…41 ff Für Neugründungen nach 31.12.2011 gilt: Die für den Kalendermonat, in welchem erstmals ein Arbeitnehmer beschäftigt wird, sowie die darauf folgenden 11 Kalendermonate anfallenden Dienstgeberbeiträge gemäß §§ 41 ff FLAG 1967, Wohnbauförderungsbeiträge, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage 2)…
…41 ff FLAG 1967 von Bezügen gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehältern und sonstigen Vergütungen aller Art iSd § 22 Z 2 EStG 1988 (zB wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer), Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage 2; Landeskammerumlage und Bundeskammerumlage) gemäß …
…Arbeitgeberbeiträge zur Wohnbauförderung, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, Kammerumlage 2) im Jahr der Neugründung des Betriebes kommt es zu einer weiteren Entlastung des Neugründers (§ 1 Z 7 NeuFöG). Rz 48: Ein Betrieb wird neu eröffnet, wenn die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen neu geschaffen werden…
…2 erster Satz BAO das Finanzamt für Großbetriebe für die Erhebung der Abgabe von Zuwendungen von jenen Abgabepflichtigen, die in § 61 Abs. 1 BAO genannt sind, zuständig. In allen anderen Fällen ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 Z 2 BAO). 3.27. Kammerumlagen…
…von Kammerumlagen für die Landwirtschaftskammern ist durch die die Landwirtschaftskammern regelnden Gesetze der Länder den Abgabenbehörden des Bundes übertragen. Das gilt nicht für die Länder Wien und Vorarlberg. Die Bestimmungen finden sich in § 25 Abs. 8 Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz § 32 Abs. 6 Kärntner Landwirtschaftskammergesetz 1991 § 29…
…2 Pflichtbeiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände Rz 1413: Diese Verbände sind unmittelbar durch Gesetz oder darauf basierender Ermächtigung errichtet und somit als Körperschaften des öffentlichen Rechts anzusehen. Der Begriff "Pflichtbeiträge" besagt, dass zum entsprechenden Verband Pflichtmitgliedschaft bestehen muss. Unter diesen Tatbestand fallen somit sämtliche Kammerumlagen…
…zu (zu den Anwendungsvoraussetzungen des Nullsteuersatzes ab 1.1.2024 siehe unten). Dies gilt unabhängig von der Rechtsform des Anlagenbetreibers, also auch bei Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts. Für das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art sind die unter Abschnitt 2.1.1.3…
…Verantwortlichkeiten gegenüber der Finanzbehörde umfassen. Rz 69: Schuldner der Elektrizitätsabgabe für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom ist der Überschusseinspeiser. Das Vorliegen der Unternehmereigenschaft iSd § 2 UStG 1994 ist nicht Voraussetzung, um Schuldner der Elektrizitätsabgabe zu werden. Die Elektrizitätsabgabe beträgt 0,015 Euro je kWh…
…auch abgerechnet, dann ist diese konkrete Menge elektrischer Energie zu versteuern. Dies wird jedenfalls bei industriellen oder gewerblichen Großkunden der Fall sein. 1.5.2 Sondervorschriften für Haushaltskunden und Kleinabnehmer Rz 38: Wird hingegen die Liefer- bzw. Verbrauchsmenge nicht innerhalb dieses Zeitraumes festgestellt, dann hat…
…dem Arzt auch als solcher - allenfalls unter Abzug eines Bearbeitungsbeitrags - weitergeleitet wird (vgl. VwGH 31.1.2019, Ro 2017/15/0029). Wird hingegen vom Krankenhausträger ein "Arztanteil" verrechnet, der dann als solcher gar nicht an den Arzt weitergeleitet wird (sondern allenfalls lediglich mit einem jährlichen…
…der Anlage produzierte Strom wird wie folgt verwendet: 12.000 kWh (30% der gesamten produzierten Strommenge) werden für den privaten Eigenbedarf verwendet, 24.000 kWh (60% der gesamten produzierten Strommenge) werden der EEG zur Verteilung zur Verfügung gestellt, 4.000 kWh (10% der gesamten produzierten…
…wobei 70% der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle kurzfristiger als 12 Monate angesehen werden. 23.3.1.425.3.1.4 Prämienüberträge Rz 1359: Die Prämien werden den Versicherungsnehmern in der Regel im Vorhinein für die gesamte Versicherungsperiode oder bei unterjähriger Zahlungsweise für einen…
…steuerpflichtig (Ausnahme bei Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994). Besteht die Haupttätigkeit des Abnehmers in Bezug auf den Erwerb der Stromlieferungen in deren Weiterlieferung und ist dessen eigener Verbrauch dieser Stromlieferungen von untergeordneter Bedeutung, geht die Steuerschuld auf das Energieversorgungsunternehmen…
…Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe 1.4.1 Bemessungsgrundlage Rz 35: Der Elektrizitätsabgabe unterliegt die gelieferte bzw. verbrauchte Menge an elektrischer Energie, so dass die Besteuerung unabhängig vom jeweiligen Preis erfolgt. 1.4.2 Höhe Rz 36: Die Abgabe beträgt 0,015 Euro je kWh.
…oder durch Netze anderer Netzbetreiber ist unzulässig (siehe auch § 16c Abs. 2 ElWOG 2010). Eine Selbsterzeugung kann auch dann vorliegen, wenn sich die Stromerzeugungsanlage nicht im Eigentum der begünstigten Elektrizitätserzeuger befindet und bzw. oder begünstigte Elektrizitätserzeuger den operativen Betrieb und die Wartung der Stromerzeugungsanlage einem…