…elektronisches Überwachungssystem die Entnahme oder Hinzufügung registriert; c)die keine Verstecke enthalten, in denen Waren verborgen werden können; d)deren Laderäume für Kontrollen durch die Zollbehörden leicht zugänglich sind. (2) Als verschlusssicher gelten alle Straßenfahrzeuge, Anhänger, Sattelanhänger oder Behälter, die nach Maßgabe eines internationalen Übereinkommens…
…Kraftfahrzeug üblicherweise zusammen verkauft wird. Beispiel: Ein Kraftfahrzeug auf einem Lkw-Fahrgestell hat im Fahrerhaus (3 Sitze) hinter der Sitzreihe serienmäßig eine Schlafgelegenheit für 3 Personen mit klappbaren Betten. Der abgetrennte Laderaum besteht aus zwei Zellen, eine für den Transport von drei Pferden mit Fenstern…
…Sitzreihe eine klimadichte Trennwand befindet und die Seitenfenster im Laderaum verblecht sind, von der Normverbrauchsabgabe befreit. Zudem muss ein Würfel mit einer Seitenlänge von mindestens einem Meter im dahinter befindlichen Laderaum Platz finden, wobei dieser Würfel durch die Laderaumtüre eingeladen werden können muss. Rz 655…
…geht nicht durch die Seele des Seils. Das Seil ist nicht aus Stahldraht (mind. 3 mm Durchmesser) gefertigt. Ein allfälliger Kunststoffüberzug des Seils ist nicht durchsichtig. Das Seil wurde ausgebessert (geflickt). Hinweis: Zugprobe! Bereich Laderaum: Öffnungen, Schlitze usw., die einen Zugang zum Verschlussraum erlauben. Ausbesserungen…
…in Liter Kammeranzahl | Merkmale des Laderaumes/Behälters (verwendete Materialien usw.) | Anlagen Lichtbilder ............ / Zeichnungen .............. / sonstige .......... | Sind alle zur Aufnahme von Waren geeigneten Räume für die Zollkontrolle leicht zugänglich? ja/nein Hat das Fahrzeug im Bereich des Laderaums einen geheimen oder schwer zu entdeckenden…
…so ist dafür zu sorgen, dass die klimatischen Verhältnisse im Laderaum den Bedürfnissen und dem Wohlbefinden der Tiere entsprechen. (5) Nach der Ankunft auf dem Umladeflugplatz bzw. dem Umladebahnhof sind die Tiere zu versorgen und nach Durchführung des gemäß anderen gesetzlichen Bestimmungen gegebenenfalls notwendigen veterinärbehördlichen…
…ebenso wie bei auf die Ladefläche aufgesetzten Ladebordwänden. Eine in die Ladefläche eingelegte Schutzwanne, die z.B. Verschmutzungen oder Beschädigungen des Laderaumes verhindern soll, führt zu einer Verkleinerung oder Verkürzung der Ladefläche, wenn sie nur mit erheblichem Aufwand und Kosten entfernt werden kann. Ein auf…
…das amtliche Kennzeichen, die Beschaffenheit des Laderaumes und alle anderen für die zollsichere Herrichtung wesentlichen Merkmale ersichtlich sein. Das Fahrzeug ist zur Prüfung im unbeladenen Zustand und mit seinen regelmäßigen Zubehör- und Ausrüstungsgegenständen vorzuführen. Ein Verschlussanerkenntnis wird nur erteilt, wenn das Zollamt durch Prüfung des…
…Zusammenhang stehende Vorrichtungen Reinigungs- und Räumgeräte sowie Winterdienstausrüstung (z.B. Schneepflug, Streuer, Winterdiensthydraulik) Rollstuhllift Scheibe in Trennwand Schutzgitter für Fenster im Laderaum Schwerlastträgeraufbauten Sicherheitsschlösser Stabilisierungsstützen (zum Stabilisieren des abgestellten Kraftfahrzeuges) Sonstige Arbeitsmaschinen Trennwand / Trenngitter Verkleidung für Laderaum Werkzeugbox, Transportboxen, Unterflurboxen Zusatzfenster Aufbauten, Ausstattung und Zubehör…
…Waggon- bzw. Container-Nummer), die zollamtlichen Verschlüsse, den Verschlussträger, die Wandung des Laderaumes bzw. Behälters und den Laderaum vor bzw. nach erfolgter Be- bzw. Entladung, ob dieser leer ist oder nur solche Waren enthält, die von anderen Arbeitsrichtlinien erfasst sind. Nach erfolgter Beschau ist diese…
…ein elektronisches Überwachungssystem die Entnahme oder Hinzufügung registriert. Sie dürfen keine Verstecke enthalten, in denen Waren verborgen werden können. Die Laderäume müssen für Kontrollen durch die Zollbehörden leicht zugänglich sein. Als verschlusssicher gelten alle Straßenfahrzeuge, Anhänger, Sattelanhänger oder Behälter, die nach Maßgabe eines internationalen Übereinkommens…
…der der internationale Transport im TIR-Verfahren für die Gesamtladung oder eine Teilladung endet. Diese geht wie folgt vor: Überprüfung 1.die Einhaltung der Gestellungsfrist, 2.die Unverletztheit der Zollverschlüsse und des Laderaumes (bzw. die Nämlichkeit der ohne Raumverschluss verladenen außergewöhnlich schweren oder sperrigen Waren)…