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19 Treffer1659 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 576–5914.6.7 Begünstigte Körperschaft nach § 8 Z 2 KommStG 1993 mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

4.7 Steuersatz, Freibetrag und4.6.7 Begünstigte Körperschaft nach § 8 Z 2 KommStG 1993Freigrenze mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb Rz 576: Zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb siehe Rz 136 ff. Rz 577: Betreibt eine begünstigte Zwecke fördernde Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, so unterscheidet § 45 BAO drei Arten solcher…

VereinsR 2001 Rz 563–5754.6 Befreiungen gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

4.6 Befreiungen gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993 4.6.1 Umfang der Abgabenbefreiung Rz 589563: Befreit sind Vereine, soweit sie mildtätigen Zwecken und/oder gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge dienen. Hiebei sind die…

VereinsR 2001 Rz 553–5624 Kommunalsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…siehe Rz 439 Einrichtung, diebis 443 mittelbar; UStR 2000 Rz 22 oder unmittelbarbis 32 der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit dient (§ 4 Abs. 1 KommStG 1993 mit Verweis auf § 29 Abs. 2 BAO). Durch das Wort "mittelbar" werden auch jene Einrichtungen einbezogen, die nach der BAO…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…1 Z 6 BAO in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe. In diesen Fällen kommt es daher zu einem Auseinanderfallen der Zuständigkeiten zwischen Körperschaftsteuer und Stiftungseingangsteuer zwischen dem Finanzamt Österreich und dem Finanzamt für Großbetriebe. 3.32. Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz Rz 165: Für die Androhung…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Abs. 1 BAO geforderten Allgemeinheit darstellt. Für die Anwendung der Steuerbefreiung gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993 gelten hinsichtlich Kinderbetreuungseinrichtungen andere Kriterien; siehe dazu Rz 578. Bürgerinitiativen Rz 42: Die Tätigkeit von Bürgerinitiativen kann gemeinnützig sein. Gerade bei solchen Betätigungen bedarf es aber der Prüfung…

ZustRL Rz 81–923. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…der Bemessungsgrundlage an (§ 10 Kommunalsteuergesetz 1993). Rz 85: Weiters spielt der Begriff des für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamtes auch im Zusammenhang mit der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge eine Rolle. Er kommt in diesem Zusammenhang abgesehen von § 86 Abs. 1 EStG 1988 auch…

LStR 2002 Rz 140341a Mitarbeiterprämie 2024 (§ 124b Z 447 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…versteuern. Die Mitarbeiterprämie ist auch von der Sozialversicherung (§ 49 Abs. 3 Z 30 ASVG) sowie von der Kommunalsteuer (§ 16 Abs. 20 KommStG 1993) und dem Dienstgeberbeitrag (§ 41 Abs. 4 lit. j FLAG 1967) befreit. Die Mitarbeiterprämie ist am Lohnkonto und am Lohnzettel auszuweisen (§ 5 Abs…

VereinsR 2001 Rz 793–8328 Haftungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 9a Abs. 2 BAO normierte Haftung besteht ab 1. Jänner 2013. Sie kommt erstmals für ab diesem Zeitpunkt erfolgte Verletzungen der Pflichten des § 9a Abs. 1 BAO in Betracht (zB BFG 12.5.2014, RV/3100357/2013). Rz 829b: Soweit Personen auf die Erfüllung der…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…CFPG, § 14d14g CFPG, § 14g14j CFPG § 109b EStG 1988 § 25 ZollR-DG § 6 EKBSG § 8 GSBG § 17 COFAG-NoAG das für die Erhebung der Lohnsteuer zuständige Finanzamt § 82a EStG 1988 § 13 KommStG 1993, § 14 KommStG 1993 § 3 PLABG, § 5 PLABG, § 6 PLABG, § 9 PLABG, § 10 PLABG …

VereinsR 2001 Rz 762–7927 Einkünfte der Mitglieder des Rechtsträgers und anderer Personen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Abs. 1 Z 42 lit. b EStG 1988), wenn folgende Tätigkeiten ausgeübt werden: Tätigkeiten, die gemäß § 37 BAO mildtätigen Zwecken dienen, Tätigkeiten, die gemäß § 8 Z 2 des Kommunalsteuergesetzes 1993 (KommStG 1993), BGBl. Nr. 819/1993, von der Kommunalsteuer befreit sind, dh. der Gesundheitspflege, Kinder…

VereinsR 2001 Rz 833–8658.5 Geltendmachung der Haftungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…zu berücksichtigen. Ein gesonderter bescheidmäßiger Abspruch über den Antrag hat nur dann zu erfolgen, wenn keine meritorische Beschwerdeerledigung in Betracht kommt (zB weil die Beschwerde nicht fristgerecht eingebracht wurde) bzw. wenn keine Beschwerde (vor Abspruch über den Antrag) eingebracht wurde. Rz 865: Die Antragsrechte nach §…

LStR 2002 Rz 1234–123932 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Verhältnisse. Gemeinsam mit der Lohnsteuerprüfung ist die Sozialversicherungsprüfung (siehe § 41a ASVG) und die Kommunalsteuerprüfung (siehe § 14 KommStG 1993) durchzuführen (Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge gemäß § 4 PLABG). Der Prüfungsauftrag ist von dem für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamt bzw. von jener Institution zu erteilen…

LStR 2002 Rz 78–803.3.15 Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, Dienst- und Firmenjubiläen (§ 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Einzelhändlern (zB Einkaufsmünzen). Diese Gutscheine sind ein steuerfreier geldwerter Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen und daher auch von der Kommunalsteuer und dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds befreit (§ 5 Abs. 2 lit. c KommStG 1993 und § 41 Abs. 4 lit. c FLAG 1967). Zudem sind derartige…

LStR 2002 Rz 1123.3.38 COVID-19 Zulagen und Bonuszahlungen (§ 124b Z 350 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…EStG 1988. Zulagen und Bonuszahlungen gemäß § 124b Z 350 EStG 1988 sind bis 3.000 Euro auch von der Sozialversicherung (§ 49 Abs. 3 Z 30 ASVG), vom Dienstgeberbeitrag (§ 41 Abs. 4 lit. g FLAG 1967) und von der Kommunalsteuer (§ 16 Abs. 14 KommStG 1993) befreit.

LStR 2002 Rz 1123.3.42 Teuerungsprämie (§ 124b Z 408 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Teuerungsprämie ist auch von der Sozialversicherung (§ 49 Abs. 3 Z 30 ASVG) sowie von der Kommunalsteuer (§ 16 Abs. 15 KommStG 1993) und dem Dienstgeberbeitrag (§ 41 FLAG 1967) befreit. Die Teuerungsprämie ist am Lohnkonto und am Lohnzettel auszuweisen (§ 5 Abs. 4 Lohnkontenverordnung 2006). Dies gilt auch…

LStR 2002 Rz 992–99415.4.5.21 Lehrbeauftragte
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

15.4.5.21 Lehrbeauftragte Rz 992: § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 kommt nur dann zum Tragen, wenn nicht bereits ein Dienstverhältnis nach den allgemeinen Kriterien gemäß § 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 vorliegt. Es ist daher vorrangig zu prüfen…

VereinsR 2001 Rz 429–4593 Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…von Kreditinstituten sind in der Regel als echte Mitgliedsbeiträge zu qualifizieren (1302 Blg Sten Prot des NR XVIII. GP betr. KommStG). Pflichtbeiträge an eine Einrichtung (des öffentlichen Rechts), der die Förderung der Obsterzeugung obliegt und die Tätigkeiten der Werbung, Absatzförderung und Qualitätsverbesserung der Obsterzeugnisse ausübt…

EStR 2000 Rz 4113–412711.1.3 Ermittlung der Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Verhältnissen überhöhter Betriebsausgabenpauschalbetrag ergibt. Die Begrenzung ist sachlich gerechtfertigt, da erfahrungsgemäß bei umsatzstarken Betrieben der Zuwachs an Betriebsausgaben nicht linear mit dem Umsatz steigt. Rz 4113a: Die Basispauschalierung kommt nur für Einkünfte in Betracht, die aus einer im Veranlagungsjahr aktiv ausgeübten Betätigung herrühren. Ruhebezüge oder …

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…so wäre § 217 Abs. 7 BAO nur bei Vorliegen leichter Fahrlässigkeit anwendbar. Rz 976: Bei nicht grob verschuldeter Versäumung einer Zahlungsfrist kommt auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. Die Bewilligung der Wiedereinsetzung beseitigt nicht nur den Säumniszuschlagsbescheid aus dem Rechtsbestand…