17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…
27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…
…da die Bestellung eines derartigen Gutachtens in erster Linie den Interessen der Anteilsinhaber dient. Haftungsübernahme Rz 809: Bei Übernahme von Haftungen des Anteilsinhabers ohne Gegenleistung liegt eine verdeckte Ausschüttung vor. Hoheitsbetrieb Rz 810: Auch bei der Veräußerung eines Hoheitsbetriebes einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes an…
…sein Vertreter, dass alle Angaben in dem Antrag zutreffend und vollständig sind. Unbeschadet etwaiger strafrechtlicher Maßnahmen gilt diese Erklärung als Haftungsübernahme gemäß den geltenden Bestimmungen der Mitgliedstaaten für: -die Richtigkeit der in der Zollanmeldung gemachten Angaben, -die Einhaltung der ggf. beigefügten Unterlagen; -die Einhaltung aller…
…gibt der Antragsteller bzw. sein Vertreter zu verstehen, dass alle Angaben in dem Antrag zutreffend und vollständig sind. Unbeschadet etwaiger strafrechtlicher Maßnahmen gilt diese Erklärung als Haftungsübernahme gemäß den geltenden Bestimmungen der Mitgliedstaaten für: die Richtigkeit der Angaben; die Einhaltung der ggf. beigefügten Unterlagen; die…
…Leistungen, verbilligten Darlehen, Zinsen- und Annuitätenzuschüssen, Haftungsübernahmen usw. gewährt. Seltener kommen Personal- oder Sachzuwendungen vor. 6.16.2 Formen der Subvention 6.16.2.1 Investitionssubvention bzw. Investitionszuschuss Rz 2542: Der häufigste Anwendungsfall einer Zuwendung ist die Geldzuwendung zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des…
…nbsp; | | | Kroatien | | | | Türkei | | | (1) Keine erweiterte Haftungsübernahme erklärt für Sicherheitstitel, die vor dem 1. Jänner 2007 ausgestellt wurden und die Versandverfahren betreffen, die nach dem Beitritt enden.
…Risikoanalyse und die Risikobewertung durch die Zollbehörden wichtig sind, zu übermitteln und zu aktualisieren; n)eine Verpflichtungserklärung des Antragstellers zur Haftungsübernahme gemäß Artikel 28 PPV 2014; o)eine Verpflichtung des Antragstellers zur Übernahme der Kosten gemäß Artikel 29 PPV 2014; p)ein Einverständnis des Antragstellers…
Anhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN/UNIONSVERSANDVERFAHREN (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Sehen die Rechtsvorschriften des betreffenden Landes ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die unter…
Anhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist Briefkopf der Zentralstelle des zweiten Mitgliedstaats, der den Anspruch erhebt Empfänger…
Anhang 32-02 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln Gemeinsames Versandverfahren/Unionsversandverfahren I. Verpflichtungserklärung des Bürgen 1.Der Unterzeichner 1)) .................................................................................................... mit Wohnsitz (Sitz) in 2)) ............................................................................................... leistet hiermit bei der Zollstelle der Sicherheitsleistung ……………………............................. selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen…
11.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen Rz 1214: Neben der Möglichkeit, den Haftungsbescheid mit Beschwerde (§ 243 BAO) anzufechten, steht dem Haftungspflichtigen das Recht zu, innerhalb der Beschwerdefrist gegen den Haftungsbescheid den Bescheid über den Abgabenanspruch mit Beschwerde anzufechten (§ 248 BAO), unabhängig davon, ob dieser Bescheid (Abgabenbescheid…
1.9.2. Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung 1.9.2.1. Bürgschaftsurkunde Vordruck Für die Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung ist eine Bürgschaftsurkunde nach dem Muster im Anhang 32-01 UZK-IA zu verwenden. Aufbewahrung Ist die Stelle der Bürgschaftsleistung nicht gleichzeitig Abgangszollstelle, so bewahrt sie eine Kopie…
Anhang 32-01 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit I. Verpflichtungserklärung des Bürgen 1.Der Unterzeichner 1) . .................................................................................................... mit Wohnsitz (Sitz) in 2) ……......................................................................................... leistet hiermit bei der Zollstelle der Sicherheitsleistung ……………….................................. bis zu einem Höchstbetrag von .................................................................................... selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen…
11. Geltendmachung persönlicher Haftungen (§ 224 BAO) 11.1. Haftungsbescheid (§ 224 Abs. 1 BAO) Rz 1200: Eine Besicherung von Abgabenansprüchen kann gesetzlich in folgenden Formen vorgesehen sein: Gesamtschuldverhältnis kraft Gesetzes Persönliche Haftung Sachhaftung Rz 1201: Ferner können Abgabenansprüche durch vertragliche Maßnahmen, insbesondere durch Bestellung eines Pfandes…
6. Abgabenschuldner und Haftender (§ 6 FlugAbgG) Rz 23: Abgabenschuldner ist der Luftfahrzeughalter (siehe Rz 8), der den Abflug durchführt. Rz 24: Der Luftfahrzeughalter, der den Abflug durchführt, muss nicht Eigentümer des Luftfahrzeuges sein; er muss auch nicht identisch mit jenem Unternehmen sein, das die Flugtickets…
Anhang 32-03 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit Gemeinsame Datenanforderungen (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Zollstelle der Sicherheitsleistung (4)Höchstbetrag der Sicherheitsleistung (5)Name und Vorname(n) oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Sicherheitsleistenden. (6)Referenzbeträge für die einzelnen…
24. Haftung (§ 30 GebG) Rz 1193: Neben den zur Entrichtung der Gebühren verpflichteten Gebührenschuldnern (siehe Rz 1176 ff) haften die übrigen an einem Rechtsgeschäft beteiligten Personen für die Gebühr. Weiters haften im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Gebührenanzeige (siehe Rz 1199 ff) alle nach § 31 Abs…
Anhang 32-01 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit Gemeinsame Datenanforderungen (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Zollstelle der Sicherheitsleistung (4)Höchstbetrag der Sicherheitsleistung (5)Name und Vorname oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Sicherheitsleistenden (6)Angabe eines der folgenden Zollvorgänge…
29a Haftung bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen Rz 1212a: Mit § 82a EStG 1988 wird ab 1. Juli 2011 (maßgeblich ist der Zahlungsfluss) bei Weitergabe von Bauleistungen eine Haftung des Auftraggebers (Auftrag gebendes Unternehmen) für lohnabhängige Abgaben des beauftragten Bauunternehmens eingeführt. Die Haftung für lohnabhängige…