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VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…hierfür keinen Regress leistet und die KESt daher von der T-GmbH zu tragen ist, kommt nicht der Steuersatz von 25%, sondern jener von 33,33% zur Anwendung. Der T-GmbH wäre diesfalls Kapitalertragsteuer in Höhe von 100.000 (33,3333% von 300.000) vorzuschreiben…

LStR 2002 Rz 10772–1080942.5.10 § 33 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…wenn die unbeschränkte Steuerpflicht erst unterjährig eingetreten ist? Nach § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 ist Alleinverdiener grundsätzlich ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Diese Gesetzesbestimmung enthält ferner die…

StiftR 2009 Rz 233–25410. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…womit gemäß § 97 Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988 die Einkommensteuer als abgegolten gilt (Endbesteuerung). Da für Zuwendungen von ausländischen vergleichbaren Stiftungen und Vermögensmassen ein KESt-Abzug nicht möglich ist, sind die Zuwendungen in die Einkommensteuererklärung des Empfängers aufzunehmen, und hat eine Veranlagung mit dem…

StiftR 2009 Rz 33614. Schenkungsmeldegesetz
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

14. Schenkungsmeldegesetz Rz 336: Gemäß § 121a Abs. 1 BAO sind Schenkungen unter Lebenden (§ 3 ErbStG 1955) sowie Zweckzuwendungen (§ 4 Z 2 ErbStG 1955) an jenes Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis zu melden, in dessen Amtsbereich der zur Meldung Verpflichtete seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung…

EStR 2000 Rz 776229.6.5 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Körperschaften (§ 94 Z 5 iVm Z 15 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…gemäß § 5 Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993, die dort genannten Betätigungen keine Liebhaberei darstellen); einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einer Körperschaft öffentlichen Rechts (kein Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 2 KStG 1988) oder einem Hoheitsbetrieb zuzurechnen sind. Ob der Betrieb steuerpflichtig oder steuerbefreit ist…

EStR 2000 Rz 775229.5.9 Anrechnung von ausländischer Quellensteuer nach der SteuerreportingVO
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…5 (15% von 33,33 = 2/3 von 100) und darf nur in dieser Höhe in der Steuererklärung angegeben werden. Die restlichen Angaben (Dividenden in Höhe von 100, realisierte Wertsteigerungen von 50, Verluste in Höhe von 100 und abgeführte KESt in Höhe von 26…

EStR 2000 Rz 8040–804430.2.3.3 ABC der Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

30.2.3.3 ABC der Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht Absetzbeträge Rz 8040: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Absetzbeträge sind daher nicht zu berücksichtigen. Einen Sonderfall hinsichtlich der Absetzbeträge stellen beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer dar (Ausnahme: Einkünfte…

InvFR 2018 Rz 326–3313.2.2.5. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gehalten, werden die Einkünfte im Wesentlichen gleich besteuert wie im Betriebsvermögen einer unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person. Die Erfassung erfolgt im Rahmen der betrieblichen Einkünfte. Die Bank behält auf Grund der Privatvermögensfiktion KESt wie bei einer beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person, die den Anteil im Privatvermögen hält…

EStR 2000 Rz 7543–755128.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…2 (siehe unten; dieser Betrag unterliegt der jährlichen Indexierung gemäß § 33 Abs. 1a iVm § 33a EStG 1988), oder 4.Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27a Abs. 1 EStG 1988 oder entsprechende betriebliche Einkünfte vorliegen, die keinem KESt-Abzug unterliegen, es sei denn, eine Regelbesteuerung…

EStR 2000 Rz 7965–797130.1.7 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…a EStG 1988, Inländische Beteiligungserträge und Zuwendungen an Privatstiftungen, siehe Rz 7966), es sich um Zinsen im Sinne des EU-Quellensteuergesetzes, BGBl. I Nr. 33/2004, handelt und Kapitalertragsteuer einzubehalten war (bis 31.12.2016; § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 idF…

InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…weiters ein Wertpapier- und Liquidationsgewinn vorliegen. Dieser besteht aus Zinsen aus Bankguthaben und Erträgen aus Wertpapieren, die aufgrund der Liquiditätsvorschriften der §§ 32 und 33 ImmoInvFG gehalten werden (§ 14 Abs. 5 ImmoInvFG). Substanzgewinne aus Kapitalvermögen stellen keine Bestandteile dieser Gewinnart dar, sie sind allerdings für Fondsgeschäftsjahre…

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1988 unterdrückt. Ein allfälliger KESt-Abzug führt niemals zur Endbesteuerung. Die Unterschiede zur Behandlung von Anteilen im Betriebsvermögen natürlicher Personen werden in der Folge detailliert dargestellt. 3.2.4.1. Ausschüttung 3.2.4.1.1. Zeitliche Erfassung Rz 333: Die zeitliche Erfassung erfolgt entsprechend…

EStR 2000 Rz 6217–621820.2.4.17 Agrargemeinschaften
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988. 20.2.4.17.2 KESt-Abzug Rz 6218: Geld- und Sachausschüttungen von körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften, die einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro im Kalenderjahr übersteigen, sind als Einkünfte aus der Überlassung…

InvFR 2018 Rz 282–2863.2. Anteile im Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Behandlung von Anteilen im Privatvermögen natürlicher Personen werden in der Folge detailliert dargestellt. Zu den Unterschieden zwischen natürlichen und juristischen Personen vgl. Rz 332. Rz 283: Bei der ertragsteuerlichen Behandlung ist grundsätzlich zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds zu unterscheiden. Der steuerliche Vertreter des Investmentfonds bzw…

UmgrStR 2002 Rz 911–9163.4.2.6.6. Vorbehaltene Entnahmen nach dem Einbringungsstichtag
geltende FassungRichtlinien17.12.2015

…Verbindlichkeit (VwGH 2.10.2014, Rz 972b ff2012/15/0213). Zur KESt in Fällen eines negativen Buchwertes siehe Rz 972b ff. Rz 912: Die Passivpost in der Einbringungsbilanz löst sich im Gegensatz zu jener für tatsächliche Entnahmen nicht auf, sondern wandelt sich bei der übernehmenden…

EStR 2000 Rz 6237–623820.5 Veranlagungspflicht und Antrag auf Veranlagung
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…im Ausland anfallen und keinem inländischen KESt-Abzug unterliegen. Sie vermittelt jedoch, daweil zwei Kinder vorliegen, ihrem Ehepartner den Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag in Höhe von 669774 (Betrag für das Veranlagungsjahr 2024; dieser Betrag unterliegt der jährlichen Indexierung gemäß § 33 Abs. 1a iVm § 33a EStG 1988)…

EStR 2000 Rz 7707–770929.2.2 Depotführende Stelle bei realisierten Wertsteigerungen und verbrieften Derivaten
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…L 331 vom 15.12.2010 S. 120, zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Nebendienstleistungen im Inland berechtigt ist., Wertpapierfirmen im Sinne des § 3 WAG 2018. Auch ausländische Zweigstellen inländischer Kreditinstitute kommen als inländische depotführende oder auszahlende Stellen in Frage; für diese besteht allerdings eine KESt…

InvFR 2018 Rz 355–3653.3. Anteile von Privatstiftungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1 Z 1 bis 4 KStG 1988 steuerfrei. Eine bei Ausschüttung an den Fonds von der ausschüttenden Kapitalgesellschaft einbehaltene KESt kann im Rahmen der Veranlagung angerechnet werden (Kennzahl 845 im Formular K2). 3.3.3.2.1.1.2. Ausländische Dividenden Rz 360: Beteiligungserträge aus…

UmgrStR 2002 Rz 529–5492.3.6. Umwandlungsfolgen beim nicht buchführenden Rechtsnachfolger
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…2 UmgrStG steuerneutral. Dies gilt auch für im Rahmen einer errichtenden Umwandlung allenfalls beitretende Minderheitsgesellschafter (siehe OGH 26.2.1998, 6 Ob 335/97a, und OGH 20.5.1999, 6 Ob 27/99k). Rz 530: Ohne Bestandsvergleich beim Rechtsnachfolger kann kein Fall eines steuerwirksamen Buchgewinnes…

EStR 2000 Rz 6203–620820.2.4.13 Zertifikate - Grundsätzliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…tatsächlich den Basiswert (zB Edelmetalle) durch Rückgabe der Schuldverschreibung physisch liefern lässt, wird dadurch kein steuerlich relevanter Tatbestand verwirklicht (vgl. auch BFH 6.2.2018, IX R 33/17). Zwar liegt ein Derivat vor, allerdings ist diese Form der Abwicklung im Rahmen des § 27 Abs…