…einerseits und der Republik Montenegro andererseits, ABl. Nr. L 345 vom 28.12.2007 S. 1 Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Montenegro andererseits, ABl. Nr. L 345 vom 28.12.2007 S. 2 Beschluss 2010/224/EU…
…Protokolls 3 zum Interimsabkommen mit Montenegro lediglich eine Warenverkehrsbescheinigung EUR1 oder eine entsprechende Erklärung auf der Rechnung, dem Lieferschein oder einem anderen Handelspapier erforderlich. Das Kontingent mit der laufenden Nummer 09.1530 ist laut Verordnung (EG) Nr. 1215/2009 idF der Delegierten Verordnung (EU) 20172020…
Montenegro | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt 2.4.2. (1) a) | janein, auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird | BMVIT | Genehmigung gem. § 11 Abs.1…
Mazedonien | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt 1.2.2.) | nein | | Interbus-Fahrtenheft (Anlage 3) | Absetzfahrten (Abschnitt 1.2.3.) | nein | |…
11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Assoziationsrat kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder in der Gemeinschaft oder…
11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Assoziationsrat kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder in der Gemeinschaft oder…
…Anwendung dieses Protokolls zu gewährleisten, leisten die EU und die SAP Länder einander über ihre Zollverwaltungen Amtshilfe bei der Prüfung der Echtheit der WVBen EUR.1 und der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise …
11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Assoziationsrat kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder in der Gemeinschaft oder…
12. Rechtsgrundlagen 12.1. Abkommen und Beschlüsse Beschluss 2014/492/EU, Beschluss des Rates vom 16. Juni 2014 über die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im Namen der Europäischen Union…
…und Lagerwaren Waren, die die Voraussetzungen der Ursprungsprotokolle erfüllen und die sich bei Inkrafttreten der Ursprungsprotokolle (siehe nachfolgenden Abschnitt 12. - Rechtsgrundlagen) im Durchgangsverkehr oder in der EU oder einem EFTA-Land in vorübergehender Verwahrung, in einem Zolllager oder in einer Freizone befinden, können die Begünstigungen…
11. Schlussbestimmungen 11.1. Ausschuss Der Unterausschuss "Zoll, Handelserleichterungen und Ursprungsregeln" führt die internen Vorarbeiten für den Handelsausschuss durch, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung dieses Kapitels sowie vorgeschlagene Änderungen, einschließlich des Abkommens und seiner Anhänge. Der Handelsrat kann dieses Abkommen ändern. 11.2. Übergangsbestimmungen…
11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Assoziationsrat kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder in der Gemeinschaft oder…
… Beförderungen innerhalb eines EU-Mitgliedstaats (Kabotage, siehe Abschnitt 0.1.2. Abs. 3); Beförderungen zwischen EU-Mitgliedstaaten; der Transit durch das Gebiet der anderen Vertragspartei im Rahmen der Beförderung von Gütern zwischen Drittländern. Begriffsbestimmungen: Vertragsparteien sind die EU-Mitgliedstaaten einerseits und die Republik Moldau andererseits…
11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Assoziationsrat kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder in der Gemeinschaft oder…
Serbien | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt 1.2.2.) | nein | | Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) | Absetzfahrten (Abschnitt 1.2.3.) | nein | |…
…Verwendung von anderen als den unter Buchstabe a) genannten Erzeugnissen hergestellt worden sind, vorausgesetzt, i) dass diese Erzeugnisse in ausreichendem Maße be- oder verarbeitet worden sind, oder ii) dass diese Erzeugnisse Ursprungserzeugnisse Georgiens oder der EU sind, sofern sie Be- oder Verarbeitungen unterzogen worden sind…
…Verwendung von anderen als den unter Buchstabe a) genannten Erzeugnissen hergestellt worden sind, vorausgesetzt, i) dass diese Erzeugnisse in ausreichendem Maße be- oder verarbeitet worden sind, oder ii) dass diese Erzeugnisse Ursprungserzeugnisse Moldaus oder der EU sind, sofern sie Be- oder Verarbeitungen unterzogen worden sind…
…Nr. L 54 vom 26.02.2013 S. 4 Beschluss Nr. 1/2014 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln vom 21. Mai 2014 zur Annahme seiner Geschäftsordnung (2014/503/EU), ABl. Nr. L 222 vom 26.07.2014 S. 22…
…ABl. Nr. L 61 vom 28.02.2007 S. 29 Beschluss (EU) 2018/760 des Rates vom 14. Mai 2018 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ABl. Nr…
11. Schlussbestimmungen 11.1. Ausschuss Der Partnerschaftsrat kann das Ursprungsprotokoll und seine Anhänge ändern. 11.2. Übergangsbestimmungen für Durchgangs- und Lagerwaren Dieses Abkommen kann auf Erzeugnisse angewandt werden, die den Bestimmungen dieses Ursprungsprotokolls entsprechen und die sich am Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens entweder von…