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UZK-DAArtikel 141 Als Zollanmeldung oder Wiederausfuhranmeldung geltende Handlungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Als Zollanmeldung oder Wiederausfuhranmeldung geltende Handlungen (Artikel 158 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Für die in Artikel 138 Buchstaben a bis d, h, k, l und m, (*1) Artikel 139 und Artikel 140 Absatz 1 genannten Waren gilt jede der folgenden Handlungen als Zoll- oder…

AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

…ist für das Strafverfahren wegen der in den §§ 79 bis 82 AußWG 2011 genannten mit Strafe bedrohten Handlungen das Landesgericht zuständig. Die Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgt durch die befassten Strafsachenstellen der Zollstellen. Gemäß § 83 Abs. 4 und 5 AußWG 2011 müssen Gerichte und…

EStR 2000 Rz 5408–541317.1.3 Nachhaltigkeit
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

17.1.3 Nachhaltigkeit Rz 5408: Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn mehrere aufeinander folgende gleichartige Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheit und derselben dauernden Verhältnisse ausgeführt werden (tatsächliche Wiederholung, VwGH 14.09.1988, 87/13/0248; VwGH 21.09.2006, 2006/15/0118). Auch eine einmalige…

VB-02305. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

5. Strafbestimmungen 5.1. Gerichtlich strafbare Handlungen 5.1.1. Große Mengen an Tierarzneimitteln, die bei Anwendung an Tieren beim Menschen nachhaltige oder schwere gesundheitliche Schäden zur Folge haben können (1) Gemäß § 1185 Abs. 1 Z 1 TAKGTAMG ist es strafbar, Tierarzneimittel oder Arzneimittel, die…

AH-31007. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien02.09.2021

7. Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130, im Besonderen den Abschnitt 3. Anlage 1 Musterformblatt für Einzel- und Globalgenehmigungen [Grafik]   [Grafik]   [Grafik…

AH-33105. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien20.06.2014

5. Strafbestimmungen Werden VerstößeZuwiderhandlungen gegen die Ausfuhr- und DurchfuhrbewilligungspflichtBestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 festgestelltstellen gerichtlich strafbare Handlungen dar, müssen die Strafbestimmungen derund es finden die §§ 3779, 81, 83 und 38 AußHG 200584 AußWG 2011 angewendet werden und Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet werdenAnwendung. Siehe dazu…

KfzBStR 2021 Rz 800–805B.5. Bemessungsgrundlage (§ 5 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…5.1. Übersichtstabelle Rz 800: In dieser Tabelle werden die in § 1 NoVAG 1991 behandelten Tatbestände der Normverbrauchsabgabe mit der jeweiligen Bemessungsgrundlage dargestellt. | Handlung | NoVA-Tatbestand | Bemessungsgrundlage | Randzahlen | Inländische Lieferung | § 1 Z 1 und Z 4 | Entgelt iSd §…

UZKArtikel 103 Verjährung der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 103 Verjährung der Zollschuld (1) Eine Zollschuld darf dem Zollschuldner nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach dem Tag des Entstehens der Zollschuld nicht mehr mitgeteilt werden. (2) Ist die Zollschuld aufgrund einer zum Zeitpunkt ihrer Begehung strafbaren Handlung entstanden, so verlängert sich…

UZKArtikel 105 Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 105 Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung (1) Entsteht eine Zollschuld durch Annahme der Zollanmeldung von Waren zu einem anderen Zollverfahren als der vorübergehenden Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben oder durch eine andere Handlung mit gleicher rechtlicher Wirkung wie diese Annahme, so nehmen die…

VB-03307. Strafbestimmungen, Beschlagnahme und Behandlung eingezogener, verfallener oder beschlagnahmter Exemplare
geltende FassungRichtlinien04.01.2024

…97 erlassenen behördlichen Auftrag einführt, ausführt, wiederausführt oder durchführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine gerichtliche Strafbarkeit besteht für eine Handlung, die eine unerhebliche Menge dieser Exemplare betrifft und die eine unerhebliche Auswirkung auf den Erhaltungszustand der Art hat (siehe Abs. 6); diese Fälle sind nach…

VB-08104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien12.03.2026

…fahrlässig fahrlässig", wer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war. Bei "geringfügiger Fahrlässigkeit" liegt keine Strafbarkeit als gerichtlich strafbare Handlung gemäß § 177e StGB vor. (5) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es…

EStR 2000 Rz 6006–601019.5.5 Betriebs-(Teilbetriebs-)Aufgabe bei Mitunternehmeranteilen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…5 Betriebs-(Teilbetriebs-)Aufgabe bei Mitunternehmeranteilen Rz 6006: Im Bereich von Mitunternehmeranteilen sind Aufgabetatbestände in der Form denkbar, dass Betriebe oder Teilbetriebe einer Mitunternehmerschaft aufgegeben werden. Auch die Zerschlagung oder das sonstige Enden einer Mitunternehmerschaft ohne ausdrückliche Handlungen der Mitunternehmer kann den Aufgabetatbestand erfüllen, bspw…

VS-10005.1.4.3. Reisefreimengen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Reisefreimengen Im Zuge der Überlassung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr, üblicherweise nach mündlichen Zollanmeldungen oder konkludenten Handlungen (Abschnitt 5.1.5.), kommen häufig Befreiungstatbestände des UStG 1994 zur Anwendung. Für die steuerfreie Einfuhr von vstW für den persönlichen Ge- oder Verbrauch im Gepäck…

AH-22404. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien24.10.2023

4. Strafbestimmungen 4.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung (siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130 im Besonderen AH-1130 Abschnitt 3.)

AH-20741. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien03.05.2023

…Rechtsgrundlage für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung ist die Verordnung (EU) 2023/888 des Rates vom 28. April 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren. (2) Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2023/888 gilt diese…

UZK-DAArtikel 40 Mittel für die Beantragung der Aufnahme in das Verzeichnis der registrierten Ausführer und für den Informationsaustausch mit registrierten Ausführern
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

…Verzeichnis derFür alle Mitteilungen sowie für den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen und Entscheidungen bezüglich des Status eines registrierten AusführerAusführers sowie im Zusammenhang mit Folgeanträgen und Handlungen zur Verwaltung dieser Entscheidungen können mit anderen andere Mitteln als die der elektronischen Datenverarbeitung eingereichtverwendet werden.

UZK-IAArtikel 30 Elektronisches System für den AEO-Status
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

…Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Für den Austausch und die Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf Bewilligung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO), den erteilten AEO-Bewilligungen und allen weiteren Vorgängen oder Handlungen, die sich auf die ursprüngliche Entscheidung auswirken könnten…

UZKArtikel 52 Gebühren und Kosten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 52 Gebühren und Kosten (1) Die Zollbehörden erheben für Zollkontrollen oder sonstige in Anwendung zollrechtlicher Vorschriften während der offiziellen Öffnungszeiten der zuständigen Zollstellen durchgeführte Handlungen keine Gebühren. (2) Die Zollbehörden können Gebühren erheben oder Kostenerstattung verlangen, wenn bestimmte, insbesondere nachstehend genannte Dienstleistungen erbracht werden…

AH-26165A. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.07.2023

55A. Strafbestimmungen 5.15A.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen, und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130; im Besonderen AH-1130 Abschnitt 3.

AH-20756A. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.03.2023

6A. Strafbestimmungen 6A.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen, und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung (siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130, im Besonderen AH-1130 Abschnitt 3.)