…beachten. 7.3.1. Gegenstände zur Ausrüstung eines KFZ Rz 1066: Dazu gehören KFZ-Bestandteile (Ersatzteile) und KFZ-Zubehörteile einschließlich Sonderausstattungen. 7.3.2. Werklieferungen Rz 1067: Werklieferungen fallen nicht unter die gegenständliche Einschränkung. Die Reparatur eines KFZ ist als Werklieferung anzusehen, wenn der auf…
…vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmittel gelten eingebrachte Waren als Beförderungsmittel, wenn sie überwiegend zur Beförderung von Personen oder Gütern dienen, einschließlich der Ersatzteile, Zubehörteile und Ausrüstungsgegenstände (zB auch Fahrräder, Reittiere, Paletten und Container). Die UZK-DA unterscheidet bei Straßen-, Luft- und Wasserfahrzeugen zwischen gewerblicher Verwendung und…
Artikel 50 Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge, die mit Geräten, Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen geliefert werden, werden mit diesen zusammen als Einheit angesehen, wenn sie als Bestandteil der Normalausrüstung in deren Ab-Werk-Preis enthalten sind…
Artikel 65 Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge, die mit Geräten, Maschinen oder Fahrzeugen geliefert werden, werden mit diesen zusammen als Einheit angesehen, wenn sie als Bestandteil der Normalausrüstung in deren Preis enthalten sind oder nicht gesondert…
Artikel 35 Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge (Artikel 60 des Zollkodex) (1) Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge, die gleichzeitig mit in den Abschnitten XVI, XVII und XVIII der Kombinierten Nomenklatur erfassten Waren geliefert werden, zu deren normaler Ausrüstung sie gehören, gelten als Waren gleichen Ursprungs wie die…
…muss das Verladen von Gütern durch eine ausreichend große, sicher abschließbare Türe oder Ladeklappe in der Rückwand oder in einer Seitenwand möglich sein und der Aufbau bis nahezu an das hintere Ende eine annähernd gleiche Höhe aufweisen. Kraftfahrzeug (Kfz) (§ 2 Z 1 KFG 1967) Rz…
Artikel 235 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstungen gewährt, die für die Reparatur und Wartung, einschließlich Instandsetzungen, Einstellarbeiten und Maßnahmen zum Erhalt von in die vorübergehende Verwendung…
B.5.4. Besondere Fälle B.5.4.1. Kraftfahrzeuge der Klasse N1 Rz 818: Wird ein unvollständiges Kraftfahrzeug (Fahrgestell) der Klasse N1 an einen Endkunden geliefert, handelt es sich zwar um ein Kraftfahrzeug im Sinne des Kraftfahrrechtes, allerdings ist es nicht zulassungsfähig. Deshalb wird…
3.5.2.2. Sonderfälle - Eigener Gebrauch Als Ausnahmen von den grundsätzlichen Voraussetzungen wird die Vorübergehende Verwendung in folgenden Fällen bewilligt Sonderfälle - Eigener Gebrauch | Zulässige Sonderfälle | Verfahren | Art. 212 Abs. 3 UZK-DA Verwendung von Beförderungsmitteln durch Personen, die unter einem vorübergehenden…
B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack) Rz 543: Nicht unter die Position 8703 fallen Teile von Kraftfahrzeugen oder schadhafte Personen- oder Kombinationskraftwagen (sogenannte Wracks), welche nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht oder nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Dies gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge…
Sattelanhänger (§ 2 Z 12 KFG 1967) Rz 28: Ein Anhänger, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, so mit einem Sattelzugfahrzeug gezogen zu werden, dass er dieses mit einem wesentlichen Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines…
Artikel 213 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Beförderungsmittel aus Nicht-Unionsländern (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Beförderungsmittel wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt, wenn sie vorübergehend eingeführt wurden, um gesondert oder als Teil von…
B.2.2.4.8. Elektro-Kraftfahrzeuge (8703 80) und Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge (8703) Rz 586: Kraftfahrzeuge, die von einem oder mehreren Elektromotoren durch Akkumulatoren angetrieben werden, werden als "Elektrofahrzeuge" bezeichnet [ErlHS zu 8703]. Elektrofahrzeuge tarifieren nach 8703 80. Zu den in § 3 Z 2…
B.2.2.4.5. Dreirad-Kraftfahrzeuge mit Lenkstange (8703 - 8711) Rz 581: Leichte dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Motorradmotor, -rädern etc. sind unter die Positionen 8703 (Pkw) einzureihen, wenn sie aufgrund ihrer mechanischen Struktur entweder mit einem Kraftwagenlenksystem (daher vorne zwei Räder mit Lenkung nach dem…
Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967) Rz 17: Ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern; zwei Räder mit einer gemeinsamen Nabe oder Zwillingsräder zählen als ein Rad. Diese umfassen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 KFG 1967 folgende Untergruppen, wobei diese kraftfahrzeugsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen…
B.5. Bemessungsgrundlage (§ 5 NoVAG 1991) B.5.1. Übersichtstabelle Rz 800: In dieser Tabelle werden die in § 1 NoVAG 1991 behandelten Tatbestände der Normverbrauchsabgabe mit der jeweiligen Bemessungsgrundlage dargestellt. | Handlung | NoVA-Tatbestand | Bemessungsgrundlage | Randzahlen | Inländische Lieferung | § 1 Z…
5.9.18 KFZ 5.9.18.1 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte Rz 369: § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (Pendlerpauschale) enthält eine abschließende Regelung; zusätzliche Werbungskosten können nicht geltend gemacht werden. Bei auswärtiger Beschäftigung siehe auch Stichwort "Familienheimfahrten", Rz 354. 5.9.18.2…
5. Ursprungserzeugnisse 5.1. Grundsätzliches Die besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren sind im Protokoll Nr. 1 des Abkommens enthalten. 5.1.1. Arten des präferenziellen Ursprungs Man unterscheidet zwischen dem autonomen Ursprung durch vollständige Erzeugung oder ausreichende Be- oder Verarbeitung und dem Ursprung…
Artikel 209 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Paletten (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Paletten wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt, wenn sie vorübergehend eingeführt wurden, um gesondert oder als Teil von Paletten wiederausgeführt zu…