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EnAbgR Rz 37–431.5 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…Sondervorschriften für Haushaltskunden und Kleinabnehmer Rz 38: Wird hingegen die Liefer- bzw. Verbrauchsmenge nicht innerhalb dieses Zeitraumes festgestellt, dann hat der Lieferer, Verbraucher oder Netzbetreiber monatlich ein Zwölftel der Gesamtjahresmenge zu versteuern bzw. abzuführen. Dies wird vor allem bei Haushaltskunden und Kleinabnehmern der Fall sein…

EnAbgR Rz 95–1012.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Haushaltskunden und Kleinabnehmer Rz 96: Wird hingegen die Liefer- bzw. Verbrauchsmenge nicht regelmäßig innerhalb dieses Zeitraumes festgestellt, dann hat der Lieferer, Verbraucher oder Netzbetreiber in jedem Monat ein Zwölftel der Gesamtjahresmenge zu versteuern bzw. abzuführen. Dies wird vor allem bei Haushaltskunden und Kleinabnehmern der Fall…

EnAbgR Rz 92–942.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

2.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe 2.5.1 Bemessungsgrundlage Rz 92: Der Erdgasabgabe unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 ErdgasAbgG die gelieferte bzw. verbrauchte Menge an Erdgas, so dass die Besteuerung unabhängig vom jeweiligen Preis erfolgt. 2.5.2 Höhe Rz 93: Die Höhe…

UStR 2000 Rz 3601–3618101.3. Innergemeinschaftliches Verbringen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Steuerbehörden im Ausgangs- und im Bestimmungsmitgliedstaat sind mit dieser Behandlung einverstanden. Rz 3605: Diese Regelung gilt sowohl für Lieferungen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland als auch umgekehrt. Beispiel: Der deutsche Großhändler D beliefert im grenznahen österreichischen Raum eine Vielzahl von Kleinabnehmern (zB Imbissstuben…

VS-10006.1.3.6.5. In Besitz halten (Auffangtatbestand)
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.1.3.6.5. In Besitz halten (Auffangtatbestand) Werden vstW erstmals im Steuergebiet zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige Steuererhebung in Gewahrsame gehalten oder verwendet, entsteht die Steuerschuld (Auffangtatbestand). Dies umfasst vor allem jene Fälle, bei denen vstW im Steuergebiet aufgefunden werden, für die vermutet…

PV-Erlass Rz 116–1173.1.3. Beteiligte, Begriffsdefinitionen
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

3.1.3. Beteiligte, Begriffsdefinitionen Rz 116: Es sind folgende marktrelevante Akteure bei Energiegemeinschaften zu unterscheiden: Energiegemeinschaft Mitglieder (Genossenschafter/Gesellschafter) Konsumenten: Mitglieder, die ausschließlich Strom aus der Energiegemeinschaft beziehen Erzeuger: Mitglieder, die Strom produzieren und in die Energiegemeinschaft einspeisen Prosumenten (Prosumer): Mitglieder, die sowohl Strom…

UStR 2000 Rz 3972–3979106a. Verfahren zur Sonderregelung für EU-Kleinunternehmer (Art. 6a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

106a. Verfahren zur Sonderregelung für EU-Kleinunternehmer (Art. 6a UStG 1994) 106a.1. Voraussetzung für die Registrierung zum Verfahren Rz 3972: Unternehmer, die ihr Unternehmen im Inland betreiben, haben die Möglichkeit, über ein eigens hierfür eingerichtetes Portal die Kleinunternehmerbefreiung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu…

UStR 2000 Rz 1002–10106.1.27.2. Kleinunternehmerregelung (bis 31.12.2024)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

6.1.276.1.27.2. KleinunternehmerKleinunternehmerregelung (bis 31.12.2024) 6.1.27.2.1. Allgemeines Rz 9941002: Anwendbar istBis 31.12.2024 war die Regelung nur auf Unternehmer anwendbar, die im Inland ihr Unternehmen betreiben und deren laufende Umsätze im Veranlagungszeitraum höchstens 35…

UStR 2000 Rz 994–10006.1.27. Kleinunternehmer
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

6.1.27. Kleinunternehmer 6.1.27.1 Kleinunternehmer (ab 1.1.2025) 6.1.27.1.1. Anwendungsbereich Rz 994: Voraussetzung für die Regelung ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 zunächst, dass der Unternehmer sein Unternehmen im Inland oder in einem…

EnAbgR Rz 32–361.3 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

1.3 Abgabenschuldner 1.3.1 Abgabenschuldner bei der Lieferung elektrischer Energie Rz 32: Wird die elektrische Energie durch Elektrizitätsunternehmen, andere Erzeuger oder Wiederverkäufer geliefert, dann ist der Lieferer steuerpflichtig. 1.3.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch elektrischer Energie Rz 33: Wird die elektrische Energie von…