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GebR 2025 Rz 680–69110.14. Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine (§ 14 TP 15 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…von der Behörde, sondern von privaten Zulassungsstellen ausgestellt werden, gebührenpflichtig. Dafür kommen gemäß § 40a KFG 1967 in Österreich zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigte Versicherer in Betracht. Durch einen Bescheid des Landeshauptmanns werden sie ermächtigt, eine Zulassungsstelle einzurichten und zu betreiben. Der Gebühr nach § 14…

KfzBStR 2021 Rz 1620–1622D. Motorbezogene Versicherungssteuer (VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…dessen Höhe vom jeweils versicherten Kraftfahrzeug und dem Zeitraum, für den das Versicherungsentgelt entrichtet wird, abhängt. Rz 1622: Die motorbezogene Versicherungssteuerpflicht knüpft einerseits an die Zulassung des Fahrzeuges im Inland und andererseits an das Bestehen eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrages an. Die motorbezogene Versicherungssteuer ist für jede…

KfzBStR 2021 Rz 1400–1403C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…und unterliegen als solche nicht der Kraftfahrzeugsteuer, sondern aufgrund der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung(spflicht) der motorbezogenen Versicherungssteuer und sind daher gegebenenfalls von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Die im Inland zugelassenen Lkw oder auch Anhänger unterliegen nicht der motorbezogenen Versicherungssteuer, sodass entsprechende Befreiungstatbestände im Regime der motorbezogenen…

KfzBStR 2021 Rz 130–142A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…24.01.2017, Ro 2016/16/0001). Rz 136: Grundsätzlich unterliegen solche Kraftfahrzeuge der Kraftfahrzeugsteuer nur dann, wenn diese nach § 59 Abs. 2 KFG 1967 von der Pflicht zum Abschluss einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befreit sind und damit nicht der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen. In diesen Fällen…

KfzBStR 2021 Rz 1630–1644D.2. Steuerbefreiungen (§ 4 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…1 Z 1 KfzStG 1992 von dieser befreit (siehe Rz 136 sowie Rz 1401). In Fällen, in denen der der Fahrzeugbesitzer freiwillig eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließt, unterliegt das Kraftfahrzeug hingegen grundsätzlich der motorbezogenen Versicherungssteuer. In diesen Fällen kommt die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer gemäß …

KfzBStR 2021 Rz 1690–1697D.4. Steuersatz (§ 6 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…wurden. Rz 1692: Weicht der Zeitraum des Versicherungsverhältnisses von einem vollen Kalendermonat ab, ist die motorbezogene Versicherungssteuer nur anteilig zu entrichten (siehe Rz 1696). Rz 1693: Die motorbezogene Versicherungssteuer beträgt für jeden Monat des Bestehens eines Versicherungsvertrages über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Krafträder (L1e, L2e…

KfzBStR 2021 Rz 1698–1708D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…da die Kraftfahrzeugsteuer nur zu erheben ist, wenn keine Haftpflichtversicherung, auf die § 6 Abs. 3 VersStG 1953 anzuwenden ist, besteht. Hinsichtlich der motorbezogenen Versicherungssteuer siehe Beispiel 1. Rz 1708: Wurde für ein Kraftfahrzeug die motorbezogene Versicherungssteuer zu hoch bemessen, dürfen Berichtigungen vom Versicherer grundsätzlich nur…

EStR 2000 Rz 4769–478214.3.5 Angemessenheitskriterien bei den im Gesetz genannten Aufwendungen und Ausgaben
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…bei einem luxuriös ausgestatteten Kraftfahrzeug überproportional hoch ist (VwGH 27.7.1994, 92/13/0175). Sinngemäß sind die Stromkosten bei Elektroautos als abzugsfähige Ausgaben zu sehen, zumal sie weitgehend wertunabhängig sind. Zu kürzen sind folgende Kosten: AfA Zinsen Kosten einer Kaskoversicherung Haftpflichtversicherungsprämie einschließlich motorbezogene Versicherungssteuer…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…des Versicherers Ein Mensch mit Behinderung meldet das bisherige Kraftfahrzeug ab und beim selben Versicherer ein Kraftfahrzeug neu an. Bei einem Versicherungsnehmerwechsel kann ein, muss aber kein neues Versicherungsverhältnis begründet werden, da die konkrete Gestaltung eines Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsverhältnisses abhängig von der jeweiligen Risikoeinschätzung des Fahrers ist …

LStR 2002 Rz 656–6619.1.3.9 Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

… 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 steuerpflichtig (EStR 2000 Rz 6878). Dasselbe gilt für Schadenersatzleistungen in Form der Abgeltung des Verdienstentganges durch die Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners (VwGH 27.06.2000, 99/14/0330). Entschädigungen fallen dann unter § 32 Abs. 1 Z 1…

KfzBStR 2021Motorbezogene Versicherungssteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…hinausgehenden kW - 0,79 € (höchstens 76 €) | Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW | 6,50 € Maximalsteuersatz (pro Monat): 76,00 € | | AndereAndere Kraftfahrzeuge bis 3,5Tonnen Gesamtgewicht Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht Erstzulassung vor 01.10.2020 (z.B…

KfzBStR 2021 Rz 8–16Fahrzeugdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

Fahrzeugdokumente Rz 8: Zulassungsbescheinigung Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen erst nach der behördlichen Registrierung (Zulassung) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden. Die Zulassungsbescheinigung wird dem Fahrzeugbesitzer bei der Kraftfahrzeugzulassung ausgestellt und besteht aus zwei Teilen: Zulassungsbescheinigung Teil I als Papierdokument oder im Scheckkartenformat und Zulassungsbescheinigung…

KfzBStR 2021 Rz 17–27Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967) Rz 17: Ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern; zwei Räder mit einer gemeinsamen Nabe oder Zwillingsräder zählen als ein Rad. Diese umfassen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 KFG 1967 folgende Untergruppen, wobei diese kraftfahrzeugsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen…

GK-09001. Steuergegenstand
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…Steuergegenstand (1) Gemäß § 1 Z. 2 KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet werden. (2) Die Steuerpflicht dauert dabei vom Tag des Grenzeintrittes bis zum Tag des Grenzaustrittes (§ 4 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 1730–1746D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953) Rz 1730: Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er nicht Zulassungsbesitzer ist. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle für den Bestand und Umfang der Abgabepflicht bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß darzulegen. Rz 1731: Der Versicherer haftet grundsätzlich nach § 7…

KfzBStR 2021 Rz 325–331A.3.6.4. Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.6.4. Kraftfahrzeugsteuer A.3.6.4.1. Allgemeines Rz 325: Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, sind gemäß § 2 Abs. 1 KfzStG 1992 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit (siehe Rz 200). A.3.6.4.2. Anzeige Rz…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…

KfzBStR 2021 Rz 280–289A.3.6.3. Motorbezogene Versicherungssteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Zulassung Rz 283: Gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG steht die Befreiung nur zu, wenn das Kraftfahrzeug ausschließlich auf Menschen mit Behinderungen zugelassen ist. Allerdings wird der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, den Personenkreis per Verordnung auszuweiten (= Zulassungsbesitzgemeinschaft), wenn die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme der…

KfzBStR 2021 Rz 1670–1677D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…test (WMTC) gemäß Verordnung (EU) Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen ermittelt wurden Kraftfahrzeugen der Klasse M1 mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, die…

KfzBStR 2021Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ersten 66 kW - 0,682 € für die weiteren 20 kW - 0,726 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 € (höchstens 80 €) | Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW | 6,82 € | | Andere Kraftfahrzeuge bis 3,5Tonnen Gesamtgewicht (z.B…