…des § 2 Abs. 1 MinStG 1995, sind sie aber kohlenwasserstoffhältig und werden zum Verheizen verwendet, handelt es sich um Heizstoffe. Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen bestehen keine Einwände gegen eine sinngemäße Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Abs. 1 Z 12 MinStG 1995. Nicht begünstigt…
…MinStG 1995 entsteht nur bei erstmaliger Abgabe zu einem steuerrelevanten Zweck die Steuerschuld, nicht aber bei weiteren solchen Abgaben bzw. der Verwendung als Kraft- oder Heizstoff), trifft ihren Abgeber ein gewisse "Nachforschungspflicht" im Hinblick auf die vom Abnehmer beabsichtigte Verwendung. Gibt er beispielsweise ein Produkt…
…Telefon: +43 1 71106 / Fax:+43 1 71106 5705, A-1030, Wien, Vordere Zollamtsstraße) einzuholen. 1.3. Kraftstoffe und Heizstoffe (§ 3 Abs. 2 und 3 MinStG 1995) 1.3.1. Kraftstoffe Bei Kraftstoffen ist zunächst zu fragen, ob diese anstelle von Benzin verwendet werden sollen…
…idF der zweiten Vereinfachungsrichtlinie (Richtlinie 92/81 idF der RL 94/74; siehe VS-1105) die strikte Unterscheidung zwischen Mineralöl einerseits und Kraft- oder Heizstoffen andererseits "aufgeweicht". Artikel 2a der Mineralölstrukturrichtlinie schränkt die Anwendbarkeit der Kontroll- und Beförderungsverfahren der Systemrichtlinie auf bestimmte Mineralöle, nämlich jene…
…Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 - MinStG 2022) Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Tabakwaren (Tabaksteuergesetz 2022 - TabStG 2022) Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholhaltige Waren (Alkoholsteuergesetz 2022 - AlkStG 2022) Bundesgesetz über Verbrauchsteuern auf Bier und sonstige alkoholische Getränke (Biersteuergesetz 2022 - BierStG 2022) Erwähnt (in…
1. Mineralöl 1.1. Allgemeines 1.1.1. Mineralöle Der Mineralölsteuergegenstand umfasst (neben Kraft- und Heizstoffen) die meisten flüssigen und einige gasförmige kohlenwasserstoffhältige Waren (Mineralöle nach § 2 Abs. 1 MinStG 1995). Im Vergleich zur Mineralöldefinition des MinStG 1981 ist die Mineralöldefinition des MinStG 1995 weit…
…Verbrauchsteueränderungsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 427 (VStÄG 1996), getroffen. Aufgrund dieser Novelle unterliegen "sonstige" Mineralöle grundsätzlich den Kraft- und Heizstoffbestimmungen, für sie entsteht die Steuerschuld im Regelfall nur mehr mit ihrer Abgabe zu einem steuerrelevanten Zweck bzw. steuerrelevanten Verwendung. Die frühere Befreiungsbestimmung des § 4 Abs. 1…
…nunmehr entweder um "Mineralöl im engeren Sinn" (Steuerbefreiung setzt Freischein oder Steuerlagerbewilligung voraus) oder um "sonstige" Mineralöle handelt. Diese unterliegen seit der Novelle grundsätzlich den Kraft- und Heizstoffbestimmungen, für sie entsteht die Steuerschuld im Regelfall nur mehr mit ihrer Abgabe zu einem steuerrelevanten Zweck bzw…
…Steuersatz" Die Höhe der Steuersätze ist in § 3 MinStG 1995 geregelt. Auch diese Bestimmung unterscheidet Mineralöle von Kraft- bzw. Heizstoffen. Sie sieht nicht für alle der Mineralölsteuer unterliegenden Mineralöle eigene Steuersätze vor, sondern nur für jene ("gängigen") Mineralöle, die idR als Treibstoffe oder zum Verheizen…
…verbrauchsteuerrechtlichen Beschränkungen in der Beförderung und können auch ohne weiteres steuerliches Verfahren verwendet werden. Letzteres gilt jedoch nicht im Falle ihrer Verwendung als Kraft- oder Heizstoff. Wenn dies aus dem (deutschen) Text auch nicht eindeutig hervorgeht, werden durch Absatz 2 nur solche handelsüblichen Behältnisse erfasst…
…und Eichwesen (Maß- und Eichgesetz), BGBl. Nr. 152/1950 | MinStG 2022 | Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022), BGBl. Nr. 630/1994 | NachhaltigkeitsV | Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien für biogene Stoffe, BGBl…
…bis 250 °C mindestens 65 RHT übergehen (einschließlich der Benzin-Benzol-Gemische), zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe | Raffination und/oder ein oder mehrere begünstigte(s) Verfahren 2) oder Andere Verfahren, bei denen alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware…
…250 °C mindestens 65 RHT übergehen (einschließlich der Benzin-Benzol- Gemische), zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe | Raffination und/oder ein oder mehrere begünstigte(s) Verfahren 1) oder andere Verfahren, bei denen alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen…
…Zollanmeldung im entsprechenden Feld durch Zusatzcodes zum Ausdruck zu bringen. Weiters sei darauf hingewiesen, dass der Zolltarif auf die Einfuhr aus Drittstaaten abstellt. Wie oben dargestellt führt bei Kraft- und Heizstoffen die Einfuhr nicht zur Steuerschuldentstehung, weshalb diese im betreffenden Anhang des Gebrauchszolltarifs nicht aufscheinen.
…Raffinieren). Auf "sonstige" Mineralöle sind seit Inkrafttreten des VStÄG 1996 (1. September 1996) gemäß § 2 Abs. 8 MinStG 1995 grundsätzlich die mineralölsteuerrechtlichen Bestimmungen über Kraft- und Heizstoffe anzuwenden (zB Steuerschuldentstehung, Steuerbefreiungen, Aufzeichnungsvorschriften). Sie werden daher erst mit der Zweckwidmung als "Treibstoff oder zum Verheizen" bzw…
1.1.8. Nicht genutzte Wärme Bereits die Vorgängerregelung sah vor, dass - unabhängig von der gewählten Nachversteuerungsmethode (exakte Abgrenzung, "Pauschalnachversteuerung" der gesamten in einer begünstigten Anlage eingesetzten Mineralölmengen oder Pauschalnachversteuerung nach dem Wirkungsgrad der Anlage) - Wärme, die nicht genutzt wird, außer Betracht bleiben kann. Diese…
3.2 Steuergegenstand 3.2.1 Definition des Steuergegenstandes Rz 130: Die Definition des Steuergegenstandes erfolgt im § 2 KohleAbgG gemäß der EU-einheitlichen Kombinierten Nomenklatur (KN), wobei als der Besteuerung unterliegende Kohle Waren folgender Positionen der KN in Betracht kommen: 2701 der KN: Steinkohle; Steinkohlenbriketts…