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UP-440011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien24.01.2024

…einerseits und der Republik Montenegro andererseits, ABl. Nr. L 345 vom 28.12.2007 S. 1 Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Montenegro andererseits, ABl. Nr. L 345 vom 28.12.2007 S. 2 Beschluss 2010/224/EU…

ZT-25056. Unterlagen für die Einfuhr von Wein
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…Protokolls 3 zum Interimsabkommen mit Montenegro lediglich eine Warenverkehrsbescheinigung EUR1 oder eine entsprechende Erklärung auf der Rechnung, dem Lieferschein oder einem anderen Handelspapier erforderlich. Das Kontingent mit der laufenden Nummer 09.1530 ist laut Verordnung (EG) Nr. 1215/2009 idF der Delegierten Verordnung (EU) 20172020…

GK-0410Montenegro
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

Montenegro | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt 2.4.2. (1) a) | janein, auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird | BMVIT | Genehmigung gem. § 11 Abs.1…

GK-0410Mazedonien
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

Mazedonien | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt 1.2.2.) | nein |   | Interbus-Fahrtenheft (Anlage 3) | Absetzfahrten (Abschnitt 1.2.3.) | nein |   |…

UP-471011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.02.2021

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Assoziationsrat kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder in der Gemeinschaft oder…

UP-472011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien25.05.2020

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Assoziationsrat kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder in der Gemeinschaft oder…

UP-44009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien13.05.2020

…Anwendung dieses Protokolls zu gewährleisten, leisten die EU und die SAP Länder einander über ihre Zollverwaltungen Amtshilfe bei der Prüfung der Echtheit der WVBen EUR.1 und der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise …

UP-476011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Assoziationsrat kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder in der Gemeinschaft oder…

UP-440212. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien02.08.2022

12. Rechtsgrundlagen 12.1. Abkommen und Beschlüsse Beschluss 2014/492/EU, Beschluss des Rates vom 16. Juni 2014 über die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im Namen der Europäischen Union…

UP-420011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien17.12.2020

…und Lagerwaren Waren, die die Voraussetzungen der Ursprungsprotokolle erfüllen und die sich bei Inkrafttreten der Ursprungsprotokolle (siehe nachfolgenden Abschnitt 12. - Rechtsgrundlagen) im Durchgangsverkehr oder in der EU oder einem EFTA-Land in vorübergehender Verwahrung, in einem Zolllager oder in einer Freizone befinden, können die Begünstigungen…

UP-650011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

11. Schlussbestimmungen 11.1. Ausschuss Der Unterausschuss "Zoll, Handelserleichterungen und Ursprungsregeln" führt die internen Vorarbeiten für den Handelsausschuss durch, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung dieses Kapitels sowie vorgeschlagene Änderungen, einschließlich des Abkommens und seiner Anhänge. Der Handelsrat kann dieses Abkommen ändern. 11.2. Übergangsbestimmungen…

UP-470011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien19.05.2020

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Assoziationsrat kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder in der Gemeinschaft oder…

GK-0500Moldau
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… Beförderungen innerhalb eines EU-Mitgliedstaats (Kabotage, siehe Abschnitt 0.1.2. Abs. 3); Beförderungen zwischen EU-Mitgliedstaaten; der Transit durch das Gebiet der anderen Vertragspartei im Rahmen der Beförderung von Gütern zwischen Drittländern. Begriffsbestimmungen: Vertragsparteien sind die EU-Mitgliedstaaten einerseits und die Republik Moldau andererseits…

UP-477011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Assoziationsrat kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder in der Gemeinschaft oder…

GK-0410Serbien
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

Serbien | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt 1.2.2.) | nein |   | Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) | Absetzfahrten (Abschnitt 1.2.3.) | nein |   |…

UP-440110. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien13.05.2020

…Verwendung von anderen als den unter Buchstabe a) genannten Erzeugnissen hergestellt worden sind, vorausgesetzt, i) dass diese Erzeugnisse in ausreichendem Maße be- oder verarbeitet worden sind, oder ii) dass diese Erzeugnisse Ursprungserzeugnisse Georgiens oder der EU sind, sofern sie Be- oder Verarbeitungen unterzogen worden sind…

UP-440210. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

…Verwendung von anderen als den unter Buchstabe a) genannten Erzeugnissen hergestellt worden sind, vorausgesetzt, i) dass diese Erzeugnisse in ausreichendem Maße be- oder verarbeitet worden sind, oder ii) dass diese Erzeugnisse Ursprungserzeugnisse Moldaus oder der EU sind, sofern sie Be- oder Verarbeitungen unterzogen worden sind…

UP-400011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2020

…Nr. L 54 vom 26.02.2013 S. 4 Beschluss Nr. 1/2014 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln vom 21. Mai 2014 zur Annahme seiner Geschäftsordnung (2014/503/EU), ABl. Nr. L 222 vom 26.07.2014 S. 22…

UP-430012.2. Beschlüsse betreffend den Sektor Landwirtschaft
geltende FassungRichtlinien05.05.2025

…ABl. Nr. L 61 vom 28.02.2007 S. 29 Beschluss (EU) 2018/760 des Rates vom 14. Mai 2018 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ABl. Nr…

UP-440411. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2021

11. Schlussbestimmungen 11.1. Ausschuss Der Partnerschaftsrat kann das Ursprungsprotokoll und seine Anhänge ändern. 11.2. Übergangsbestimmungen für Durchgangs- und Lagerwaren Dieses Abkommen kann auf Erzeugnisse angewandt werden, die den Bestimmungen dieses Ursprungsprotokolls entsprechen und die sich am Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens entweder von…