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4 Treffer1517 msnur geltende Fassungen
EnAbgR Rz 37–431.5 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…5.2 Sondervorschriften für Haushaltskunden und Kleinabnehmer Rz 38: Wird hingegen die Liefer- bzw. Verbrauchsmenge nicht innerhalb dieses Zeitraumes festgestellt, dann hat der Lieferer, Verbraucher oder Netzbetreiber monatlich ein Zwölftel der Gesamtjahresmenge zu versteuern bzw. abzuführen. Dies wird vor allem bei Haushaltskunden und Kleinabnehmern der…

EnAbgR Rz 95–1012.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Sondervorschrift für Haushaltskunden und Kleinabnehmer Rz 96: Wird hingegen die Liefer- bzw. Verbrauchsmenge nicht regelmäßig innerhalb dieses Zeitraumes festgestellt, dann hat der Lieferer, Verbraucher oder Netzbetreiber in jedem Monat ein Zwölftel der Gesamtjahresmenge zu versteuern bzw. abzuführen. Dies wird vor allem bei Haushaltskunden und Kleinabnehmern…

EnAbgR Rz 92–942.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…einer Temperatur von 0º C und einem Druck von 1,01325 bar ein Volumen von Kubikmeter (m³) erreicht. Dieser Normkubikmeter wird üblicherweise bei der Abrechnung von Großkunden in Rechnung gestellt. Auch bei Haushaltskunden ist die Steuer nach Normkubikmetern zu berechnen. Es bestehen aber keine Bedenken…

EnAbgR Rz 32–361.3 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

1.3 Abgabenschuldner 1.3.1 Abgabenschuldner bei der Lieferung elektrischer Energie Rz 32: Wird die elektrische Energie durch Elektrizitätsunternehmen, andere Erzeuger oder Wiederverkäufer geliefert, dann ist der Lieferer steuerpflichtig. 1.3.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch elektrischer Energie Rz 33: Wird die elektrische Energie von…