…das betreffende Abgabenkonto lautet. Hat jemand etwa irrtümlich auf ein fremdes Abgabenkonto eingezahlt, dann kommt eine Rückzahlung des auf dieses Konto entrichteten Betrages nur mit Zustimmung des Kontoinhabers in Betracht. Stimmt der Kontoinhaber zu, so hat eine Rückzahlung auch dann zu erfolgen, wenn auf dem…
…Da die Person B über das Konto lediglich als Treuhänder verfügt, gilt die Person B nicht als Verfügungsberechtigter über das Konto. Als Kontoinhaber gilt deshalb die Person A, was zur Folge hat, dass die Person A eine meldepflichtige Person ist und das Einlagenkonto ein meldepflichtiges…
…ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG) Rz 37: Es ist festzustellen, ob bei bestehenden Konten von Rechtsträgern der Kontoinhaber ein passiver NFE (§ 94 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Person(en) ist, bei denen es sich um meldepflichtige Personen handelt. Wenn…
…die von natürlichen Personen unterhalten werden, auf seine elektronisch durchsuchbaren Daten zurückgreifen, wenn sich das meldende Finanzinstitut hinsichtlich der aktuellen Wohnsitzadresse einer natürlichen Person (die Kontoinhaber ist) nicht auf erfasste Belege verlassen kann (§ 12 GMSG). Die Suche in den elektronischen Datensätzen ist bei der Identifizierung…
…2 lit. e sublit. bb GMSG ist jene Adresse zu melden, die vom meldenden Finanzinstitut in Bezug auf den Kontoinhaber in den Unterlagen gemäß den Sorgfaltspflichten (Rz 7 ff) erfasst wurde. Im Falle eines Kontos einer natürlichen Person, welche eine meldepflichtige Person ist, ist daher…
…verknüpft ist, welche auf das Vorliegen einer Wohnsitzadresse hindeuten (Sec. III Rz 8 CRS-Kommentar). Ist der Kontoinhaber eine natürliche Person, kann das meldende Finanzinstitut diese Person als in dem Staat ansässig ansehen, in dem anhand der erfassten Belege eine aktuelle Wohnsitzadresse entsprechend der im…
…Daueraufträge für Überweisungen von diesem Konto auf ein anderes Konto vorliegen (einschließlich eines Kontos bei einer anderen Zweigniederlassung des meldenden Finanzinstituts oder einem anderen Finanzinstitut), 5.Angaben dazu, ob für den Kontoinhaber aktuell ein Postlagerungsauftrag oder eine c/o-Adresse vorliegt, und 6.Angaben dazu…
…Staat(en) der steuerlichen Ansässigkeit.; Ausländische Steueridentifikationsnummer(n) (sofern eine vom anderen Staat vergeben wurde); Geburtsdatum bei natürlichen Personen. Geht aus der Selbstauskunft hervor, dass der Kontoinhaber in einem teilnehmenden Staat (§ 91 GMSG, Rz 76) steuerlich ansässig ist, muss das meldende Finanzinstitut das Konto als…
…Darüber hinaus ist sie nur gültig, wenn sie kein späteres Datum als dasjenige des Empfangs beim Finanzinstitut enthält und wenn sie die folgenden Informationen umfasst: Name und Adresse des Kontoinhabers, Ansässigkeitsstaat(en) für steuerliche Zwecke und Ausländische Steueridentifikationsnummer(n) (Sec. V Rz 14 CRS-Kommentar…
…meldenden Finanzinstitut vorliegen, der Behauptung der Person bezüglich ihres Status widersprechen (Sec. VII Rz 3 CRS-Kommentar). Beispiel 1: Bei Kontoeröffnung erhält ein meldendes Finanzinstitut vom Kontoinhaber eine Selbstauskunft. Der dort angegebene Staat der steuerlichen Ansässigkeit steht im Widerspruch zu den Belegen, die zwecks Verfahren…
…weil es zum 30. September 2016 von einem meldenden Finanzinstitut geführt wird; b)das meldende Finanzinstitut diese beiden Finanzkonten und alle weiteren Finanzkonten des Kontoinhabers, die als bestehende Konten behandelt werden, für die Zwecke der Erfüllung der Anforderungen in Bezug auf den Kenntnisstand (Rz 43…
…oder der Schuldenstand vergrößert wird. Es kommt hinsichtlich aller Belastungen (und auch Gutschriften) zu einer Art Novation, dh. der Kontoinhaber schuldet die Bankspesen (Zinsen) nunmehr aus dem Titel Kontokorrentschuld. Wirtschaftlich betrachtet wird dem Kontoinhaber nämlich gleichsam ein Darlehen eingeräumt, mit dem er seine Belastungen begleicht.
…dh. der Kontoinhaber schuldet die Bankspesen (Zinsen) nunmehr aus dem Titel Kontokorrentschuld. Wirtschaftlich betrachtet wird dem Kontoinhaber nämlich quasi ein Darlehen eingeräumt, mit dem er seine Belastungen begleicht. 13.2.5 Forderungsabtretung (Zession) Rz 4627: Eine an Zahlungs statt abgetretene Forderung fließt im Zeitpunkt der…
…des GMSG berechtigtverpflichtet, sämtliche Informationen betreffend bestehende und zukünftige Kontobeziehungen zu ermitteln, zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten, selbst wenn es sich bei dem Kontoinhaber oder dem sonstigen Kunden um keine meldepflichtige Person handelt. Die Verpflichtung, Informationen gemäß § 12 GMSG zu ermitteln, zu erfassen…
…September 2018 gemeldet werden. Wird ein solches Konto hingegen erst im Jahr 2018 identifiziert, muss es bis Ende September 2019 gemeldet werden. Insbesondere in folgenden Fällen wird der Status als meldepflichtiges Konto beendet: Der Kontoinhaber ist nicht mehr meldepflichtige Person (§ 89 GMSG); in diesem Fall…
…mehreren Rechtsträgern gehalten werden, die meldepflichtige Personen sind, oder von passiven NFEs (Non-Financial Entity gemäß § 93 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Personen, die meldepflichtige Personen sind. Wenn mehrere Kontoinhaber bestehen, ist ein Konto meldepflichtig, falls auch nur einer der Inhaber der Meldepflicht unterliegt.
… 45 GMSG) Rz 41: Das meldende Finanzinstitut muss eine Selbstauskunft, die Bestandteil der Kontoeröffnungsunterlagen sein kann und anhand derer das meldende Finanzinstitut die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) des Kontoinhabers ermitteln kann, beschaffen und die Plausibilität dieser Selbstauskunft anhand der vom meldenden Finanzinstitut bei Kontoeröffnung beschafften…
…das von einem Finanzinstitut unterhalten wird, und diese Vermögenswerte in Übereinstimmung mit einer persönlichen Investitionsstrategie oder unter Kontrolle oder Einfluss des Versicherungsnehmers, des Kontoinhabers oder des Begünstigten verwaltet werden. 10.8. Barwert (§ 78 GMSG) Rz 68: Eine aufgrund eines an Kapitalanlagen gebundenen Versicherungsvertrages zahlbare Leistung…
…das meldende Finanzinstitut das Konto bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem es eine Kopie des Testaments oder der Sterbeurkunde beschafft, so behandeln wie vor dem Tod des Kontoinhabers (Sec. VIII Rz 92 CRS-Kommentar). Die Fälle des § 87 Z 5 GMSG beziehen sich im Allgemeinen…
… 3 Abs. 2 Z 2 GMSG). Bei der von einem Finanzinstitut zu meldenden Steueridentifikationsnummer handelt es sich um die Steueridentifikationsnummer, die dem Kontoinhaber in seinem Ansässigkeitsstaat (nicht im Quellenstaat) zugeteilt worden ist. Wird in Bezug auf eine meldepflichtige Person festgestellt, dass diese in mehreren Staaten…