5. Zollämter Die Zollämter haben die Kontingentstelle bei der Prüfung der Richtigkeit der Überwachungsdaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Anfragen der Kontingentstelle und von der Kontingentstelle übermittelte Anfragen der Europäischen Kommission sind umgehend zu beantworten.
…der Versandscheine unterhalb der Felder 15 und 17 angegeben sind. | Deutschland | für Trennabschnitte Carnet TIR | Hauptzollamt Braunschweig Zentralstelle Zollversand Postfach 1540 D-39335 HELMSTEDT | Oberfinanzdirektion Köln Hauptzollamt Bielefeld Zentralstelle Zollversand Hamm Alter Uentroper Weg 2 59071 Hamm Estland MAKSU ja TOLLIAMET …
…du Roi Albert II 33 - boîte 37 B - 1030 Bruxelles Dänemark Told- og Skattestyrelsen Østbanegade 123 DK - 2100 KØBENHAVN Ø Deutschland Hauptzollamt Braunschweig Zentralstelle Zollversand Postfach 1540 DE - 39335 Helmstedt Griechenland Ypourgio Iconomicon Dieftinsi Teloniakon Erevnon Psaromiligou 1 GR-105.53 ATHINA Spanien Die betroffene…
…nicht erforderlich. In Österreich sind die Versendungsorte Aschach in Oberösterreich und Gmünd in Niederösterreich. Somit kommen als zuständige Zollstellen das Hauptzollamt Linz und das Zollamt Gmünd in Betracht. 2.2. Verfahren Bei der Ausstellung des Kontrollexemplar T 5 ist das für Zölle geltende Verfahren anzuwenden…
4. Kontingentstelle Die Kontingentstelle ist bei der Außenstelle Schärding des Zollamtes Linz/Wels eingerichtet. Ihre Adresse lautet Gerichtsplatz 2, A-4780 Schärding Tel.: +43 (0) 50233 735 Fax: +43 (0) 50233 596 5082 e-Mail: CC-ZV.Quota-Surveill@bmf.gv.at Die Kontingentstelle ist…
…der Zollämter) Brandenburg, Berlin | Hauptzollamt Potsdam Tizianstraße 13 14467 Potsdam Deutschland | | Region Bayern: DE007400 Augsburg DE007500 Landshut DE007600 München DE007700 Passau DE007750 Rosenheim (siehe Liste der Zollämter) | Hauptzollamt Rosenheim Poststraße 4 83435 Bad Reichenhall Deutschland | | Region Bayern…
…einschließlich der Ausstellung von Zertifikaten der Union, ausschließlich von folgenden Stellen durchgeführt: Hauptzollamt Koblenz Zollamt Idar-Oberstein Zertifizierungsstelle für Rohdiamanten Saarstraße 2 55743 Idar-Oberstein Deutschland Tel. +49 261-98376-9400 Fax +49 261-98376-9419 E-Mail: poststelle.za-idar-oberstein@zoll.bund.de…
…vor (vgl. EuGH vom 18.1.2024, Rs C-791/22, Hauptzollamt Braunschweig). Rz 103: Beim Verbringen von Gegenständen aus einem Drittland in eine österreichische Zollfreizone oder ein Zolllager entsteht zunächst noch keine Steuerschuld. Lieferungen von Gegenständen, die sich in Zollfreizonen oder Zolllagern befinden, sind…
…Zulassung zum vereinfachten Verfahren und Widerruf der Zulassung (Artikel 3) Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist die Zulassung vom zuständigen Hauptzollamt über Antrag des Steuerlagerinhabers im Rahmen der betreffenden Steuerlagerbewilligung zu erteilen. Verfügt ein Unternehmen über mehrere Steuerlager und sollen aus mehreren Lagern Mineralöle nach dieser…
…VwGH 97/07/0065, hat der Verwaltungsgerichtshof nämlich die Parteistellung des (damals noch zuständigen) Hauptzollamtes in einem Feststellungsverfahren bejaht. Der Verwaltungsgerichtshof hat aus dem in § 10 Altlastensanierungsgesetz auch dem (damals noch zuständigen) Hauptzollamt eingeräumten Antragsrecht gefolgert, dass der Gesetzgeber hiedurch dem Bund auch Parteistellung in…
Artikel 3 Auftrag der Zollbehörden Die Zollbehörden sind in erster Linie dafür zuständig, den internationalen Handel der Union zu überwachen und dadurch zu einem fairen und liberalisierten Handel, zur Umsetzung der externen Aspekte des Binnenmarkts, der gemeinsamen Handelspolitik und der anderen Politiken der Union in…
2.7. Der Status von Verbrauchsteuerwaren innerhalb der Union 2.7.1. Allgemein VstW unterliegen einer Verbrauchsteuer mit 1.ihrer Herstellung, gegebenenfalls einschließlich ihrer Förderung, innerhalb des Gebiets der Union; 2.ihrer Einfuhr oder ihrem unrechtmäßigen Eingang in das Gebiet der Union. VstW befinden sich…
1.1. Kontingentstelle Die Kontingentstelle ist bei der Außenstelle Schärding des Zollamtes Linz/Wels eingerichtet. Ihre Adresse lautet Gerichtsplatz 2, A-4780 Schärding Tel.: +43 (0) 50233 735 Fax: +43 (0) 50233 596 5082 e-Mail: CC-ZV.Quota-Surveill@bmf.gv.at Die…
1. Allgemeines Die Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren (nachstehend "Überwachung" genannt) erfolgt entsprechend den Vorschriften der Artikel 13, 56 Abs. 5 und 58 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK) sowie der Artikel 55 und 56…
7. Zuständigkeiten Zuständig für die Verwaltung der Zollkontingente sind die Generaldirektion Steuern und Zollunion (GD TAXUD) der Kommission und die von den Zollverwaltungen der einzelnen Mitgliedstaaten benannten Zentralstellen.
Artikel 12 Entscheidungsbefugte Zollbehörde (Artikel 22 Absatz 1 des Zollkodex) Falls die nach Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex zuständige Zollbehörde nicht bestimmt werden kann, so ist die zuständige Zollbehörde die Zollbehörde an dem Ort, an dem die Aufzeichnungen und Unterlagen (Hauptbuchhaltung für…
5. Zuständigkeiten 5.1. Grenzüberschreitender Verkehr (1) Im grenzüberschreitenden Verkehr mit nicht im Inlandin einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeugen ist gemäß §§ 6 Abs. 5 KfzStG 1992 7 Abs. 3 KfzStG 1992 für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer das Zollamt zuständig, das als erstes befasst wird oder…
4. Zentralstelle Marktüberwachung des Zollamtes Österreich (1) Angesichts des Umfangs der nach der Verordnung (EU) 2019/1020 zu vollziehenden Materien ist ein entsprechend leistungsstarker First-Level-Support erforderlich. Im Bereich der Zollstelle Wien des Zollamtes Österreich wurde daher die Zentralstelle Marktüberwachung eingerichtet: Zollamt Österreich Zollstelle…
Artikel 27 Zuständige Zollbehörde (Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex) Ist es nicht möglich, die zuständige Zollbehörde nach Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex oder Artikel 12 dieser Verordnung zu bestimmen, wird der Antrag den Zollbehörden des Mitgliedstaats vorgelegt, in dem…
Unterabschnitt 2 Registrierung von Personen Artikel 6 Zuständige Zollbehörde (Artikel 9 des Zollkodex) Die Mitgliedstaaten benennen die für die Registrierung zuständigen Zollbehörden. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission Namen und Anschrift dieser Behörden mit. Die Kommission veröffentlicht diese Information im Internet.