…hierfür keinen Regress leistet und die KESt daher von der T-GmbH zu tragen ist, kommt nicht der Steuersatz von 25%, sondern jener von 33,33% zur Anwendung. Der T-GmbH wäre diesfalls Kapitalertragsteuer in Höhe von 100.000 (33,3333% von 300.000) vorzuschreiben…
…wenn die unbeschränkte Steuerpflicht erst unterjährig eingetreten ist? Nach § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 ist Alleinverdiener grundsätzlich ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Diese Gesetzesbestimmung enthält ferner die…
…womit gemäß § 97 Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988 die Einkommensteuer als abgegolten gilt (Endbesteuerung). Da für Zuwendungen von ausländischen vergleichbaren Stiftungen und Vermögensmassen ein KESt-Abzug nicht möglich ist, sind die Zuwendungen in die Einkommensteuererklärung des Empfängers aufzunehmen, und hat eine Veranlagung mit dem…
14. Schenkungsmeldegesetz Rz 336: Gemäß § 121a Abs. 1 BAO sind Schenkungen unter Lebenden (§ 3 ErbStG 1955) sowie Zweckzuwendungen (§ 4 Z 2 ErbStG 1955) an jenes Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis zu melden, in dessen Amtsbereich der zur Meldung Verpflichtete seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung…
…gemäß § 5 Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993, die dort genannten Betätigungen keine Liebhaberei darstellen); einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einer Körperschaft öffentlichen Rechts (kein Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 2 KStG 1988) oder einem Hoheitsbetrieb zuzurechnen sind. Ob der Betrieb steuerpflichtig oder steuerbefreit ist…
…5 (15% von 33,33 = 2/3 von 100) und darf nur in dieser Höhe in der Steuererklärung angegeben werden. Die restlichen Angaben (Dividenden in Höhe von 100, realisierte Wertsteigerungen von 50, Verluste in Höhe von 100 und abgeführte KESt in Höhe von 26…
30.2.3.3 ABC der Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht Absetzbeträge Rz 8040: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Absetzbeträge sind daher nicht zu berücksichtigen. Einen Sonderfall hinsichtlich der Absetzbeträge stellen beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer dar (Ausnahme: Einkünfte…
…gehalten, werden die Einkünfte im Wesentlichen gleich besteuert wie im Betriebsvermögen einer unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person. Die Erfassung erfolgt im Rahmen der betrieblichen Einkünfte. Die Bank behält auf Grund der Privatvermögensfiktion KESt wie bei einer beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person, die den Anteil im Privatvermögen hält…
…2 (siehe unten; dieser Betrag unterliegt der jährlichen Indexierung gemäß § 33 Abs. 1a iVm § 33a EStG 1988), oder 4.Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27a Abs. 1 EStG 1988 oder entsprechende betriebliche Einkünfte vorliegen, die keinem KESt-Abzug unterliegen, es sei denn, eine Regelbesteuerung…
…a EStG 1988, Inländische Beteiligungserträge und Zuwendungen an Privatstiftungen, siehe Rz 7966), es sich um Zinsen im Sinne des EU-Quellensteuergesetzes, BGBl. I Nr. 33/2004, handelt und Kapitalertragsteuer einzubehalten war (bis 31.12.2016; § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 idF…
…weiters ein Wertpapier- und Liquidationsgewinn vorliegen. Dieser besteht aus Zinsen aus Bankguthaben und Erträgen aus Wertpapieren, die aufgrund der Liquiditätsvorschriften der §§ 32 und 33 ImmoInvFG gehalten werden (§ 14 Abs. 5 ImmoInvFG). Substanzgewinne aus Kapitalvermögen stellen keine Bestandteile dieser Gewinnart dar, sie sind allerdings für Fondsgeschäftsjahre…
…1988 unterdrückt. Ein allfälliger KESt-Abzug führt niemals zur Endbesteuerung. Die Unterschiede zur Behandlung von Anteilen im Betriebsvermögen natürlicher Personen werden in der Folge detailliert dargestellt. 3.2.4.1. Ausschüttung 3.2.4.1.1. Zeitliche Erfassung Rz 333: Die zeitliche Erfassung erfolgt entsprechend…
…aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988. 20.2.4.17.2 KESt-Abzug Rz 6218: Geld- und Sachausschüttungen von körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften, die einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro im Kalenderjahr übersteigen, sind als Einkünfte aus der Überlassung…
…Behandlung von Anteilen im Privatvermögen natürlicher Personen werden in der Folge detailliert dargestellt. Zu den Unterschieden zwischen natürlichen und juristischen Personen vgl. Rz 332. Rz 283: Bei der ertragsteuerlichen Behandlung ist grundsätzlich zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds zu unterscheiden. Der steuerliche Vertreter des Investmentfonds bzw…
…Verbindlichkeit (VwGH 2.10.2014, Rz 972b ff2012/15/0213). Zur KESt in Fällen eines negativen Buchwertes siehe Rz 972b ff. Rz 912: Die Passivpost in der Einbringungsbilanz löst sich im Gegensatz zu jener für tatsächliche Entnahmen nicht auf, sondern wandelt sich bei der übernehmenden…
…im Ausland anfallen und keinem inländischen KESt-Abzug unterliegen. Sie vermittelt jedoch, daweil zwei Kinder vorliegen, ihrem Ehepartner den Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag in Höhe von 669774 (Betrag für das Veranlagungsjahr 2024; dieser Betrag unterliegt der jährlichen Indexierung gemäß § 33 Abs. 1a iVm § 33a EStG 1988)…
…L 331 vom 15.12.2010 S. 120, zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Nebendienstleistungen im Inland berechtigt ist., Wertpapierfirmen im Sinne des § 3 WAG 2018. Auch ausländische Zweigstellen inländischer Kreditinstitute kommen als inländische depotführende oder auszahlende Stellen in Frage; für diese besteht allerdings eine KESt…
…1 Z 1 bis 4 KStG 1988 steuerfrei. Eine bei Ausschüttung an den Fonds von der ausschüttenden Kapitalgesellschaft einbehaltene KESt kann im Rahmen der Veranlagung angerechnet werden (Kennzahl 845 im Formular K2). 3.3.3.2.1.1.2. Ausländische Dividenden Rz 360: Beteiligungserträge aus…
…2 UmgrStG steuerneutral. Dies gilt auch für im Rahmen einer errichtenden Umwandlung allenfalls beitretende Minderheitsgesellschafter (siehe OGH 26.2.1998, 6 Ob 335/97a, und OGH 20.5.1999, 6 Ob 27/99k). Rz 530: Ohne Bestandsvergleich beim Rechtsnachfolger kann kein Fall eines steuerwirksamen Buchgewinnes…
…tatsächlich den Basiswert (zB Edelmetalle) durch Rückgabe der Schuldverschreibung physisch liefern lässt, wird dadurch kein steuerlich relevanter Tatbestand verwirklicht (vgl. auch BFH 6.2.2018, IX R 33/17). Zwar liegt ein Derivat vor, allerdings ist diese Form der Abwicklung im Rahmen des § 27 Abs…