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LStR 2002 Rz 12027–1203042.6.4.3 Besondere Vorschriften für Kirchen und Religionsgemeinschaften
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…der ersten Beitragsvorschreibung informiert und gleichzeitig darauf hingewiesen werden, dass auf Grundlage der bekannten Identifikationsdaten eine Datenübermittlung erfolgen wird, es sei denn, dies wird ausdrücklich innerhalb einer Frist von zumindest vier Wochen untersagt. Rz 12029: Wird von einer Kirche oder Religionsgesellschaft für Beitragszahlungen mehrerer Beitragsverpflichteter…

KStR 2013 Rz 42–451.2.1.2.2 Aufzählung von Körperschaften öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…ausgefertigten Anzeige beim für das Kulturwesen zuständigen Bundesministerium, welches das Einlangen schriftlich zu bestätigen hat. Das Gleiche gilt sinngemäß auch für alle anderen von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften nach ihrem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten juristischen Personen.

UStR 2000 Rz 261–2712.3. Körperschaften des öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung eingerichteten Berufsvertretungen (Kammern), die Fachverbände im Sinne des § 47 Wirtschaftskammergesetz 1998, BGBl. I Nr. 103/1998, die einzelnen Sozialversicherungsträger und der Dachverband der Sozialversicherungsträger, die Österreichische Akademie der Wissenschaften, die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und…

VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…mildtätiger Zwecke gegeben sein (vgl. Rz 23 bis 27). Die Förderung einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft durch einen anderen Rechtsträger stellt keine Förderung kirchlicher Zwecke einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft gemäß § 38 BAO dar und erfüllt auch nicht das Erfordernis der Unmittelbarkeit der Verfolgung begünstigter Zwecke.

VereinsR 2001 Rz 677–6945 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1988), BGBl. Nr. 400/1988 und gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sowie nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtungen vor. Freiwilliges Engagement ist dann gegeben, wenn für die Tätigkeit nicht mehr als das Freiwilligenpauschale gemäß § 3 Abs…

GebR 2025 Rz 35–472.3.3. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte Vereinigungen hinsichtlich des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, nicht jedoch die religiösen Bekenntnisgemeinschaften (zB Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich); die nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtungen (Pfarrpfründe, Pfarren, Orden, Kongregationen); die gesetzlichen Berufsvertretungen (Kammern), sowie ihre Fachgruppen und…

VereinsR 2001 Rz 762–7927 Einkünfte der Mitglieder des Rechtsträgers und anderer Personen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Amateur- und Nachwuchsbetrieb vorgesehen sind und daher nicht bei der ausgegliederten Profimannschaft angestellt sindFörderung gemeinnütziger, fallweise inmildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der Profimannschaft§§ 34 bis 47 BAO zum Einsatz kommen, ist auf die Vergütungen für diese Einsätzedienen oder von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften kann unter der Website https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/kirchenein___austritt_und_religionen/3/Seite.820015.html abgerufen werden. Zu den nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten…

KStR 2013 Rz 1502–150627.2.2 Befreiungstatbestände
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, sogenannte Bürgerspitalfonds bzw. Bürgerspitalstiftungen (siehe zu Letzteren VwGH 28.2.2012, 2009/15/0221) sowie die auf Bundesländerebene eingerichteten Patientenentschädigungsfonds, die gemäß § 27a Abs. 5 und 6 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) eingehobene Beiträge verwalten und die durch Behandlungen in Krankenanstalten…

LStR 2002 Rz 585–5887.12.2.2 Höchstbetrag für Kirchenbeiträge
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften können bis zu 600 Euro (bis 2023: 400 Euro) jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Eine Erhöhung des Höchstbetrages beim Alleinverdiener oder Alleinerzieher bzw. für Kinder ist nicht vorgesehen. 7.12.2.3 Höchstbetrag für Zuwendungen im Sinne der §§ 4a, 4b und…

LStR 2002 Rz 558–5607.8 Kirchenbeiträge (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

…Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Rz 559: Kirchenbeiträge, die ab 01.01.2017 geleistet werden, sind von der verpflichtenden Sonderausgaben-Datenübermittlung umfasst (siehe Rz 630a). Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, an die verpflichtende Beiträge zu leisten…

LStR 2002 Rz 6307.15 Sonderausgaben Datenübermittlung (§ 18 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

…Jänner 2017 geleistete Spenden verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung ist die "Information des BMF zur Datenübermittlung betreffend Sonderausgaben…

LStR 2002 Rz 12002–1200642.6.2 Betroffene Zuwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…ausschließlich folgende Sonderausgabenkategorien (§ 18 EStG 1988): Verpflichtend zu leistende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, siehe dazu Rz 12027), Freigebige Zuwendungen im Sinne des § 4a Einkommensteuergesetz (insbesondere Spenden an begünstigte Spendenempfänger, Museen, Forschungseinrichtungen oder an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände, …

LStR 2002 Rz 5787.11.2 Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…Genussscheine, junge Aktien und Wohnsparaktien, Beiträge an in Österreich anerkannte inländische Kirchen und Religionsgesellschaften, Steuerberatungskosten an im Inland befugte Personen für die Erstellung der österreichischen Einkommensteuererklärung, Zuwendungen an inländische Empfänger im Sinne des §§ 4a EStG 1988 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988.

LStR 2002 Rz 12007–1201342.6.3 Betroffene Zuwendungsempfänger
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Versicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherung, siehe dazu Rz 12006) Gesetzliche Pensionsversicherungsanstalten: Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen (zB Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer(n), pharmazeutische Gehaltskasse, Tierärztekammer) Kirchen und Religionsgesellschaften…

GebR 2025 Rz 250–25810. Tarife der festen Gebühren (§ 14 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Zentralen Personenstandsregister (ZPR) und Registern nicht der Gebühr nach § 14 TP 1 GebG, sondern als Auszüge der Gebühr nach dem Sondertatbestand des § 14 TP 4 Abs. 1 Z 2 GebG (siehe Rz 340 ff). Werden derartige Abschriften jedoch von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften ausgestellt…

GebR 2025 Rz 340–35110.3. Auszüge (§ 14 TP 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Abs. 3 | Auszüge, Abschriften und Bescheinigungen aus Personenstandsbüchern, Registern und Matriken sowie Bescheinigungen über Geburten, Aufgebote, Trauungen und Sterbefälle, die von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften ausgestellt werden (Altmatriken vor 1939) | Abs. 4 | Auszüge, Abschriften und Bescheinigungen gemäß § 14 TP 4 Abs…

LStR 2002 Rz 773.3.14a Zuschuss des Arbeitgebers für Kinderbetreuung (§ 3 Abs. 1 Z 13 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Integrations-, Sonder- und Übungshorte) altersgemischte Kinderbetreuungseinrichtungen (zB Tagesheimstätten, Kindergruppen, Kinderhäuser) elternverwaltete Kindergruppen Spielgruppen Kinderbetreuung an Universitäten Unter öffentlichen Einrichtungen sind solche zu verstehen, die von Bund, Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden betrieben werden. Private Institutionen sind insbesondere solche, die von Vereinen, gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Rechtes dar. Beerdigung, Totengedenken Rz 96: Die Beerdigung und die Pflege des Andenkens der Toten in religiöser Hinsicht gehört zu den kirchlichen Zwecken (§ 38 Abs. 2 BAO). Besichtigungsbetriebe Rz 97: Die Besichtigung von Kirchen und Domschätzen sowie die Durchführung von Turmbesteigungen usw. sind nicht begünstigt…

EStR 2000 Rz 4840–484614.7 Nichtabzugsfähigkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern, Strafen, Verbandsgeldbußen und Abgabenerhöhungen (§ 20 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…1 Z 2a lit. a und b StGB). Rz 4843a: Amtsträger ist jede Person, die a)für den Bund, ein Land, einen Gemeindeverband, eine Gemeinde, für eine andere Person des öffentlichen Rechts, ausgenommen eine Kirche oder Religionsgesellschaft, für einen anderen Staat oder für eine internationale…