RIS AI
69 Treffer1700 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…nehmen. Allerdings kann im Fall des Vorliegens einer Unbilligkeit bei Bestimmung des Ausmaßes der Nachsicht auf etwaige Unrichtigkeiten bei der Abgabenfestsetzung Bedacht genommen werden. Rz 1643: Ein Irrtum über das Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer Steuerbefreiung begründet grundsätzlich keine Unbilligkeit (VwGH 19.10.1992, 91…

ZT-25109.3. Verfahren mit Bezug auf frühere Zollkontingente
geltende FassungRichtlinien22.11.2017

…5 erwähnten Expertengruppe oder im Rahmen einer Newsgruppe der CIRCABC-Zollkontingentgruppe geprüft werden. Wird die fristgerechte Eingabe des Ziehungsantrags eines Mitgliedstaats in das Zollkontingentsystem durch einen Irrtum der Zollbehörden verhindert (siehe Artikel 119 Absatz 2 des Zollkodex ), so kann die Kommission dem betroffenen Mitgliedstaat mitteilen…

ZK-07706.10. Irrtum der Behörde (Art. 119 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…119 oder Art. 120 UZK gewährt wurde und in denen der in Folge eines einzigen Irrtums oder eines besonderen Umstands einem Schuldner für eine oder mehrere Einfuhr- oder Ausfuhrvorgänge erstattete/erlassene Betrag über 50.000 Euro (nur Zölle) lag, ausgenommen die in Art. 116 Abs…

EStR 2000 Rz 7027–703024.6 Außerbetriebliche Versorgungsrente
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

… kein Irrtum über den Wert). Diese Voraussetzungen sind üblicherweise gegeben, wenn der Barwert der Rente bezogen auf den Wert des übertragenen Betriebsvermögens (inklusive Betriebsgrundstücke) weniger als 75% oder mehr als 125%, aber nicht mehr als 200% beträgt. Die Übertragung der betrieblichen Einheit erfolgt bei diesem…

UZKAbschnitt 3 Erstattung und Erlass
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

…dass die Kommission einen Irrtum im Sinne des Artikels 119 begangen hat, c)der betreffende Fall steht im Zusammenhang mit Ergebnissen von Ermittlungen der Union im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden…

EStR 2000 Rz 6623–662822.4.2 Veräußerung, Anschaffung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…vom steuerlichen Rückwirkungsverbot stellt die gerichtliche ex tunc-Auflösung eines Veräußerungsvertrages nach § 870 ABGB (List oder Zwang), § 871 ABGB (Irrtum), § 879 ABGB (Nichtigkeit auf Grund eines Verstoßes gegen die guten Sitten; zB Wucher), § 932 ABGB (Wandlung) und § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) ein rückwirkendes…

ZK-07706.4. von der Kommission zu treffende Entscheidungen (Art. 116 Abs. 3 UZK, Art. 98 - 102 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…b)dass die Kommission einen Irrtum im Sinne des Artikels 119 begangen hat, oder c)der betreffende Fall steht im Zusammenhang mit Ergebnissen von Ermittlungen der Union im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe…

VS-10004.4.3. Vereinfachtes elektronisches Verwaltungsdokument (v-e-VD)
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…im Steuergebiet weitergeleitet. Dies gilt auch für Beförderungen im steuerrechtlich freien Verkehr von einem zertifizierten Versender im Steuergebiet über einen anderen MS an einen zertifizierten Empfänger im Steuergebiet. Betreffend die Verpflichtung zur Nutzung eines v-e-VD durch Privatpersonen siehe Abschnitt 4.2.4. bzw…

UZK-IATitel III Codes in Verbindung mit den gemeinsamen Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…verbindliche Auskünfte / Referenznummer der Entscheidung / Code Art der Entscheidung) D.E. 32 02 010 205 (Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die anderen Inhabern erteilt wurden / Referenznummer der Entscheidung / Code Art der Entscheidung) D.E. 37 02 010 205 (Art der Zollverfahren / Referenznummer der Entscheidung / Code Art…

UZK-DAAbschnitt 3 Vorschriften für alle Zollanmeldungen
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

…zu dem die Waren angemeldet worden wären, wenn der Irrtum nicht unterlaufen wäre. (2) Wird nachgewiesen, dass Waren irrtümlich anstelle anderer Waren zu einem Zollverfahren angemeldet wurden, das zum Entstehen einer Zollschuld bei der Einfuhr führt, so wird die Zollanmeldung nach Überlassung der Waren auf…

ZK-07706. Erstattung und Erlass der Zollschuld (Art. 116 bis 123 UZK, Art. 92 bis 102 UZK-DA und 172 bis 181 UZK-IA, §§ 71 - 73 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…| Schadhafte Waren oder Waren, die nicht den Vertragsbedingungen entsprechen | nur über Antrag | 1 Jahr ab Mitteilung der Zollschuld | Art. 119 UZK | Irrtum der zuständigen Behörden | beides | 3 Jahre ab Mitteilung der Zollschuld | Art. 120 UZK | Billigkeit…

ZK-02203. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…Entscheidung über einen Antrag grundsätzlich gemäß Art. 22 Abs. 3 UZK unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 120 Tagen nach Annahme des Antrages zu erlassen und dem Antragsteller mitzuteilen (abweichende Regelung betreffend Bewilligungen siehe Abschnitt 3.4.7.). Diese Frist kann jedoch überschritten werden, wenn die…

VS-10003.3.3. Elektronisches Verwaltungsdokument (e-VD)
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…im Steuergebiet, leitet das Zollamt das e-VD elektronisch via EMCS an das Steuerlager weiter. Dies gilt auch für Beförderungen, die über einen anderen MS erfolgen. Ein e-VD, das von den zuständigen Behörden eines anderen MS via EMCS an Österreich übermittelt wurde, wird vom…

KStR 2013 Rz 666–67513.8 Korrektur verdeckter Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…89/14/0034), nicht im Falle eines Rechtsirrtums. Ist das Wissen und Wollen um die beanstandete Vereinbarung gegeben und erwiesen, kann ein steuerlich beachtlicher Irrtum nicht vorliegen (VwGH 26.9.1985, 85/14/0051, 85/14/0052). Rz 669: Es gilt generell ein Rückwirkungsverbot (VwGH…

RAE Rz 712–7386.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abgabepflichtige von Einbringungsmaßnahmen abgesehen so zu stellen, als ob er ursprünglich eine Verrechnungsweisung über 5.000 Euro erteilt hätte. Die Berichtigung der Verbuchung der Gebarung führt zu einem teilweise Wiederaufleben der ESt-Schuld im Umfang von 3.000 Euro, für deren Entrichtung eine Nachfrist von…

UP-40008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien08.05.2020

…Nähere Informationen über Voraussetzungen und praktische Vorgangsweise sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 7. zu entnehmen. 8.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise Die Präferenznachweise bleiben vier Monate nach dem Datum der Ausstellung im Ausfuhrland gültig und sind innerhalb dieser Frist den Zollbehörden des Einfuhrlandes…

UP-45007. Nachweis
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…ausgestellt, aber bei der Einfuhr aus formalen Gründen nicht angenommen worden ist. Der im Feld 8 der A.TR. anzubringende Vermerk über die nachträgliche Ausstellung lautet "NACHTRÄGLICH AUSGESTELLT" und kann in allen Amtssprachen der EU und in türkischer Sprache erfolgen. Aus Erfahrungen wird empfohlen, den…

UP-62008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien29.04.2020

…Nähere Informationen über Voraussetzungen und praktische Vorgangsweise sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 7. zu entnehmen. 8.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise Die Präferenznachweise bleiben zwölf Monate nach dem Datum der Ausstellung im Ausfuhrland gültig und sind innerhalb dieser Frist den Zollbehörden des Einfuhrlandes…

UP-55008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

…Nähere Informationen über Voraussetzungen und praktische Vorgangsweise sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. zu entnehmen. 8.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise Die Präferenznachweise bleiben zehn Monate nach dem Datum der Ausstellung im Ausfuhrland gültig und sind innerhalb dieser Frist den Zollbehörden des Einfuhrlandes…

UP-53007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

…Nähere Informationen über Voraussetzungen und praktische Vorgangsweise sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 7. zu entnehmen. 8.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise 8.9.1. Grundsätzliches Die Präferenznachweise bleiben zehn Monate nach dem Datum der Ausstellung im Ausfuhrland gültig und sind innerhalb dieser Frist…