…ARL entnommen werden. 3.2.2.8. Inbesitzhalten Anders als im österreichischen Zivilrecht, setzt das Inbesitzhalten (der Besitz) im Sinne der SystemRL keinen Besitzwillen, sondern lediglich die physische Innehabung der vstW voraus. Dabei ist es unerheblich, ob die Person, die die vstW in Besitz hält…
…jedoch nicht zwingend gefordert. Diesbezügliche Orientierungspunkte sind die allgemeine Vertrauenswürdigkeit des Antragstellers sowie eine ordnungsgemäße kaufmännische Buchführung. Hinweise für die erforderliche Gewähr können darüber hinaus auch die Innehabung anderer zollrechtlicher Begünstigungen oder Bewilligungen sein (Bewilligungen von anderen besonderen Verfahren oder vereinfachten Verfahren, aufrechte Zahlungsaufschubbewilligungen, usw.)…
…in der ein Forderungsrecht in der Weise verbrieft ist, dass zur Geltendmachung des Rechts die Innehabung der Urkunde erforderlich ist ("das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier"). Eine Verbriefung liegt auch dann vor, wenn Wertpapiere hinterlegt werden und über diese im Wege…
12. Sachhaftungen (§ 225 BAO) Rz 1300: Eine Sachhaftung (sachliche Haftung) liegt vor, wenn eine Sache grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wer die Sache im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung innehat (zB als Eigentümer oder Besitzer), für bestimmte Abgabenschulden in Anspruch genommen werden kann. Rz 1301: Wesentliches…
7.2. Betriebsinhaber 7.2.1. Beherrschende betriebliche Betätigung des Betriebsinhabers Rz 169: Die Ausführungen unter Rz 71 ff gelten sinngemäß. 7.2.2. Vergleichbare betriebliche Betätigung des Betriebsinhabers Rz 170: Die Ausführungen unter Rz 74 ff gelten sinngemäß. Rz 170a: Eine bloße Betriebsfortführung während…