellung…

UZK-IAAnhang 22-18 Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…in gleichem Umfang Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft enthalten, so hat sie der Lieferant eindeutig von einander zu unterscheiden. Beispiel: Das Papier betrifft verschiedene Modelle von Elektromotoren der Position 8501 zur Verwendung bei der Herstellung von Waschmaschinen der Position 8450. Art und Wert der bei der Herstellung…

UP-4002Anhang 6 Lieferantenerklärung
geltende FassungRichtlinien16.01.2025

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UP-4002Anhang 7 Langzeit-Lieferantenerklärung
geltende FassungRichtlinien16.01.2025

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UP-7100Anhang 5 Angaben in "Lieferantenerklärung" (Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Japan Anhang 3-C)
geltende FassungRichtlinien01.02.2019

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UZK-IAArtikel 66 Prüfung der Lieferantenerklärungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…5) Ist nach Ablauf von 150 Tagen ab dem Datum des Nachprüfungsersuchens keine Antwort eingegangen oder reicht die Antwort für die Feststellung des Ursprungs der betreffenden Erzeugnisse nicht aus, so erklären die Zollbehörden des Ausfuhrstaates den Ursprungsnachweis, der aufgrund der Lieferantenerklärung ausgestellt wurde, für ungültig.

UZK-IAAnhang 22-15 Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…Land, einer Ländergruppe oder einem Gebiet nach mehr als einer Ursprungsregel erlangt werden kann, geben die Lieferanten den Rechtsrahmen an, der zur Bestimmung des Warenursprungs herangezogen wurde (also das PEM-Übereinkommen und/oder die Übergangsregeln für den Ursprung). Handelt es sich bei dem Land, der…

UZK-IAAnhang 22-16 Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…Land, einer Ländergruppe oder einem Gebiet nach mehr als einer Ursprungsregel erlangt werden kann, geben die Lieferanten den Rechtsrahmen an, der zur Bestimmung des Warenursprungs herangezogen wurde (also das PEM-Übereinkommen und/oder die Übergangsregeln für den Ursprung). Handelt es sich bei dem Land, der…

UP-3000Anhang 7 Einzel-Lieferantenerklärung mit Ursprung
geltende FassungRichtlinien24.05.2018

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UP-3000Anhang 8 Langzeit-Lieferantenerklärung mit Ursprung
geltende FassungRichtlinien24.05.2018

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UP-3000Anhang 9 Einzel-Lieferantenerklärung ohne Ursprung
geltende FassungRichtlinien24.05.2018

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UP-3000Anhang 10 Langzeit-Lieferantenerklärung ohne Ursprung
geltende FassungRichtlinien24.05.2018

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UP-3000Anhang 13 Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien24.05.2018

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UP-3000Anhang 14 Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien24.05.2018

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UP-3000Anhang 15 Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien24.05.2018

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UP-40028.13. Lieferantenerklärung
geltende FassungRichtlinien04.12.2025

8.13. Lieferantenerklärung (1) Wird in einer Vertragspartei eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung für Ursprungserzeugnisse ausgestellt bzw. ausgefertigt, bei deren Herstellung Waren aus einer anderen anwendenden Vertragspartei im Rahmen der vollen Kumulierung verwendet worden sind, die dort be- oder verarbeitet wurden, ohne die…

UP-450010. Lieferantenerklärung - Grundlage für die Ausstellung von Präferenzursprungsnachweisen
geltende FassungRichtlinien27.03.2025

10. Lieferantenerklärung - Grundlage für die Ausstellung von Präferenzursprungsnachweisen 10.1. Grundsätzliches Die Grundlage für die Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder EUR-MED und der Ausfertigung von Erklärungen auf der Rechnung oder Erklärungen auf der Rechnung EUR-MED nach den Präferenzverkehrsabkommen, die sowohl von der…

UP-30006. EU-interne Lieferantenerklärung
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

6. EU-interne Lieferantenerklärung 6.1. Grundsätzliches Dieser Abschnitt gilt nur für Waren des freien Verkehrs geliefert innerhalb eines EU-Mitgliedstaates oder zwischen EU-Mitgliedstaaten. In den Rechtsgrundlagen mancher Abkommen, wie zB EWR-Abkommen, Maghreb-Abkommen (Tunesien, Marokko und Algerien) und im Rahmen der Zollunion…