29.4. Befreiung für Leitungsrechte (Rechtslage bis 31. Dezember 2024) Rz 1745: Von den Gebühren gemäß § 33 TP 5 und 9 GebG sind Rechtsgeschäfte befreit, die die Grundlage für die Erzielung von Einkünften in Zusammenhang mit dem einem Infrastrukturbetreiber eingeräumten Recht, Grund und Boden zur…
…keine Infrastrukturbetreiber sind, siehe dazu Rz 8207e): Die Einkünfte sind entsprechend den Rz 5174 bis Rz 5175c zu erfassen. 15.7.3 Komponenten des Entgelts für die Einräumung eines Leitungsrechtes Rz 5174: Im Entgelt für die Einräumung des Servituts sind meist mehrere Komponenten enthalten, insbesondere …
32 Einkünfte aus Anlassim Zusammenhang mit der Einräumung von Leitungsrechten und Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden (§ 107 EStG 1988) 32.1 Allgemeines Rz 8207a: Die Zurverfügungstellung von Grund und Boden für Infrastrukturprojekte ist essentiell für deren Umsetzung und daher volkswirtschaftlich von besonderem Interesse. Im Hinblick…
27.829.8 Steuerabzug bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten (§ 107 EStG 1988 iVm § 24 Abs. 7 KStG 1988) Rz 1582a: Zu § 107 EStG 1988 siehe EStR 2000 Rz 8207a ff. § 107 EStG 1988 gilt nach § 24 Abs. 7 KStG 1988 mit Abweichungen…
…Unbefristet eingeräumte Leitungsrechte stellen nicht abnutzbares Anlagevermögen dar (zB für Stromleitung), es sei denn, die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Leitungsrechtes ist durch die beschränkte Menge des zu transportierenden Wirtschaftsgutes von vornherein zeitlich begrenzt (zB Erdölpipeline bei begrenztem Erdölvorkommen). Zu den Anschaffungskosten eines solchen Leitungsrechtes zählen alle…
Anhang VI (zu Abschnitt 15.7) Steuerliche Behandlung der Entschädigungen für die Einräumung von Leitungsrechten bei ober- und unterirdischen Leitungen Ermittlung des ESt-pflichtigen Anteils an der Entschädigungssumme Der vorliegende Bewertungsrahmen beinhaltet die Ansichten des BMF zur Frage, wie der auf die Bodenwertminderung und andere…
32.9 Inkrafttreten 32.9.1 Anwendung des Steuerabzuges Rz 8207r8207u: Der Steuerabzug ist bei Einkünften iZm der Einräumung von Leitungsrechten auf Zahlungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2018 erfolgen. Bei Einkünften iZm Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden ist der Steuerabzug auf Zahlungen anzuwenden…
…Leitungsvertrages sowie Zahlungen für das Recht zur Grundstücksinanspruchnahme für eine Bachumleitung und die Errichtung einer Fischwanderhilfe aus Anlass der Errichtung eines (Wasser)Stollens für ein Wasserkraftwerk. Die Umsatzsteuer ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage. Rz 8207h: Erfasst sind insbesondere Zahlungen aus Anlass der Einräumung eines Leitungsrechtes…
…Zusammenhang mit einer Energiegemeinschaft sowohl auf Ebene der Energiegemeinschaft als auch auf Ebene der Mitglieder anfallen. § 107 EStG 1988 (Steuerabzug bei Einkünften im Zusammenhang mit der Einräumung von Leitungsrechten und Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden) ist nicht anwendbar. 3.2.1.2. Besteuerung von EEG…
…nur insoweit in Betracht, als Abzugsteuer einbehalten, aber nicht abgeführt wurde. Beispiel 1: Der Infrastrukturbetreiber A entschädigt B für die Einräumung eines Leitungsrechtes mit 5.000 Euro (exklusive USt). Unter Einbehalt der Abzugsteuer (500 Euro) werden 4.500 Euro an B ausbezahlt. Der Infrastrukturbetreiber führt…
…von Grundstücken (zB gemäß § 1 Abs. 5 LuF-PauschVO 2015) und Einkünfte aus der Einräumung von Rechten (zB von Leitungsrechten). Einkünfte aus der laufenden Verpachtung von Betriebsvermögen sind verteilungsfähig (zB laufende Pachteinnahmen aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen). 3.Einkünfte, die typischerweise keinen gravierenden Ertragsschwankungen ausgesetzt…
…weshalb auch keine Ausgabenkürzung zu erfolgen hat. VonBei Einkünften aus Leitungsrechten sind von einer Kürzung sind dem Grunde nach nur folgende Aufwandskategorien betroffen: Vorübergehende Bewirtschaftungserschwernis Erhöhte Schlägerungskosten Aufwand für Ersatzaufforstung oder für einen Notzaun Aufwand für Schadensbehebung an Anlagen im Zusammenhang mit der Leitung Verfahrenskosten…
…die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Das betrifft die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 sowie den Steuerabzug bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten gemäß § 107 EStG 1988. § 61 Abs. 3 Z 2 BAO stellt klar, dass das Finanzamt für Großbetriebe…
…ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe), Einkünfte aus der Verpachtung eines solchen Gewerbebetriebes, Einkünfte aus der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken, sind sie insoweit unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Unter den letzten Punkt fallen auch Einkünfte aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten. Soweit …
…1988 zu berücksichtigen. Gleiches gilt für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen, auf die der besondere Steuersatz nicht anwendbar ist (Grundstücksveräußerung gegen Rente, § 30a Abs. 4 EStG 1988) sowie für Einkünfte aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten im Fall der Ausübung der Regelbesteuerungsoption (§ 107 Abs. 11 EStG 1988).
…und 29.6. Rz 1747 f und 1749 f | Es werden Aussagen zu der durch das AbgÄG 2024 neu gefassten Befreiung für Leitungsrechte und für die Abwehr von Hochwasserschäden eingearbeitet. | Abschnitt 30. Rz 1780 | Es wird eine Übersicht mit kurzen Ausführungen über…
…Genossenschaftsanteile zu verstehen. Rz 4245: Bei der nichtlandwirtschaftlichen Nutzungsüberlassung von Grund und Boden ist jedenfalls das reine Nutzungsentgelt anzusetzen. Für Einkünfte aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten sieht § 107 EStG 1988 für Auszahlungen ab 2019 eine Abzugsteuer mit Endbesteuerungswirkung vor (siehe dazu Rz 8207a ff)…
…Verfügungsmacht auch nach Beendigung des Dienstbarkeitsvertrages bestehen bleibt (vgl. VwGH 31.01.2018, Ro 2016/15/0034). Zu Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten siehe Rz 5172 ff; zur Abzugsteuer gemäß § 107 EStG 1988 siehe Rz 8207a. Schadenersatzleistungen, die den Ausfall von Einnahmen ausgleichen…
…EStG 1988 angesprochene "zuständige Finanzamt". 3.1.6. Abzugsteuer aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten 3.1.6.1. Abfuhr der Abzugsteuer aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten Rz 103: Wird einem Infrastrukturbetreiber das Recht, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober-…
3.1.2.4. Übersicht Rz 110: | Gemeinsam Energie erzeugen - Modelle im Vergleich | Modell | Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) | Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) | Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) | lokal | regional | Zulässig für (Energieart) | Strom | erneuerbaren Strom und Wärme | Strom…