5.4.6 Vorgangsweise bei Kundenbesuchen auf dem Arbeitsweg 5.4.6.1 Verwendung eines arbeitgebereigenen KFZ Rz 269: Rechtslage bis 30.04.2013 Für die Entfernung der direkten Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung ist einerseits ein Sachbezugswert anzusetzen und andererseits nach den allgemeinen Voraussetzungen das…
4.3.8. Private Nutzung bestimmter Sachprämien Rz 222d: Die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms (zB Vielfliegerprogramm) für Dienstreisen gutgeschriebenen Bonuswerte (zB Bonusmeilen) zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind, wenn der Arbeitnehmer diese Bonuswerte für private Zwecke verwendet, im Rahmen der Veranlagung als…
…Know-how ist ein unkörperliches Wirtschaftsgut. Kundenstock Rz 523: Aufwendungen für den Erwerb eines Kundenstockes, der einen Teil des Geschäfts- oder Firmenwertes darstellt, sind zu aktivieren (VwGH 23.2.1972, 0699/71). Ein Kundenstock eignet sich nicht zur Privatnutzung und kann daher nicht entnommen oder…
… 6 Abs. 1 Z 13 UStG 1994 steuerfrei sind, stellt seine Tätigkeit ein und veräußert seinen Kundenstock. Die Übertragung des Kundenstockes ist steuerfrei. Die entgeltliche Übertragung eines Bestands von (Rück-)Versicherungsverträgen ist nicht befreit (EuGH 22.10.2009, Rs C-242/08, Swiss Re Germany…
…landwirtschaftlichen Betriebes auszugehen. 5.1.10.5.3. Teilbetriebsfiktion bei Dienstleistungsbetrieben 5.1.10.5.3.1. Allgemeines Rz 1559: Um im Wesentlichen kunden- bzw. mandantenorientierte Berufsgruppen im freiberuflichen Bereich (zB die der Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder, selten bei Ärzten und Notaren) und im gewerblichen Bereich…
…auf alle Leistungen, die in Ausübung der begünstigten Tätigkeiten erbracht werden. Unselbständige Nebenleistungen zu den Vermittlungsleistungen wie Inkasso, Kundenbetreuung und Beratung sind steuerbefreit. Die Begutachtung bzw. Bewertung von Schäden sowie Tätigkeiten zur Schadensregulierung sind keine berufstypischen Tätigkeiten von Versicherungsvertretern oder -maklern (vgl. EuGH 20.11…
… 4 Abs. 6 EStG 1988, als sie nicht zu den Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes gehören. Vertriebskosten Rz 1390: Dies sind vor allem mit der Kundenakquisition in Zusammenhang stehende Kosten (zB Werbeaufwand, Kosten der Erstellung von Prospekten, Verkaufs- und Vermittlungsprovisionen). Verwaltungskosten Rz 1391: Diese sind vor allem…
…wird dann von einem einheitlichen Betrieb (und damit von keiner Neugründung iSd NeuFöG) auszugehen sein, wenn beide Tätigkeiten am selben Standort und ohne konsequente Trennung in der Ausübung und der Verrechnung sowie in Ergänzung zueinander (zB gleicher Kundenstock) ausgeübt werden (vgl. VwGH 22.11.1995…
…zählen nur (in- oder ausländische) Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile. Ausnahmen von der Teilbetriebseigenschaft werden bei Forstflächen und beim Kunden- bzw. Klientenstock gemacht (siehe Rz 1550 ff). Das Vermögen muss einen positiven Verkehrswert haben und auf Gesellschafter verteilt werden, die bereits an diesem Vermögen beteiligt waren…
…Firmenwert zu behandeln; er kann auch auf andere bisher nicht aktivierte unkörperliche Wirtschaftsgüter wie etwa Nutzungsrechte entfallen (VwGH 8.11.1977, 1973/75). Rz 2289: Der Firmenwert gründet sich (Firmenwertbestandteile) ua. auf den Kundenstock (VwGH 23.2.1972, 0699/71), den Vertriebswegen, seinen guten Ruf…
18.1.3.3 Branchenbezogene Einzelfälle Ärzte Rz 5517: Bei Ärzten mit ständig wechselndem Patientenkreis (zB Röntgenologen) zählt der Kundenstock nicht zu den wesentlichen Praxisgrundlagen, bei bestimmten Fachärzten (zB Zahnarzt, Psychiater) hingegen schon (VwGH 31.1.2001, 95/13/0284). Bei Ärzten, die mit aufwändigen…
6. Überprüfung der Anmeldung Die Fallback-Anmeldungen sind von den Kundenteams auf ihre Richtigkeit hin zumindest soweit zu überprüfen, um feststellen zu können, ob eine Überlassung zum Verfahren möglich ist. Im Export und Versand hat immer eine formelle Überprüfung der Anmeldung zu erfolgen. Im Falle…
…Strasse: | PLZ/Ort: | Kundenteam: | Fax: | E-Mail: post.fallbackZA*@bmf.gv.at [* bitte entsprechende Nummer des Zollamtes (1 - 9) eintragen] *) bewilligungserteilendes Zollamt bzw. bei lokalem Systemausfall das für Warenort zuständige Zollamt Beginn - Notfallverfahren / Fallback Wertes Kundenteam Aufgrund eines Systemausfalls unserer e…
…Strasse: | PLZ/Ort: | Kundenteam: | Fax: | E-Mail: post.fallbackZA*@bmf.gv.at [* bitte entsprechende Nummer des Zollamtes (1 - 9) eintragen] *) bewilligungserteilendes Zollamt bzw. bei lokalem Systemausfall das für Warenort zuständige Zollamt Ende - Notfallverfahren / Fallback Wertes Kundenteam Wir erlauben uns Ihnen mitzuteilen…
…des Zollkodex) Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Austauschproduktionsmittel gewährt, die einem Kunden vom Lieferanten oder Ausbesserer bis zur Lieferung oder Reparatur gleichartiger Waren vorübergehend zur Verfügung gestellt werden. Der Antragsteller und der Inhaber des Verfahrens können im Zollgebiet der Union ansässig sein.
…Beginn Fallback WB Firma: EORI-Nr.: An | Zollstelle *) | Strasse: | PLZ/Ort: | Kundenteam: | Fax: | E-Mail: hier ist die entsprechende e-mail Adresse der zuständigen Dienstsstelle *) einzutragen *) Fallback e-mail Adressen der Dienststellen des Zollamts Österreich | Dienststelle | Fallback…
…Ende Fallback WB | EORI-Nr.: An | Zollstelle *) | Strasse: | PLZ/Ort: | Kundenteam: | Fax: | E-Mail: hier ist die entsprechende e-mail Adresse der zuständigen Dienststelle *) einzutragen *) Fallback e-mail Adressen der Dienststellen des Zollamts Österreich | Dienststelle | Fallback…
…EORI-Nr.: | | Sachbearbeiter: | | Tel. Nr.: Fax-Nr.: | | Warenort: | TIN: | Adresse: | | Plz/Ort: | | Zuständige Zollstelle/Kundenteam: | | Tel. Nr.: Fax-Nr.: | FRN/MRN: …………………………
Gehaltsnachzahlungen Rz 768: Werden Gehaltsnachzahlungen und Tantiemen bezahlt, wobei eindeutige und von vornherein abgeschlossene Vereinbarungen weder für die (aufgrund erbrachter Überstunden) bezahlten Nachzahlungen, noch für die Tantiemen vorlagen (als Resultat einer Kundenstocküberlassung), liegt eine verdeckte Ausschüttung vor. Diese ergibt sich nicht aufgrund einer Angemessenheitsprüfung, sondern…
…Reisevorleistungen Rz 2996: Reisevorleistungen sind alle Leistungen, die von einem Dritten erbracht werden und dem Kunden unmittelbar zugutekommen. 23.4.1. Als Reisevorleistungen sind insbesondere anzusehen: Rz 2997: Beförderung zu den einzelnen Reisezielen durch fremde Beförderungsunternehmer, Beherbergung in fremden Hotels, Verpflegung, Durchführung von Veranstaltungen im…