7.26.2. VO 1498/2007 - Zucker sowie zucker- und kakaohaltige Mischungen aus AKP/ÜLG Gemäß dem Beschluss 2001/822/EG des Rates vom 27. November 2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen GemeinschaftUnion ("Übersee-Assoziationsbeschluss") wurde die Verordnung (EG…
…Joghurt, weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao | 0403 90 11 bis 0403 90 69 | Andere, weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao | 0404 | Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln…
…auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao | Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien des Kapitels 4 vollständig gewonnen oder hergestellt sind, alle verwendeten Fruchtsäfte (ausgenommen Ananas-, Limonen-, Limetten- und Pampelmusensäfte) der Position 2009 Ursprungswaren sind und der Wert aller verwendeten…
…Lactose, Maltose, Glucose und Fructose | CTHS | ex 1702 (b) | - andere | CC | 1703 | Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker | CC | 1704 | Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade) | CTH Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten…
…karamellisiert | X | X | | 1704 90 | Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, andere als Kaugummi | X | X | X | ex 1806 10 | Kakaopulver mit einem Gehalt an Saccharose oder Isoglucose von 65 GHT oder mehr | X | X |…
…10-prozentigen Umsatzsteuersatz unterliegen, Waren, die einem 20-prozentigen Umsatzsteuersatz unterliegen, ausgenommen Getränke, Getränke, die einem 10-prozentigen Umsatzsteuersatz unterliegen (Milch, Kakao), Getränke, die einem 20-prozentigen Umsatzsteuersatz unterliegen. Belege, die Grundlage für Eintragungen in das Wareneingangsbuch sind, sind gemäß § 132 BAO sieben Jahre aufzubewahren…
…| ex 1702 | Chemisch reine Maltose und Fructose | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, einschließlich anderer Vormaterialien der Position 1702 | 1704 | Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade) | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware…
…vorgesehen sind, unterliegen ab 1.1.2016 unabhängig von der Lebensmittelzusammensetzung dem Normalsteuersatz (Z 21 der Anlage 1). Rz 1173d: Milchmischgetränke oder auch Joghurtgetränke (und andere Milchgetränke) - auch mit anderen Zusätzen als Früchten, Nüssen oder Kakao (insbesondere verschiedene andere Pflanzenteile) - unterliegen gemäß § 10 Abs. 2…
…auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao | Alle | | 0404 | Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen…
…einzelnen Erzeugnisses oder als Summe der aufgeführten Erzeugnisse enthalten | ex | 1704 90 | Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), ausgenommen Kaugummi, auch mit Zucker überzogen | ex | 1806 | Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen | ex | 1905 | Backwaren, auch kakaohaltig…
…50 GHT: | ex 90 | - - chemisch reine Maltose (ausgenommen für Futterzwecke) | 1803 | Kakaomasse, auch entfettet | 1804 | Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl | 1805 | Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln | 1903 | Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken…
…Nr. 1498/2007 der Kommission vom 18. Dezember 2007 mit besonderen Modalitäten für die Erteilung der Einfuhrlizenzen für Zucker sowie zucker- und kakaohaltige Mischungen mit Ursprungskumulierung AKP/ÜLG oder EG/ÜLG (siehe Abschnitt 7.26.2.) | 201. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft…
…| | 1704, ex 1806 | Süßwaren und weiße Schokolade, nicht kakaohaltig, sowie Süßwaren, Schokolade und andere Lebensmittelzubereitungen, Brotaufstriche und Zubereitungen zum Herstellen von Getränken, kakaohaltig, wenn die Anforderungen des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe a erfüllt sind. | | ex 1902 19, ex 1902…
…unverarbeitet, entfettet, nur zubereitet, jedoch nicht zugeschnitten, mit Säure behandelt oder entgelatiniert Fischabfälle Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall Weintrub getrocknete und sterilisierte pflanzliche Abfälle, Rückstände und Nebenerzeugnisse, auch Pellets oder Viehfutter, sofern nicht unter einer anderen Position aufgeführt oder enthalten Degras; Rückstände aus der Verarbeitung…
…tierische Ernährung geltenden nationalen bzw. internationalen Auflagen und Normen genügen | | unter B3060: -Nur Weintrub -Fischabfälle -Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall | | B3065 | | | unter B3070: bei der Herstellung von Penicillin anfallendes und zur Tierfütterung bestimmtes, inaktiviertes Pilzmyzel | | |…