14 Nichtabzugsfähige Ausgaben (§ 20 EStG 1988) 14.1 Allgemeines Rz 4701: § 20 EStG 1988 gilt für alle Einkünfte bzw. alle Einkunftsarten gleichermaßen und zielt jeweils darauf ab, die Einkommenserzielung von der steuerlich unbeachtlichen Einkommensverwendung abzugrenzen. Zwischen Betriebsausgaben und Lebenshaltungskosten darf die Grenze nicht anders gezogen…
12.8.15 Hausgehilfin Allgemein Rz 896b: Es ist zu prüfen, ob eine Einkommens- und Vermögenssituation vorliegt, bei der die Beschäftigung einer Hausgehilfin ohnedies üblich ist (VwGH 19.09.1989, 86/14/0192; VwGH 11.05.1993, 90/14/0019; VwGH 24.02.2000, 96…
…Sozialleistungen" im Hinblick auf § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 selbst bei an sich gegebener Angemessenheit keine Betriebsausgaben dar, zumal Haushaltsaufwendungen diese Eigenschaft nicht dadurch verlieren, dass zwischen nahen Angehörigen ein Vertrag abgeschlossen wurde (VwGH 20.9.1980, 1421/79). Wird eine Wohnung an…
5.9.9 Doppelte Haushaltsführung 5.9.9.1 Voraussetzungen Rz 341: Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen…
12.8.27 Wohnkosten Rz 908: Wohnungskosten hat die Mehrzahl der Steuerpflichtigen zu tragen. Ihnen fehlt das Element der Außergewöhnlichkeit (VwGH 15.7.1998, 95/13/0270). Auch stellen die Kosten der Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung bzw. eines Eigenheimes eine bloße Vermögensumschichtung dar (zB…
Vermögensumschichtung Rz 1679: Ist ein Gehaltsvorschuss (an die Ehegattin) als Darlehen zu qualifizieren (wenn sie ein Vielfaches des laufenden Arbeitslohnes ausmachen, für einen bestimmten Zweck gewährt und nach einem festen Tilgungsplan zurückgezahlt werden), führt die Hingabe zu keinen Betriebsausgaben. Ausgenommen davon ist ein echter Gehaltsvorschuss…
5.2.2 Aufwandszuordnung Rz 1093: Grundsätzlich sind Aufwendungen bei dem Betrieb zu berücksichtigenund Ausgaben sind jener Einkunftstätigkeit zuzuordnen, der zur Leistung verpflichtet ist unddurch die sie auch tatsächlich leistetkonkret veranlasst werden (siehe VwGH 16.12.198628.11.2007, 2004/15/012885/14/0098; VwGH…
12.8.26 Unterhaltskosten Siehe Rz 865 ff.
12.8.4 Alters- und Pflegeheim Rz 887: Die Kosten der Unterbringung und der Verpflegung stellen grundsätzlich keine außergewöhnlichen Belastungen iSd des § 34 EStG 1988 dar. Außergewöhnliche Belastungen können aber gegeben sein, wenn Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit Aufwendungen verursachen (VwGH 16.12.1987, 86/13…
7.6.4.3 Umfang des Sanierungsaufwandes Rz 529: Zur begünstigten Wohnraumsanierung zählen die Instandsetzung (einschließlich energiesparender Maßnahmen) sowie die Herstellung. Voraussetzung für einen begünstigten Aufwand ist das Vorliegen eines Verbesserungsbedarfes. Dieser liegt zB dann nicht vor, wenn zusätzlich zu einer bestehenden funktionsfähigen Heizungsanlage ein…
Aktenkoffer, Aktentasche, Aktenmappe Rz 1467: Die Aufwendungen sind bei ausschließlicher oder zumindest weitaus überwiegender betriebsbezogener Nutzung (zB Transport oder Aufbewahrung betrieblich oder beruflich verwendeter Unterlagen, wie zB Gerichtsakten eines Rechtsanwaltes, steuerliche Unterlagen eines Steuerberaters, Unterlagen eines auf Werkvertragsbasis tätigen Außendienstmitarbeiters, usw.) abzugsfähig. Anbahnungsspesen Rz 1468…
12.6 Unterhalt (§ 34 Abs. 7 EStG 1988) 12.6.1 Nicht abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen Rz 865: Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 sind laufende Unterhaltszahlungen an den (geschiedenen) Ehegatten (VwGH 23.3.1999, 98/14/0133), an den dauernd getrennt lebenden Ehepartner (VwGH 18.3…
7.10a.2 Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs 7.10a.2.1 Privatausgaben Rz 573b: Dem Sonderausgabenbegriff entsprechend können nur private Ausgaben Berücksichtigung finden, dh. Ausgaben, die in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen und daher keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen (§ 18 Abs. 1 EStG 1988…
5.9.9.5 Vorübergehende doppelte Haushaltsführung Rz 346: Liegen die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung (Rz 344 und Rz 345) nicht vor oder sind sie weggefallen (zB (Ehe)Partner beendet seine berufliche Tätigkeit), können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung…
12.2 Zeitpunkt und Höhe des Abzuges Rz 817: Aus Eigenmitteln getragene außergewöhnliche Belastungen sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (Abflussgrundsatz, § 19 Abs. 2 EStG 1988). Eine Kredit- oder Darlehensaufnahme führt noch zu keiner Belastung des Einkommens. Die Belastung des…
21.4 Erhaltungs- und Herstellungsaufwand 21.4.1 Allgemeines Rz 6450: Auf der Ausgabenseite müssen Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand unterschieden werden. Da sich an das Anfallen von Erhaltungsaufwand einerseits und Herstellungsaufwand andererseits unterschiedliche Rechtsfolgen knüpfen können (siehe dazu Rz 6455 ff), sind diese Aufwendungen zu trennen…
12.3.2 Belastung des Einkommens Rz 821: Eine "Belastung" im Sinne des § 34 EStG 1988 setzt grundsätzlich Geldausgaben des Steuerpflichtigen voraus, von denen nicht nur sein Vermögen, sondern sein laufendes Einkommen betroffen ist (vgl. VwGH 15.03.1988, 87/14/0071, betr. die Hingabe…
5.2 Betriebsausgaben - Allgemeines 5.2.1 Allgemeines 5.2.1.1 Begriff der Betriebsausgaben Rz 1079: Betriebsausgaben sind gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Eine betriebliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben objektiv…
Fachbücher, Fachliteratur, Fachzeitschriften Rz 1525: Abzugsfähige Aufwendungen liegen dann vor, wenn sie derart auf die spezifischen betrieblichen oder beruflichen Bedürfnisse des Steuerpflichtigen abgestellt sind, dass ihnen die Eignung fehlt, private Bedürfnisse literarisch interessierter Bevölkerungskreise zu befriedigen (VwGH 22.3.1991, 87/13/0074). Es ist…
Garagierung Rz 1542: Siehe Personenkraftwagen - Einzelfälle (Rz 1614). Gästehaus Rz 1543: Siehe Rz 4814 ff. Gebäude Rz 1544: Siehe Rz 479 ff. Geburtstagsfeier Rz 1545: Siehe Rz 4723, Stichwort "Geburtstagsfeier". Geldbeschaffungskosten Rz 1546: Siehe Rz 1421 ff; zum "Damnum" siehe dieses Stichwort Rz 1513 sowie…