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LStR 2002 Rz 938–94515.4.3 ABC der Abgrenzungsmerkmale
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.4.3 ABC der Abgrenzungsmerkmale Rz 938: Im Rahmen der oben angeführten Wesensmerkmale können folgende, allenfalls zu gewichtende, Indizien für die Beurteilung eines Dienstverhältnisses nach dem Gesamtbild der Tätigkeit herangezogen werden. 15.4.3.1 Arbeitskleidung Rz 939: Die Bereitstellung der Arbeitskleidung durch den…

ZK-03804.8. Auslegung der AEO-Kriterien
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

4.8. Auslegung der AEO-Kriterien 4.8.1. Einhaltung der Zoll- und Steuervorschriften Im November 2020 wurde nach langer Diskussion ein Änderungsantrag betreffend Artikel 24 UZK-IA angenommen, der einige Änderungen mit sich brachte. Diese Änderungen berücksichtigen unter anderem auch das EuGH-Urteil 16…

LStR 2002 Rz 934–93715.4.2 Wesen und Merkmale
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…unkörperliche, also geistige Werke verstanden werden (VwGH 20.12.2000, 99/13/0223). Siehe auch Beispiel Rz 10934. 15.4.2.2 Weisungsgebundenheit Rz 935: Die Legaldefinition enthält zwei Kriterien, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen, nämlich die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und die…

LStR 2002 Rz 995–99615.4.5.23 Musiker, Sänger, Dirigenten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Annahme von Lohneinkünften beim Arbeitnehmer bedeutsam. Ob und inwieweit ein Dienstverhältnis vorliegt oder nicht, ist vorrangig anhand folgender Kriterien zu prüfen: a)Es werden überhaupt keine oder keine nennenswerten Arbeitsleistungen erbracht. Es liegt dem Grunde nach kein Dienstverhältnis vor. Dies wäre etwa dann der Fall…

LStR 2002 Rz 10934–1099342.5.12 § 47 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

42.5.12 § 47 EStG 1988 Rz 10934: § 47 EStG 1988 - Merkmale eines Dienstverhältnisses - Publikumsdienste (Rz 934) (2009) Die Arbeitsverhältnisse von im Publikumsdienst beschäftigten Personen eines Theaters (Garderobiere, Platzanweiser, Programmverkäufer) weisen die Merkmale einer nichtselbständigen Tätigkeit auf. Es besteht auch die Möglichkeit, sich vertreten zu…

EStR 2000 Rz 1148–11605.4.6.2 Dienstvertrag
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…den geringen Zeitaufwand nicht als Inhalt eines Arbeitsverhältnisses geeignet wären, sind nicht anzuerkennen (zB VwGH 17.5.1989, 88/13/0038, betreffend Wartung des PKWs des Vaters; siehe auch Rz 1142 ff). 5.4.6.2.4 Fremdvergleich Rz 1152: Neben allgemein erforderlichen Kriterien (vgl…

LStR 2002 Rz 1003–101115.4.5.31 Schauspieler
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…2001 Abschnitt 7.1.3. 15.4.5.33 Sportler Rz 1005: SportlerBei Sportlern, die ihre Arbeitskraft vertraglich gegenzur Verfügung stellen, ist im Einzelfall nach den allgemeinen Kriterien zu prüfen, ob ein nicht nur geringfügiges Entgelt ausschließlich oder im erheblichen AusmaßDienstverhältnis vorliegt. Bei Mannschaftssportlern (Fußball…

LStR 2002 Rz 10696–1075642.5.9 § 26 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Universitätspersonals haben die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen fachlichen Qualifikationen aufzuweisen. Sie stehen in einem Arbeitsverhältnis zur Universität und sind Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte. 2) Die Universität hat die berufliche Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Abs. 1 zu fördern. Stellt die Übernahme der Studiengebühren durch…

VereinsR 2001 Rz 762–7927 Einkünfte der Mitglieder des Rechtsträgers und anderer Personen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…anwendbar (vgl. BFG 19.4.2022, RV/4100636/2011). 7.4.2.2 Beurteilung der Einkünfte Rz 774b: Bei Sportlern, die ihre Arbeitskraft vertraglich zur Verfügung stellen, ist im Einzelfall nach den allgemeinen Kriterien zu prüfen, ob ein Dienstverhältnis vorliegt. Bei Mannschaftssportlern (Fußball, Eishockey, Handball…

LStR 2002 Rz 946–95115.4.3.8 Dauer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

15.4.3.8 Dauer Rz 946: Gegenstand eines Dienstverhältnisses können sowohl auf längere Dauer angelegte Beschäftigungen als auch kurzfristige oder vorübergehende Tätigkeiten sein. 15.4.3.9 Disziplinarmaßnahmen Rz 947: Die Möglichkeit des Auftraggebers, bei Nichterreichen der vereinbarten Leistung dienstrechtliche Zwangsmaßnahmen zu setzen (zB…

LStR 2002 Rz 930–93315.4 Dienstverhältnis (§ 47 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

15.4 Dienstverhältnis (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) 15.4.1 Allgemeines Rz 930: Die Definition des Dienstverhältnisses in § 47 Abs. 2 EStG 1988 ist eine eigenständige des Steuerrechts und daher mit den korrespondierenden Begriffen des Arbeits- und Sozialrechtes nicht immer deckungsgleich. Auch wenn arbeits…

LStR 2002 Rz 127–1373.6.5 Bedienstete der Europäischen Union
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Gemeinschaftsorgans über den Status eines ihrer Bediensteten und die für ihn geltende Beschäftigungsregelung ist unter anderem für die österreichische Finanzverwaltung bindend, sodass diese keine eigenständige Beurteilung des Arbeitsverhältnisses vornehmen kann (EuGH 8.9.2005, C-288/04). 3.6.5.2 Ortskräfte Rz 128: Ortskräfte…

LStR 2002 Rz 952–95715.4.3.13 Konkurrenzverbot
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.4.3.13 Konkurrenzverbot Rz 952: Die Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes kann auf die für ein Dienstverhältnis typische Unterordnung unter den Willen des Auftraggebers hinweisen (VwGH 31.7.1996, 95/13/0220). 15.4.3.14 Kontrolle Rz 953: Eine Kontrolle des Auftraggebers hinsichtlich Art…

LStR 2002 Rz 972–97515.4.5.2 Aufräumepersonal
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.4.5.2 Aufräumepersonal Rz 972: Eine Aufräumeperson steht regelmäßig in einem Dienstverhältnis, selbst wenn ihr hinsichtlich der Arbeitszeit eine gewisse Freizügigkeit eingeräumt ist (VwGH 21.2.1984, 83/14/0102). Indizien für ein Dienstverhältnis sind eine regelmäßige (mindestens ein Mal wöchentliche) Tätigkeit, die…

LStR 2002 Rz 958–96015.4.3.19 Unternehmerwagnis
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.4.3.19 Unternehmerwagnis Rz 958: Ein auf Selbständigkeit hinweisendes Unternehmerrisiko liegt insbesondere dann vor, wenn der Erfolg der Tätigkeit und daher auch die Höhe der erzielten Einnahmen weitgehend von der persönlichen Tüchtigkeit, vom Fleiß, von der Ausdauer und der persönlichen Geschicklichkeit abhängig sind…

EStR 2000 Rz 1231–12325.4.11.4 Unübliche Abwicklung der Leistungsbeziehung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.4.11.4 Unübliche Abwicklung der Leistungsbeziehung Rz 1231: Erfolgen die Auszahlungsmodalitäten nicht in fremdüblicher Form (zB nicht regelmäßige Lohnauszahlungen), spricht dies gegen den tatsächlichen Abschluss einer Vereinbarung (VwGH 17.05.1989, 88/13/0038). So ist etwa das jahrelange Stunden von Gehaltsforderungen unüblich…

EStR 2000...ABC der Vereinbarungen:
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Fremdvergleich bei Vereinbarungen zwischen Gesellschafter-Geschäftsführer und Gesellschaft | VwGH 15.3.1995, 94/13/0249 | Maßgebliche Kriterien für die Anerkennung von Beziehungen zwischen Gesellschafter-Geschäftsführer und Gesellschaft | VwGH 14.4.1993, 91/13/0194 | Beurteilung der Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen an Hand…

LRL 2012 Rz 483.7. Kriterienprüfung (§ 2 LVO)
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…einer Rentenversicherung). Jedes in § 2 Abs. 1 LVO angeführte Kriterium und gegebenenfalls weitere Kriterien (siehe Rz 57) sind zunächst für sich zu untersuchen. Sodann ist anhand des sich ergebenden Gesamtbildes zu beurteilen, ob von einer Einkunftsquelle auszugehen ist. Es darf dabei nicht schematisch auf ein…

EStR 2000 Rz 1177–11805.4.6.3 Werkverträge und ähnliche Leistungsbeziehungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.4.6.3 Werkverträge und ähnliche Leistungsbeziehungen Rz 1177: Bei einem Werkvertrag schuldet der Leistende aus zivilrechtlicher Sicht gemäß § 1165 ABGB nicht seine Arbeitskraft, sondern einen bestimmten Arbeitserfolg ohne persönliche Weisungsgebundenheit. Die für derartige Verträge geltenden Grundsätze sind analog bspw. auch auf Vermittlungs- und…

KStR 2013 Rz 776–778Geschäftsführervergütung
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…0158). Bei kleineren (mittleren) Betrieben treten die internen Anhaltspunkte gegenüber den externen idR in den Vordergrund. Im Vergleich zu Mitarbeitern, die nicht Anteilsinhaber sind, können Zuschläge aufgrund folgender Kriterien gerechtfertigt sein: Höherer Ausbildungsstand, unterschiedlicher Arbeitseinsatz, höheres Ansehen des leitenden Geschäftsführers, umfassender Verantwortungsbereich. Außerbetriebliche Gesichtspunkte (Vergütungen…