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GK-04201.1.4. Kabotage
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.1.4. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Mitgliedstaat, ohne in diesem Mitgliedstaat einen Unternehmenssitz oder eine andere Niederlassung zu haben.

GK-04001.4. Kabotage
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.4. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Mitgliedstaat, ohne in diesem Mitgliedstaat einen Unternehmenssitz oder eine andere Niederlassung zu haben.

GK-04101.3. Kabotage
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.3. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Staat als dem, in dem der diesen Verkehrsdienst durchführende Unternehmer einen Unternehmenssitz oder eine Niederlassung hat.

GK-04201.2.3. KABOTAGE
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.3. KABOTAGE 1.2.3.1. Kabotageverbot Abgesehen von den Fällen des Abschnittes 1.2.3.2. ist die Kabotage (Abschnitt 1.1.4.) gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 12/98 verboten. 1.2.3.2. Kabotagefreiheit (1) Jeder gewerbliche Personenkraftverkehrsunternehmer…

GK-04003.2. Kabotagefreiheit
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

3.2. Kabotagefreiheit (1) Jeder gewerbliche Personenkraftverkehrsunternehmer, der Inhaber einer Gemeinschaftslizenz (Abschnitt 2.2.) ist, ist unter den in den folgenden Absätzen enthaltenen Voraussetzungen berechtigt, Kabotagebeförderungen durchzuführen. (2) Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 12/98 ist die Kabotagebeförderung für folgende Verkehrsdienste zugelassen: a…

GK-04003. Kabotage
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…1. Kabotageverbot (1) Abgesehen von den Fällen des Punktes 3.2. ist die Kabotage (Abschnitt 1.4.) gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 12/98 verboten. (2) Die Anlage 1 enthält eine Übersicht über die Verbote sowie über die mitzuführenden Dokumente im erlaubten Kabotageverkehr.

GK-04103. Kabotage
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

3. Kabotage Die Durchführung von Kabotageverkehren (siehe Abschnitt 1.3.) durch Personenverkehrsunternehmer, die im Nicht-EU/EWR-Bereich niedergelassen sind, ist ausnahmslos verboten.

GK-04000.2. EU/EWR-Bereich
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

0.2. EU/EWR-Bereich (1) Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste zwischen folgenden Ländern (im Folgenden Mitgliedstaaten) bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem Niederlassungsstaat des Personenverkehrsunternehmens und einem Nicht…

GK-04201. EU/EWR-Bereich, Schweiz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1. EU/EWR-Bereich, Schweiz Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste, deren Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des EWR oder…

GK-04000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

0. Einleitung 0.1. Rechtsgrundlagen Die in der grenzüberschreitenden Personenbeförderung und in der Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, zu kontrollierenden Rechtsvorschriften sind folgende: 1.die Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden…

GK-04001.3. Werkverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.3. Werkverkehr Werkverkehr ist ein nichtkommerzieller Verkehrsdienst ohne Erwerbszweck, den eine natürliche oder juristische Person unter folgenden Bedingungen durchführt: bei der Beförderungstätigkeit muss es sich lediglich um eine Nebentätigkeit der natürlichen oder juristischen Person handeln und die eingesetzten Fahrzeuge müssen im Eigentum der natürlichen…

GK-04001.2. Gelegenheitsverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2. Gelegenheitsverkehr (1) Gelegenheitsverkehr ist jener Verkehrsdienst, der nicht der Begriffsbestimmung des Linienverkehrs, einschließlich der Sonderformen des Linienverkehrs, entspricht und für den kennzeichnend ist, dass auf Initiative eines Auftraggebers oder des Verkehrsunternehmers selbst vorab gebildete Fahrgastgruppen befördert werden. Solche Fahrten verlieren ihre Eigenschaft als…

GK-04001.6. Fahrtenblatt
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.6. Fahrtenblatt Das Fahrtenblatt ist, sofern es als Kontrolldokument erforderlich ist, vollständig ausgefüllt mitzuführen. Im grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr und im Kabotageverkehr, der von Unternehmern durchgeführt wird, die im EU/ EWR-Bereich ihre Niederlassung haben, sind für Verkehrsdienste zwischen den Mitgliedstaaten bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem…

GK-04201.1. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.1. Begriffsbestimmungen 1.1.1. Linienverkehr (1) Als Linienverkehr gilt die regelmäßige Beförderung von Fahrgästen auf einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden können. Der Linienverkehr ist ungeachtet einer etwaigen Buchungspflicht für jedermann zugänglich. (2) Als Linienverkehr gilt…

ZK-25003.5. Zulässige Fälle
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

…Verwendung im Binnenverkehr Die ausschließliche Verwendung im Binnenverkehr (Verbot des Kabotageverkehrs) stellt keinen Zollschuldentstehungstatbestand mehr dar und fällt nicht mehr in den Bereich der zollamtlichen Überwachung. Die Voraussetzungen für den gewerblichen Marktzugang mit Beförderungsmitteln werden nicht mehr durch die zollrechtlichen Bestimmungen der vorübergehenden Verwendung sondern…

GK-0500Kosovo
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Kosovo | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Provisorische Vereinbarung vom 25. Mai 2011 | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig/zweisprachig); 2.Leerfahrten unterliegen der Genehmigungspflicht…

GK-0400Anlage 1
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

Anlage 1 Übersicht über die Genehmigungspflicht im Personenverkehr Aufauf der Straße im EU/EWR-Bereich Grenzüberschreitender Personenverkehr | Verkehrsart und damit verbundene Transitfahrt oder Leerfahrt | GenehmigungspflichtGenehmi- gungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Sonderformen des Linienverkehrs (Abschnitt 1.1. Abs. 2…

GK-05001. Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…davon, ob das Fahrzeug auf derselben Fahrt und auf der gewöhnlichen Route durch die Schweiz fährt oder nicht) zugelassen, sofern eine schweizerische Lizenz mitgeführt wird. c)innerösterreichische Kabotageverkehre dürfen mit einem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug nicht durchgeführt werden, und zwar auch dann nicht, wenn…

GK-04001.1. Linienverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.1. Linienverkehr (1) Als Linienverkehr gilt die regelmäßige Beförderung von Fahrgästen auf einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden können. Der Linienverkehr ist ungeachtet einer etwaigen Buchungspflicht für jedermann zugänglich. Eine Anpassung (Änderung) der Beförderungsbedingungen eines solchen Verkehrsdienstes…

GK-04101.2. Gelegenheitsverkehr
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

1.2. Gelegenheitsverkehr Der Gelegenheitsverkehr im Sinne des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996 umfasst die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, ausgenommen die gewerbsmäßige Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr auf Grund des Kraftfahrliniengesetzes. Der Gelegenheitsverkehr umfasst daher Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.), Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt…